Dienstag, 22. Januar 2013

Ochlokratie: Auf dem Weg in die Pöbelherrschaft ?

Reihe:  Der  Andern Ansicht - Die Wahrheit liegt stets in der Mitte

 

2 Beiträge von Max Stirner alias Caspar,

der behauptet:  "Gerechtigkeit entwickelt sich zum Fluch der Demokratie."
 

- Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft
- Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie

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Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft


Max Stirner alias Caspar’s österlicher Aufruf vom 3. April 2010


Wie sähe eine Pöbelherrschaft (Ochlokratie) aus, wenn die Demokratie entartet? Seht euch eure eigene an!


Vorrangige Befriedigung der Bedürfnisse der Herrschenden

Aristoteles hat es schon gewusst, viele Staatsphilosophen haben es eigentlich auch in ihre Untersuchungen geschrieben: Demokratie neigt zur Entartung in eine Pöbelherrschaft. Denn wenn man in der Theorie darüber nachdenkt: ist der Willen der Mehrheit stets der Maßstab, werden es auch ihre Bedürfnisse, die, erst einmal von politischen und rechtlichen Fesseln befreit, zu befriedigen, des Staates oberstes Ziel wird. Hierauf haben sich dann alle staatliche Funktionen einzustellen und zunehmend auch zu beschränken. Die dem Staat verliehene Ordnungsmacht dient nur noch dem Zweck, die Bedürfnisse der Mehrheit zu befriedigen. Der Gesetzgeber, die Verwaltung, die Rechtsprechung, aber auch die Verbände und Gewerkschaften, die ohnehin schon nach ihren Satzungen nichts anderes bezwecken, die Medien und schließlich alle Kulturträger, verfolgen kein anderes Ziel, der Mehrheit kann sich niemand widersetzen, verfügt sie doch in der Demokratie damit über jegliche politische und davon abgeleitete Macht. Als man noch von Demokratie als die gerechte Staatsform allenthalben träumte und Wenige, zumeist feudal, die anderen beherrschten, waren es Despoten, die ihre Bedürfnisse hemmungslos zum vorrangigen Ziel staatlicher Aufgaben machten. Die Reduzierung gemeinschaftlicher Aufgaben zur ausschließlichen Verfolgung der Interessen einer bestimmten Gruppe galt immer schon als Missbrauch staatlicher Gewalt. Dabei kann es aber keinen Unterschied machen, wie die hierzu beanspruchte Gewalt legitimiert wird, ob von Gottes Gnaden, kraft faktischen Zustandes oder aufgrund von Mehrheitsverhältnissen. Denn es geht dabei nicht um die Legitimierung der Macht, sondern um ihre Ausübung. Legitimierte wie nicht legitimierte Macht kann gleichermaßen missbraucht werden. Der Missbrauch liegt in ihrem Einsatz zur ausschließlichen Befriedigung der Bedürfnisse der die Macht ausübenden Personen und Gruppen. Dies zieht in allen Einrichtungen seine Kreise, woran die Entartung der jeweiligen Staatsform festgemacht werden kann. Monarchie entartet zur Tyrannis und Despotie, Aristokratie zur Oligarchie und Demokratie zu Ochlokratie, also zur Pöbelherrschaft.



Garanten gegen die Pöbelherrschaft


Nun hält die Staatslehre und auch die geschichtliche Erfahrung eine Vielzahl von Mechanismen vor, die eine Entartung, den Staat zum ausschließlichen Interessengebiet der die politischen Verhältnisse jeweils bestimmenden Kreise und Kräfte zu machen, vermeiden sollen. Die in den modernen Lehren wichtigste Beschränkung der (monarchischen, aristokratischen oder demokratischen) Macht erfolgt durch den Grundsatz des Vorranges des Rechts. Dies hat zweierlei Bedeutung: einmal hinsichtlich fester und nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach änderbarer Regeln zur Schaffung und Änderung von Recht und seiner Durchsetzung, zum anderen durch den Mehrheitsentscheidungen entzogenen verfassungsrechtliche Vorgaben, letzteres besonders auch zum Schutz von institutionalisierten oder ideellen Minderheiten. Dazwischen sind Abstufungen denkbar, wie qualifizierte Mehrheiten (in größerer als nur überwiegender Zahl der Stimmen) oder der Erforderlichkeit von Quoren (wiederum einer Mehrheit innerhalb einer eine Minderheit bildenden Gruppe). Als weitere Beschränkung der jeweiligen politischen Macht gilt die Möglichkeit des Wechsels, so dass jede Mehrheit morgen Minderheit und jede Minderheit morgen Mehrheit sein kann, somit der eine vom anderen nach rechtlichen Gesichtspunkten auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Die an der Machtausübung beteiligten unterschiedlichen Institutionen sollen zudem eine Balance bilden (regierende und verwaltende, gesetzgebende und richtende Gewalt), so dass die eine die andere kontrolliert, wobei vor allem der Unabhängigkeit der Richter eine hervorgehobene Rolle im modernen staatsrechtlichen Verständnis zukommt. Die Richter sind nur dem Recht unterworfen, nach der Theorie indessen keinen anderen gesellschaftsrelevanten Entscheidungen.



Die historischen Erfahrungen lehren, dass ein System stets entartet, wenn die es begrenzenden Mechanismen ausfallen. Es verhält sich dabei nicht anders als in der Mechanik, in der eine Bewegung außer Kontrolle gerät, wenn die Begrenzungen versagen. Untersuchen wir unsere modernen demokratischen Gesellschaften, so finden wir einige bereits weit zur Pöbelherrschaft fortgeschritten. Wahrscheinlich können wir sogar am Zustand unserer eigenen Demokratie Merkmale einer reinen Pöbelherrschaft bereits studieren.



Wandlung des Staatsziels: vom Gemeinwohl zum Programmstaat


Der klassische Staat erhält seine allen gegenüber gültige Rechtfertigung dadurch, dass er sich ausschließlich am Gemeinwohl orientiert und dieses in gesetzlich festgelegten Bahnen regelt. Gemeinwohl ist ein normativer Begriff, der also wertende Elemente enthält. Er meint das auf eine bestimmte Ebene der Abstraktion gehobene Wohl aller, nicht nach Mehrheiten, nach Rang und Namen unterschieden. Er stellt dabei die Bedingungen für das Zusammenwirken aller Beteiligten her. Dieser Staatsbegriff wurde in der Praxis längst aufgegeben zugunsten eines Staates, der Programme durchführt und dazu inhaltlich in die Lebensverhältnisse seiner Bürger eingreifft, seine Beschränkung, das System als solches nur aufrechtzuerhalten, bewusst aufgegeben hat. Der Staat wurde zum Programmstaat. Zu diesem Zweck wurden aus der Verfassung einige Merkmale herausgegriffen, um sie zu verabsolutieren, wie andere ihrer Relevanz durch gleichzeitige Negierung ihrer historischen Bedeutung beraubt werden. Art. 14 GG verdeutlicht dies, wonach Eigentum und Erbrecht gewährleistet und Inhalt und Schranken durch Gesetz bestimmte werden. Als soziale Komponente wird hinzugefügt, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. In der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit hat sich schon das BVerfG als für die Auslegung zuständige Gericht nie zu einem der Verfassung vorgegebenen Institut des Eigentums und des Erbrechts bekannt (anders als der Bundesgerichtshof) – an sich beides Kernpunkte bürgerlichen Freiheitsverständnisses-, sondern definiert im Ergebnis das Eigentum ausschließlich unter seiner Sozialpflichtigkeit, als etwas, auf das etwa abgabenrechtlich beliebig und eigentlich unbegrenzt zugegriffen werden kann (die zaghaften Versuche eines begrenzenden Verfassungssteuerrechts in der Rechtsprechung zur Vermögensteuer sind längst bis zur Irrelevanz restriktiv von den nachfolgenden Richtern weginterpretiert worden). Umgekehrt wurden die sozialen Zielsetzungen in der Verfassung (Art. 20 Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat) zum allein vorrangigen Ziel aller staatlicher Aktivität erklärt, dem auch alle Grundrechte unterstellt werden. So wandelte sich das eigentlich demokratische Rechtsverständnis des Staates, der zuvörderst die Bedingungen für Freiheit, Gleichheit und Würde der Menschen zu gewährleisten hat, zu einem den ursprünglichen sozialistischen Staatsvorstellungen entsprechenden Gemeinschaftsgebilde: es ist Aufgabe des Staates eine soziale Gerechtigkeit zu schaffen – wobei Gerechtigkeit das Einfallstor für jedwede Bedürfnisbefriedigung geworden ist.


Desavouierung des Rechts


Diese Wandlung hat Konsequenzen, zumal man mit ihr alle geschilderten Vorkehrungen, die Entartung der Demokratie zur Pöbelherrschaft zu verhindern, beliebig ausschalten kann, wie wir es zunehmend erleben. Einer der Hauptangriffe richtet sich gegen das Recht. Recht wird in der Demokratie durch vom Gesetzgeber in einem vorgesehenen Verfahren –das Öffentlichkeit und Transparenz garantiert- geschaffen. Die Gesetze sind das Ergebnis politischer Auseinandersetzungen und entsprechender Kompromisse. In einem Staat gibt es wie in jeder Gemeinschaft naturgemäß gegenläufige Interessen, die im Idealfall durch die gesetzgeberische Entscheidung ausgeglichen werden. Sie sind für künftige Entscheidungen maßgeblich und binden die im Einzelfall Streitigkeiten entscheidenden Gerichte. Für den Richter sind nicht die unterschiedlichen Interessen, wie im Gesetzgebungsverfahren, zugrunde zu legen, sondern der Wortlaut der Gesetze, der nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers –wenn nötig- auszulegen ist. Dies schafft Rechtssicherheit und damit Vertrauen, eine der wesentlichen Voraussetzungen eines jeden Staates. Ohne Verlässlichkeit kann kein staatliches Wesen dauerhaft existieren. Auf diese Bastion erleben wir nun seit Jahrzehnten zunehmend heftiger werdende Angriffe, die den Rechtsstaat (den Deutschland nach der Verfassung auch sein soll) schon längst in seinen Grundfesten erschüttert hat- etwas, das aber zwangsläufig mit dem Wechsel zum Programmstaat (ehemals sozialistische Provenienz) im Sinne eines demokratischen Sozialismus verbunden ist: das Recht in seiner Verbindlichkeit zu erschüttern.


Gerechtigkeit und Recht


Das Zauberwort ist Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wurde immer schon als Gegenpart zum gesetzten Recht verwandt, indessen bislang nicht für den staatlichen Bereich, der nur Recht kannte. Das hat sich geändert. Gerechtigkeit kennt ein jeder Menschen aus seinem Herzen, er beurteilt danach die Abstimmung des Rechts mit seinen eigenen Interessen. Ein anständiger Mensch wendet sie auch auf sein eigenes Verhalten im Hinblick darauf an, was andere von ihm zu fordern Anspruch erheben. So kann es durchaus sein, dass der eine auf etwas verzichtet oder auch verlangt, obgleich das Recht es nicht zubilligt, aber dessen Forderung oder Gewährung doch als gerecht angesehen wird. Entsprechend bestimmt die Gerechtigkeit auch das rechtlich nicht geregelte Verhalten in der Familie und unter Freunden. In jedem Einzelnen lebt die Gerechtigkeit und hat einen für jeden greifbaren Inhalt. Anderes gilt, wenn es um die Bereiche geht, die über diese individuell überschaubaren Anwendungen hinausreichen, in weitere gesellschaftliche, wirtschaftliche und staatliche Bereiche, die gemeinhin durch das Recht geregelt werden, so beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Das sind allgemeine Regeln, die in einem in der Gesellschaft zwingend vorgegebenen Verfahren aufgestellt werden und deren Beachtlichkeit (und damit Geltungskraft) zu einer wesentlichen Grundlage staatlicher und damit gesellschaftlicher Ordnung gehört. Natürlich beurteilt das Individuum, das den Maßstab der Gerechtigkeit tief in seinem Herzen trägt, die ihn betreffenden Ergebnisse der Anwendung des Rechts, wie bei gerichtlichen oder anderen Entscheidungen staatlicher Stellen, danach. Ein jeder indessen, der etwa aus der Rechtspflege mit ihnen zu tun hat, weiß, dass die meisten Menschen, ihr eigenes Rechtsbegehren stets für gerecht und das gegenläufige des anderen stets für ungerecht halten, Abweichung sind ziemlich seltene Ausnahmen. Ein Richter etwa, der das Gesetz um der des einen oder anderen Gerechtigkeit willen korrigiert, setzt sich eigentlich der Gefahr einer Rechtsbeugung aus. Denn er hat den Konflikt allein nach den gesetzgeberischen Vorgaben zu entscheiden und nur dies ist rechtsstaatlich. Gerechtigkeiten indessen gibt es so viele, wie es Anspruch stellende oder ihn zurückweisende Menschen gibt.


Missbrauch der Gerechtigkeit


In der Gesellschaft verhält es eigentlich nicht anders. Die Gerechtigkeit, die ein jeder in sich trägt und wonach er oft auch ziemlich sicher zu urteilen vermag, die kann es in der Gesellschaft zwar nicht geben. Denn wessen Herz oder wessen Verstand soll hier maßgebend sein? Vielmehr sind es auch wieder einzelne Vorstellungen, die sich Gruppen zu eigen machen und anderen, die sie damit verpflichten wollen, entgegenhalten. In der Gesellschaft gibt es an Begriffen nur das, was man zuvor definiert. Man muss sich über die Bedeutung einig sein. Beim Recht gilt das, was der Gesetzgeber wollte und wie die Gerichte diesen oft höchst theoretischen Willen auslegen, um eine rechtssichere Anwendung zu ermöglichen. Bei der Gerechtigkeit indessen kann es nur eine politische Vorstellung sein, deren man sich zur besseren Durchsetzung seiner in der Tat (selbst) für gerecht gehaltenen Ansprüche bedient. Wieso aber sollen sich die hierdurch angeblich Verpflichteten dem beugen, denn sie sind ebenso sicher, dass die an sie gestellte Forderung ungerecht ist. Gäbe es eine zweifelsfrei feststellbare Gerechtigkeit, die in der Gesellschaft über jeden Zweifel erhaben Gültigkeit beanspruchen könnte, dann müsste sie für jeden gelten. Das heißt aber, dass das Begehren ebenso wie die Inanspruchnahme gerecht sein müsste, eine jede Verwendung von staatlichen Mittel zur Umverteilung ebenso gerecht sein muss, wie alle Umstände ihrer Erhebung und dass dies jedenfalls von lauteren Menschen auch einzusehen wäre. Eine gleichermaßen gerechte Verteilung der erhobenen Abgaben wie ihre Erhebung wird sich aber nie herstellen lassen. Würde man indessen diejenigen, die von erhobenen Abgaben überwiegend profitieren einerseits und die, von denen sie überwiegend erhoben werden, anderseits getrennt über die Gerechtigkeit der Maßnahme abstimmen lassen, dann dürften die sich widersprechenden Ergebnisse sicher sein. Es dürfte sein wie vor dem Gericht, eine jede der dort streitende Parteien hält sein Anliegen für gerecht und die es ihm verweigernde Entscheidung des Richters daher für ungerecht. Mit Gerechtigkeit können daher jedenfalls poltische Konflikte innerhalb der Gesellschaft nicht gerecht gelöst werden. Es bedarf des vorgegebenen Verfahrens und der gesetzlichen Entscheidung, die damit Recht schafft und der man sich ungeachtet des eigenen Gerechtigkeitsgefühls zu unterwerfen hat. Gerechtigkeit entwickelt sich daher auch zunehmend zu einem Fluch der Demokratie. Denn tatsächlich wird das für gerecht gehalten, was die Mehrheit von der Minderheit glaubt verlangen zu können. Damit aber wird der Rechtsstaat unterlaufen, denn dieser sieht zur Bewältigung solcher Auseinandersetzungen allein den in ein Gesetzgebungsverfahren mündenden politischen Prozess vor. Damit enttarnt sich die Gerechtigkeit als das was sie in der politischen Auseinandersetzung ist, als politisches Kampfmittel den anderen ethisch oder auch moralisch zu diffamieren. Dem Verpflichteten soll von vornherein die moralische Kompetenz, seine Interessen demokratisch zu verteidigen, genommen werden. Auf Gerechtigkeit beruft man sich in der politischen Auseinandersetzungen allein, um den Verpflichteten ihre legitimen Rechte zu beschneiden. Besonders lässt sich dies bei der scheinbar über jeden Zweifel erhabene sozialen Gerechtigkeit nachweisen. Am Beispiel der Einkommensteuer lässt sich das verdeutlichen. Hier bringen nach dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 30 % der Steuerpflichtigen etwa 80 % der Steuer auf, während 50 % nur 6,5 % zahlen. Bezogen auf das Verhältnis Mehrheit/Minderheit verhalten andere Abgaben sich nicht viel anders. Jede Maßnahme, die mit einer sozialen Gerechtigkeit begründet wird, begünstigt aber in dem umgekehrten Verhältnis die einen, wie die anderen von den sie finanzierenden Abgaben belastet werden. Das heißt es steht von vornherein fest, dass die Minderheit um das Maß der Vergünstigungen der Mehrheit belastet wird. Bei der sozialen Gerechtigkeit der Maßnahme wird aber nicht danach gefragt, ob die Belastung für die Belasteten gerecht ist, sondern ausschließlich nach dem Erwartungshorizont der Begünstigten entschieden. Damit wiederlegt sich ein allgemeingültiger Begriff der Gerechtigkeit von selbst. Als politischer Kampfbegriff dient er allein der Gruppendominanz. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren, sondern um die Unlauterkeit im Vorfeld, um den Belasteten die Argumentation von vornherein zu beschneiden. Dies erfolgt dann mit dem Gewicht der Öffentlichkeit, die die Maßnahme als gerecht preist und die Geltendmachung der gegenläufigen Interessen der Belasteten als ungerecht. Auch dies gilt nur kraft der Ausnutzung der Stellung der bloßen öffentlichen Mehrheit – ein Umstand, gäbe es eine objektive und eindeutige Gerechtigkeit, der dafür niemals entscheidend sein dürfte. Praktiziert wird aber wie einst und je, Gerechtigkeit bestimmt derjenige, der die politische Macht ausübt. So war es früher mit der Gottgefälligkeit, mit der Königstreue, mit Volks- und Klassenhörigkeit, der national- und klassensozialistischen Gesellschaften. So entpuppt sich selbst die soziale Gerechtigkeit immer mehr als Totengräber der nicht ochlokratischen Demokratie.


Rückzug des Rechts


Den Rückzug von Recht und Rechtsicherheit lässt sich allenthalben beobachten. Dies geschieht unter dem Mantel von Gerechtigkeit und Billigkeit, wie wir gesehen haben, Begriffe aus der politischen Auseinandersetzung mit den Begehren der Mehrheit angefüllt. Damit werden der Demokratie auf dem Weg zur Pöbelherrschaft die entscheidenden Stützen und Dämme entzogen. Das Recht zu beugen, um die Vorstellungen einer sozialen Gerechtigkeit außerhalb des parlamentarischen Weges auf den Weg zu bringen, wird zunehmend zur Tugend der das Recht Anwendenden einschließlich der Richter. Unter dem Namen von Gerechtigkeit und (beliebiger) Billigkeit werden offen die Belange der Mehrheit zu Lasten der Minderheit verfolgt und mit der Aufgabe, soziale Gerechtigkeit herzustellen, begründet. Das Recht erweist sich als Mittel zum Zweck der politischen Programme, staatsrechtlich eines der wichtigsten Weichenstellungen zum Totalitarismus. Dass Recht die verfolgten politischen Zielsetzungen allein im Gesetzwortlaut finden kann, ist einer der wesentlichen Voraussetzungen eines jeden demokratischen Rechtsstaats. Die Aufgabe der Vorstellung von der autonomen Geltungskraft des Rechts durch seine Instrumentalisierung im Sinne der von der herrschenden Mehrheit wirklich oder auch nur scheinbar verfolgten Absichten und politischen Zielen (und Zwecken) ist bereits das entscheidende Zeugnis für die Wandlung der Demokratie zur Pöbelherrschaft. Der Pöbel verkündet seine Meinungen scheinbar in den Medien und nunmehr folgen ihm selbst die Gerichte willig. Nehmen wir die Aufweichung des in Jahrhunderten, wenn nicht sogar Jahrtausenden entwickelteten Tatbestands des Diebstahls, immerhin eines der Gebote des Dekalogs, der zehn Gebote. Das Gesetz ist eindeutig, Diebstahl ist die Entwendung eines jeden Gegenstands unabhängig von seinem Wert, stets war es communio opinio, dass die gesellschaftliche Ordnung keine Ausnahme erlaubte. Allein der sogenannte Mundraub war über lange Zeit durch eine deutlich geringere Strafbarkeit privilegiert, wenn Nahrungs- oder Genussmittel zum alsbaldigen Verbrauch entwendet wurden. Der Gesetzgeber wandelte diese Bestimmung 1975 um, indem der Diebstahl oder die Unterschlagung von Gegenständen von geringem Wert nur noch auf Antrag verfolgt wurden, denn Hunger konnte angesichts der sozialen staatlichen Garantien einen Diebstahl nicht mehr rechtfertigen. Damit ist die Frage nach der Bedeutung des Wertes eines entwendeten oder ebenso eines unterschlagenen Gegenstands strafrechtlich abschließend behandelt. Andererseits war die Begehung von Straftaten zu Lasten seines Arbeitgebers stets ein Kündigungsgrund. Anders aber nun in der Ausrichtung des Rechtes auf die soziale Gerechtigkeit. Diebe, die sich am Eigentum ihres Arbeitgebers vergehen, gehören meist der Gruppe der sozial Schwachen an, weswegen nach Meinung der Mehrheit –wenn die Darstellungen in den Medien zutreffen sollten- es sozial ungerecht sei, das Recht in seiner angeblichen Härte anzuwenden. Nach anfänglichem Zögern folgen ihr die Richter zunehmend mehr und begehen dabei nach klarer Definition einen Akt der Rechtsbeugung, wie vor allem in der Arbeitsgerichtsbarkeit, denn sie wenden die sich aus dem geltenden Recht ergebenden Rechtsfolgen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung vorsätzlich nicht an, um einem politischen Willen- möglicherweise der Mehrheit- Rechnung zu tragen. Nachdem indessen die Frage der Bedeutung des Wertes abschließend in den Gesetzen geregelt ist, wäre es allein Sache des Gesetzgebers, die Maßstäbe hierfür und seine Bedeutung zu ändern. So aber zwingen die Arbeitsgerichte zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern (oder zu teuren Abfindungen), die im Rahmen der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten ihren Patron bestehlen und seine Arbeitsmittel unterschlagen können. Beispiele für diese Entwicklung sind Legion, man denke an die dauernde Änderung von Rechtsgrundsätzen im Wohnungsmietrecht zu Lasten der Vermieter, man denke an die Bagatellisierung von offensichtlichem Betrug beim Bezug von staatlicher Unterstützung. Die Bagatellisierung, in vielen Fällen auch nachträgliche Rechtfertigung von solchen Betrügereien durch Gesetzesanpassungen, geht soweit, dass es schon als sozial ungerecht gilt, hierzu überhaupt flächendeckend Tatsachen zu erheben. Nicht anders verhält es sich zunehmend in den Fällen, wo denjenigen, die ihr Recht (zudem mit erwartetem Erfolg) vor Gericht geltend machen wollen, allein ihre Rechtswahrung zum Gegenstand des Vorwurfs unsozialen (weil gegen die Interessen der Merheit verstoßend) Verhaltens gemacht wird.


Freiheiten für die Mehrheit, Entzug für die Minderheit


Die Wandlung zur Ochlokratie macht naturgemäß vor den höchsten Gerichten nicht halt. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die ursprüngliche Bedeutung von Reglungen, die auf einen Ausgleich der Interessen innerhalb eines Staates gerichtet sind,  vollkommen zugunsten der politischen Interessen der Mehrheit der sozial Schwachen verschoben, indem es dem einen unverhältnismäßig große Bedeutung einräumt, das andere in die Bedeutungslosigkeit verschiebt. Der Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht hat es ohnehin von Anbeginn die Anerkennung versagt, die Freiheit hat es zugunsten der Gleichheit und den sozialen Ausgleichsbedürfnissen der Mehrheit auf ein abstraktes Ideal reduziert, zudem versagt es die dennoch nicht gänzlich zu beseitigenden Vergünstigungen der Freiheit konsequent der Minderheit, die zu Gunsten der Mehrheit belastet wird. Der Teil der Bevölkerung, die etwa nahezu die Gesamtheit der Lasten trägt, wovon die Mehrheit profitiert, verbringt naturgemäß den Hauptteil seiner Zeit mit dem Erwerbsleben, während die zu Lasten der Gemeinschaft alimentierten Menschen sich mit vielem anderen beschäftigen können, vor allem mit ihrer Freizeit. Die Lebensräume unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Freiheiten. Diese hat zwar das Bundesverfassungsgericht vor allem im Rahmen der Berufsfreiheit anerkannt, indessen mit einer solchen Schwäche den Belangen der für sozial schwach gehaltenen Bevölkerung gegenüber, dass die wirtschaftlichen Freiheiten zugunsten des Bedürfnisse der Mehrheit stets zurückzuweichen haben, wenn sie nicht gar aufgehoben werden.

Oft werden von werden von Verfassung wegen Schutzbereiche von vorneherein so geschaffen, dass sie die Minderheit, soweit für die Bedürfnisse der Mehrheit von Belang, von vornherein ausnehmen, wie im Datenschutz, auf den die Verfassungsrechtler besonders stolz sind und den sie im internationalen Vergleich teilweise bahnbrechend mitbegründet zu haben glauben. Einen Datenschutz im wirtschaftlichen Bereich aber gibt es nicht. Aufgrund von Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Erwerbstätigen, Kontroll- und Eingriffsrechten des Staates ist ein jeder im Erwerbsleben stehender Bürger unbeschränkt gläsern. Jede seiner sich wirtschaftlich niederschlagenden Handlungen wird so erfasst, dass sie staatlichen Kontrolleuren nahezu frei zugänglich sind. Jedes Konto ist dem Staat bekannt und jede Bewegung dort kann von ihm festgestellt werden, wenn er ein Interesse daran hat. Hier enden alle Freiheiten. In seinen wirtschaftlichen Aktivitäten ist jeder Mensch lückenlos mit allen seinen Daten dem Staat offen wie ein Buch, er muss es nur lesen wollen. Dieser partielle Ausschluss eines jeden Datenschutzes trifft natürlich nicht die große Mehrheit, sondern nur die kleine Minderheit. Wenn etwa 30 % der Bevölkerung 80 % der Einkommen- und Lohnsteuer zahlen, und 50 % nur 6,5 %, dann ist der mangelnde Datenschutz hinsichtlich des geschaffenen Abbild der wirtschaftlichen Existenz naturgemäß für 30 % gravierend, während es für 50 % keine oder kaum Bedeutung hat. Dass natürlich die zunehmend lückenlosere Erfassung der wirtschaftlichen Lebensräume darin seinen Grund hat, dass der Staat immer mehr umverteilt, um der sozialen Gerechtigkeit und ihrer Gier mit dem ihm von der Mehrheit vorgegebenen Inhalt gerecht zu werden, zeigt, dass der Abbau demokratischer Grundfreiheiten auf Seiten der Minderheit ausschließlich der Erfüllung der sich ständig vermehrenden Bedürfnisse der Mehrheit dient, einem wesentlichen Merkmal der Ochlokratie.


Steuermissbrauch zugunsten der Mehrheit


Der Abbau von Freiheitsrechten zu Lasten derjenigen, die die Zeche des Sozialstaates, wie er von der Mehrheit sich zurechtgelegt wird, erwirtschaften müssen, findet sich überall. Dass die Gerechtigkeit stets vor den Belangen der wirtschaftlich bedeutsamen Minderheit halt macht, haben wir schon gesehen. Der Umstand eines verfassungsrechtlich nicht, oder nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen kontrollierten Steuerrechts (dabei muss man sich mit Ausnahme des gescheiterten Versuchs der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuererhebung auf die Hälfte des Einkommens klar machen, dass sich das BVerfG dort allein auf die Umstände der Steuererhebung, nicht indessen auf deren Inhalt bezieht – gegen eine hemmungslose Inanspruchnahme der Minderheit haben auch die Verfassungsrichter nichts einzuwenden, beziehen sie ihre Vergütung schließlich auch von den bei ihr erhobenen Beträgen) wird noch dadurch verstärkt, dass das Steuerrecht als solches zwar von einer ungeheuren Vielzahl von Vorschriften gekennzeichnet ist, indessen dennoch weder zur Rechtssicherheit, noch zur Rechtsklarheit, genau genommen zu überhaupt nichts führt, was an sich den Stellenwert des Rechts einer Demokratie begründet. Die fehlende Bestimmtheit und Klarheit des Steuerrechts wurde sogar vom BVerfG mehrmals gerügt, ohne indessen Folgen anzudrohen. Das Chaos dient allein dem Staat, der allein über die Anwendung und Auslegung entscheidet. Übliche rechtsstaatliche Grundsätze sind im Steuerrecht ausgenommen, wie z.B. das im Ergebnis weitgehend ausgeschaltete Rückwirkungsverbot zeigt. Aber auch einst steuerrechtlich verbindliche Verfahrensgrundsätze sind weitgehend durchlöchert, wie das einstige Verbot der Mehrfachbesteuerung, die kaum herzustellende Bindung an erteilte Auskünfte, die Verlässlichkeit einer Kontinuität in der Beurteilung, objektiv (außerhalb der Finanzverwaltung) nachprüfbare Fristenregelungen und ihre Behandlung. Die Anwendung im Dschungel des Steuerrechts kann mit dem Grundsatz tendenziell beschrieben werden: in dubio pro tributo, im Zweifel für die Steuereinnahme. Ein inhaltlich neutrales Rechtsmittelverfahren gibt es nicht, gleiches gilt mit Einschränkungen auch von der Rechtsprechung. Die Finanzgerichtsbarkeit ist die Selbstjustiz des Steuerstaates. Abgesehen von Feigenblattaußenseitern kommen die Richter aus dem bewährten Chor besonders effektiver Steuereintreiber, was vor allem sie zum Richteramt befähigt hat. Sieht man einmal von der Behebung innerbetrieblicher Unfälle in der Finanzverwaltung ab, dient die Rechtsprechung ausschließlich der Sicherung der staatlichen Einnahmen. Ein schutzwürdiges Vertrauen des Steuerbürgers in die Rechtsanwendung und Praxis der Steuererhebung gibt es nicht. Und die Farce eines vorgeblichen rechtstaatlichen Schutzes wird noch dadurch auf die Spitze getrieben, dass das Bundesfinanzministerium (im Misstrauen gegen seine Gefolgsleute) die verfassungsrechtlich bislang unbeanstandet gebliebene Befugnis beansprucht, die Anwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofes in der allgemeinen Rechts- und Verwaltungspraxis außer Kraft zu setzen. Dass sich hieran nichts ändert, hat wieder seinen Grund darin, dass eine möglichst effiziente und ertragreiche Steuererhebung von der Mehrheit gewünscht wird, da sie von diesen rechtstaatlichen Defiziten nicht berührt sind, aber ihre nach ihrem Gerechtigkeitsmodell zu erfüllenden Bedürfnisse davon profitieren, wiederum ein untrügliches Zeichen der Ochlokratie. Die Richtigkeit dieser Annahme wird dadurch belegt, dass mittlerweile nach einem Umfrageergebnis die Mehrheit der Bevölkerung eine Steuersenkung ablehnt. Man sieht, das Bewusstsein hat sich gedreht und die Mehrheit weiß, dass es die Minderheit ist, von der sie lebt.


Aushöhlung des demokratischen Machtwechsels als Korrektiv


Nicht nur die Ausschaltung des Rechts als Garant der Demokratie sondern auch der Leerlauf des demokratischen Prinzips des Wechsels (jede Mehrheit ist die Minderheit von morgen und umgekehrt) bereitet der Pöbelherrschaft den Weg. Das demokratische Wechselprinzip kommt nur dann zu tragen, wenn die wechselnden Mehrheiten überhaupt herstellbar sind. Durch unseren modernen Sozialstaat, der von einigen Politkern als die größte Bereicherung neuzeitlicher Staatsformen gepriesen wird, wurde das Wechselprinzip ausgehöhlt, es läuft nunmehr leer. Denn der Wohlfahrtsstaat hat sich systematisch die von ihm Abhängigen geschaffen und sie permanent vermehrt. Die Politiker versorgen ihre Wähler mit sie abhängig machenden und sie ihrer Selbständigkeit beraubenden Wohltaten und zum Dank für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse wählen die Abhängigen dieselben Politiker oder ihre Politik, die, in Erfüllung ihrer Versprechungen, die Abhängig durch weitere Wohltaten vergrößern. So schafft sich das System des Sozialstaats von allein die zu bekämpfende soziale Not (die Armutsdefinition ist das beste Beispiel: arm ist, wer 50 oder 60 % des Durchschnittseinkommens hat, die Definition garantiert den Fortbestand der Armut, es sei denn man erreicht den urkommunistischen Zustandes totaler Gleichheit – dieses aber nicht in der Leistung sondern nur im Bezug), und den Rettern ihre Machtgrundlage durch treue von ihnen abhängige Wähler. Erreicht das System mehr als die Hälfte der im wesentlichen nur noch von staatlichen Leistungen Abhängigen, dann ist der point of no return erreicht, ganz gleich, wen die Mehrheit mehrheitlich wählt, die Identität ihrer Interessen mit dem Gemeinwohl ist garantiert. An diesem Punkt sind wir angelangt, wie die mehrheitliche Ablehnung einer Steuersenkung zeigt. Seitdem hat sich die Sprache verändert, es wird offen von dem System des demokratischen Sozialismus, dem wir frönen, selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesprochen. Die soziale Gerechtigkeit wird ungeschminkt als Bereicherung der Mehrheit zu Lasten der Minderheit gepriesen, das Lohnabstandsgebot und das Leistungsprinzip, auf den Lippen noch bekannt, gelten in Wirklichkeit als teuflischer Tabubruch, der den sozialen Frieden in Frage stelle. Freiheit gibt es nur, um die soziale Gerechtigkeit herzustellen. Dies gilt auch für die Meinungsfreiheit, wer die Wohltaten der sozialen Gerechtigkeit bezweifelt und sie als soziale Selbstgerechtigkeit brandmarkt, wird wegen Diskriminierung, wenn nicht gar Volksverhetzung verfolgt. Propagandistisch ist alles gleichgeschaltet im Sinne der Mehrheit. Ist die Herrschaft der Mehrheit aber erst einmal zur Pöbelherrschaft entartet, gewinnt der Sozialfaschismus an Kraft und es gibt keine Chance für die auszuplündernde Minderheit, auf demokratischen Weg künftig je noch einmal Mehrheit zu werden. Die großen Parteien verlieren jeden Unterschied, die Mehrheit bleibt, gleich wer regiert. Ein weiterer Umstand zur Sicherung der Demokratie vor dem Verfall zur Ochlokratie ist zunichte gemacht.


Gleichschaltung der Kultur und Medien


Die Kultur einschließlich der Medien sind ebenfalls längst im Sinne der Mehrheit bereinigt und propagandistisch gleichgeschaltet, der demokratische Sozialismus im Sinne der sozialen Selbstgerechtigkeit siegt auf allen Wegen. Dafür sorgen die an sich marktwirtschaftlichen Mechanismen der Informationsindustrie, die ihre Produkte möglichst zahlreich verkaufen will. Die Ansprüche an den Inhalt der Information und an die Qualität ihrer Beschaffung und Strukturierung sind passé. Der Qualitätssicherung in Form von einer Informationsehre verpflichteten Personen hat man sich längst entledigt und damit auch des Anspruchs auf neutrale Information, die dem Empfänger ein eigenes Urteil erlaubt. Ziel der Informationsverbreitung ist nunmehr, diesem eigenen Urteil rechtzeitig zuvorzukommen. Nicht anders als wir aus totalitären Gesellschaften kennen, dient die Verbreitung der Information dem politischen Programm der Mehrheit, der Verbreitung der sozialen Gerechtigkeit, die immer nur die Verteilungs-, niemals aber die Erhebungsgerechtigkeit meint. Es ist nichts anders, wenn sich allein alles nach der Klasse oder der nationalen Rasse richten würde. Jemand der sich dem Gleichklang der sozialen Propaganda entzieht, erhält Berufsverbot (oder, wenn dies nicht möglich ist, werden ihm wichtige Arbeitsbereiche genommen, wie bei der Bundesbank), eine Art Radikalenerlass für soziale Störenfriede kündigt sich an. Mittels ausgreifender Antidiskriminierungsgesetze arrestiert man die Meinungsfreiheit. Die Qualität sinkt auf allen Ebenen, was einst als hochstehend galt, wird auf Nebenplätze verschoben, des Pöbels Wille regiert die Kultur und die Medien. Denn der Pöbel hat die Mehrheit.


Wider dem Paretoprinzip: Das Schlachten der Milchkühe


Nehmen wir einmal nur an, dass das Paretoprinzip Gültigkeit habe, wonach 20 % der jeweils Beteiligten 80 % der Leistung erbringen oder 80 % jeweils von dem profitieren, was 20 % schaffen, ein durchaus undemokratischer Ansatz, der aber zwingend zur Entgleisung einer jeden echten Demokratie zu einer Pöbelherrschaft führen muss – wenn die Sicherungen nicht greifen. Im Paretoprinzip ist das Verhältnis 20/80 nur bildlich gemeint, es können auch 25/75 oder 30/70 oder auch 15/85 sein. Es geht vielmehr um die Aussage, dass es immer die große Mehrheit ist, die von den Leistungen der deutlich kleineren Minderheit profitiert. Bei den Einkommen und den Steuern ist es so, wie wir gesehen haben, auch in anderen Bereichen zeigt sich stets, 20% des Einsatzes bringt 80% des Erfolges, bei Wikipedia schreiben 20% der ständigen Mitarbeiter 80 % der Artikel, bei Investitionen bringen 20 % bis zu 80 % des Gewinns und kontrolliert man sich selbst kritisch, dann findet man etwa unter Produktivitäts- und Kreativitätsgesichtspunkten ein entsprechendes Verhältnis bei seiner eigenen Arbeit. Genau genommen scheint das Paretoprinzip daher auch gar keine politische Aussage zu treffen und erst recht keine Aussage über den Wert und die Würde von Beteiligten, sondern eine eher naturwissenschaftlich Verteilung von Arbeit und Leistung zu beschreiben. Diese Beschreibung wiederlegt die ohnehin praxisferne Annahme, dass die Menschen zum Erfolg das Gleiche beitragen. Gleichheit im Erfolg gibt es nicht, Gleichheit kann nur in den Bedingungen gewährt werden. Würde man per Revolution alle Vermögen unter allen Menschen gleich verteilen, so hätten wir spätestens innerhalb einer Generation von 30 Jahren keine andere Verteilung der Vermögen als heute. Jede politisch erzwungene Verteilung ist stets ein Eingriff zugunsten der weniger erfolgreichen Mehrheit in den von einer Minderheit erzielten Erfolg. Daran kann keine Gleichheitsideologie etwas ändern und auch nicht daran, dass die Mehrheit die erfolgreichere Minderheit benötigt, um ihre Lebensverhältnisse zu sichern. Die Kuh, die man melkt, besagt eine alte Bauernregel, schlachtet man nicht. Der Pöbel aber genießt seine Macht, die auch beinhaltet, die Kühe zu schlachten, im irrsinnigen Glauben, damit noch mehr Milch zu erhalten. So wird der Pöbel mit immer weniger Milch dastehen, das ist der Preis einer verbohrten Gleichheitsideologie, wie sie oft die Uneinsichtigkeit in wirtschaftliche und gesellschaftliche aber auch in individualmenschliche Verhältnisse hervorbringt. Statt die Umstände zu respektieren und auch zu fördern, die die Kuh die Milch geben lässt, macht der Pöbel blind von seiner Mehrheitsmacht Gebrauch und die Medien spenden tosend Beifall, nicht anders als vor Jahrhunderten die Hofschranzen selbst dem schwachsinnigsten Potentaten wegen seines Geistes  schmeichelten.


Widerstand


Natürlich gelingt es dem herrschenden Pöbel nicht, die Kühe zu schlachten und 20 % derjenigen, die 80 % der Leistung bringen, zu vernichten. Dagegen spricht wiederum das Paretoprinzip. Denn käme es zum Kampf, würden auch 20 % der Kämpfenden 80 % der Waffen erfinden und herstellen und erfolgreicher führen. Und 20 % der Feldherren würden 80 % der Erfolge auf dem Felde einfahren, während 80 % nur 20 %. Wohl kann es aber sein, dass die Besseren sich von der zur Ochlokratie verkommenen Demokratie abwenden und, um ihre eigene Freiheit gegen den Missbrauch der politischen Macht der Mehrheit zu verteidigen, sich ihren Forderungen entziehen. Dies dürfte auch der Grund des regelmäßig erfolgenden allgemeinen Aufschreis sein, wenn auf den Umstand hingewiesen wird, dass die Meisten Kostgänger von Wenigen sind. Je mehr sich dies nämlich die Wenigen bewusst werden, umso schwächer wird die Macht der Mehrheit. Denn Macht ist nichts anderes als die Möglichkeit, Menschen zu veranlassen, an bestimmter Stelle zu bestimmter Zeit etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Je weniger man davon überzeugen kann, um so mehr schwindet die Macht. Wie bei dem das Ganze stabilisierenden Beitrag kommt es auch für die Wirksamkeit seines Entzuges auf dessen Gewicht an, denn wo es um um Effizienz geht, versagt die Gleicheit. Würden die 20%, die die Minderheit bilden, sich verweigern, bräche ein jedes Staatswesen sogleich zusammen, der die Macht ausübenden Mehrheit ginge in Kürze jegliche Luft aus, selbst sogar um den Zusammenbruch ihrer sozialen Selbstgerechtigkeit noch laut zu bejammern. Das ist die Macht der scheinbar beliebig melkbaren Kühe! Je pöbelhafter aber die Welt wird, umso wahrscheinlicher wird es, dass die Kühe zu ihrer natürlichen Macht zurückfinden. Dann ist das Ende der zur Ochlokratie verkommenen Demokratie gekommen. Bis dahin wisset, wer nicht geliebt wird, liebt auch nicht zurück. Wer Gesetze zu eigenen Zwecken statt denen des Gemeinwohls missbraucht, entbindet alle andere von der Gesetzestreue. Und Solidarität gibt es nur unter den Solidarischen, sie verpflichtet den Geber nur, wenn mit ihm der Nehmer solidarisch ist. Eine Pöbelherrschaft indes missbraucht Solidarität nur für die Interessen der herrschenden Mehrheit und verweigert sie der Minderheit. Da kann man noch so viele Ganoven verdingen, um die Mehrheit zu bereichern. Werte entstehen nur dort, wo sie geschaffen werden und das geschieht nicht dort, wo man selbstgerecht nach sozialer Gerechtigkeit schreit, meint Max Stirner alias Caspar.
  
                                                                         





Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie


Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010

Seligsprechung des wahren Populismus

 

Die FDP hat nach der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden, von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.

 

Die Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten

In Deutschland leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 % von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht, über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-, Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht, weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden. Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen, dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem, was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Räuber bei der Verteilung der Beute.

„Lass es gut sein, Gevatter“ ist vorbei

Wer diese Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.

Zwiefach vernagelte Freiheit

Lagerpolitik nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht, gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen, mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit. Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist die unsere moderne Situation.

Abgedankte bürgerliche Freiheit

Somit befinden wir uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken, seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger, wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts, in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts, wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz ergriffen.

Als Bürger im Feindesland

Ihr alle, die ihr noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im Feindesland.

Wisset von Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein. Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.

Jeder Wert, den ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland, auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.

Gesellschaften bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung. Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen. Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr. Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben, erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.
Der Staat lebt ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert, gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv. Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese Art zu wehren.

Wenn der bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören, Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht, mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit. Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.

Seid euch aber auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert, ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat, das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre, alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias Caspar.



                                                                              
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Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie

Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010

Seligsprechung des wahren Populismus

 



Die FDP hat nach der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden, von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.

Die Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten

 

In Deutschland leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 % von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht, über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-, Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht, weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden. Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen, dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem, was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Räuber bei der Verteilung der Beute.


„Lass es gut sein, Gevatter“ ist vorbei


Wer diese Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.


Zwiefach vernagelte Freiheit

 

Lagerpolitik nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht, gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen, mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit. Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist die unsere moderne Situation.

  

Abgedankte bürgerliche Freiheit


 

Somit befinden wir uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken, seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger, wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts, in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts, wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz ergriffen.


Als Bürger im Feindesland


Ihr alle, die ihr noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im Feindesland.

Wisset von Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein. Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.

Jeder Wert, den ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland, auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.

Gesellschaften bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung. Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen. Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr. Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben, erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.

Der Staat lebt ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert, gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv. Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese Art zu wehren.

Wenn der bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören, Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht, mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit. Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.

Seid euch aber auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert, ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat, das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre, alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias Caspar.



Mittwoch, 5. November 2008

Abschied der USA von Old-Europe

Die Naivität, die zur Zeit in Bezug auf Obama durch die deutsche Presse tobt, spottet jeder Beschreibung, ebenso überbieten die Wunschzettel gut- und bestmenschlicher Politik, die man dem neuen Messias medial angedeihen lässt, an Unbedarftheit alle vorstellbaren Erwartungen, wie sie Kinder bald an Santa Claus richten werden. Obama ist mit seiner Wahl eine Sensation gelungen, die ihn als außerordentlich begabten und fähigen Politiker ausweist. Dass er diese Fähigkeiten nun einsetzen würde, um die in Europa weitverbreiteten Träume von einer solidarischen Weltgemeinschaft in die Tat umzusetzen, ist genauso wenig zu erwarten, wie dass er amerikanische Interessen der internationalistischen Gefühlsduselei, wie sie etwa in Deutschland Mainstream ist, aufopfern würde. Dächte er auch nur daran, wäre er nicht der Mann, dem der wahrhaft geniale Coup gelang, in seinem Land den Rassismus zu überwinden und vielen anderen Ländern der Welt einen ziemlich hässlichen Spiegel vorzuhalten, der erkennen lässt, wie man es dort mit dem Rassismus hält. Liebe Europäer, dass war es dann aber auch. Denn in den Jubel über die Wahl eines Schwarzen zum Präsidenten der mächtigsten und reichsten Nation der Welt geht vollkommen unter, dass nunmehr auch eine ganz andere Ära zu Ende geht, schon lange vorausgesagt, die Dominierung der amerikanischen Gesellschaft durch ihr europäisches Erbe. Seit Ende des kalten Krieges war es nicht Busch, sondern es waren die USA, die ihr Interesse von Europa abgewandt und dem Pazifik und Asien und vermehrt auch Afrika zugewandt haben. Obama ist der erste Präsident, für den europäische Kultur und Herkommen sich nicht mehr aus der Identität der eigenen Ahnen- und Familiengeschichte herleitet. Er ist der Repräsentant des neuen Amerikas, das sich als Schmelztiegel immer mehr seiner europäischen Wurzeln entfernt. Obama wuchs in Indonesien auf, also in Asien, dann in Hawaii, also dem asiatischsten Teil der USA, seine Ahnen sind nicht mehr ausschließlich weiße europäisch-stämmige Christen, sondern ebenso schwarze afrikanische Moslems. Er repräsentiert damit ein für das moderne Amerika typisches Gemisch, aber ein Gemisch dessen Besonderheit in der Zurückdrängung der europäischen Vorherrschaft besteht. Bekannt ist die Metapher vom von Atlantik (Europa) abgewandten und dem Pazifik (Asien) zugewandten Blick der USA, das wird nun auch präsidiale Konsequenzen haben. Bush, Cheney und Rumsfield haben zwar Old-Europe verlacht, aber sie haben nie verleugnet, deren Kultur zu entstammen. Das wird jetzt sicherlich anders und weitaus geschäftsmäßiger. Europa wird für die Amerikaner zu einer Region wie jede andere vorwiegend mittelmäßiger Volkswirtschaften. Aus dem Schmelztiegel wird jetzt Ernst und Europa wird seine Privilegien aus der Sicht der Amerikaner ganz von alleine verlieren.

Donnerstag, 7. Februar 2008

Wirtschaft

Von der Mitschuld

Zum Zeit-Artikel: Keiner kann entrinnen

Respekt vor der klaren Verkündung der Wahrheit. Im Wallstreet Journal wurden dieser Tage die drei Staaten genannt, die mit offener Häme zuvor die Abdankung der US-Wirtschaft als Führungsmacht verkündet hatten: Iran, Russland und Deutschland (Peer Steinbrück vor dem Bundestag) – das ist an sich die Reihe der Analysten, in der wir offenbar ansonsten stehen. Nun macht sich die Erkenntnis breit, dass wir es beim Weltfinanzsystem mit einem globalen Haus zu tun haben, in dem die größten Räume nun einmal von den Amerikanern belegt sind und wo wir den unsystematischen Zusammenbruch am ehesten wahrnehmen konnten – und sehen jetzt auch die Decken unserer Räume in diesem Haus einstürzen. Es mag ja sein, dass in den Räumen der Amerikaner am meisten gezündelt wurde- weil im Haus des Weltfinanzsystems dies mangels Regulierung nicht verboten war-, für Brandschutz wären wir aber dennoch selbst verantwortlich. Auch sind es nicht die Banken, denen unsere Politiker nunmehr stündlich mit ihrer Verantwortung drohen nach dem Motto, wartet wenn dies alles erst einmal vorbei ist! Das System liegt am Boden und das hat weitaus tiefere Ursachen als den Missbrauch einiger Räume des globalen Hauses als Casino für Zocker. Diese Erkenntnis wird aber erst am Ende der Krise stehen. Sollten wir dann wirklich einige Manager für ihr Versagen ins Zuchthaus schicken, dann wird ein beachtlicher Teil unserer Politiker ihnen folgen müssen, denn am Zusammenbruch des globalen Finanzsystems trifft sie keineswegs weniger Schuld, da sie den fragilen Zustand dieses Systems wahrscheinlich noch weit mehr zu verschulden haben. Hätten die Politiker nicht durch die maßlose Verschuldung auf allen Ebenen –auch um den Wählern ihre sozialhedonistischen Ziele unablässig zu verkaufen (Mitten in der Krise bereist Merkel den Osten und verspricht eine Anhebung der Renten auf Westniveau)- die Staatsfinanzen so ausweglos zerrüttet, hätten sie nicht mit ihrer Politik die allein auf Verschuldung beruhende Finanzkonzentration in der Wirtschaft durch Förderung immer größerer Einheiten so einseitig bevorzugt und gleichzeitig die Lebensbedingungen für kleinere Einheiten (wie den Mittelstand) systematisch verschlechtert (die naturgemäß ganz anders finanziert sind), den Leistungswillen der Einzelnen immer ausgreifender unterwandert, so würden wir nicht erleben, wie das zusammenkrachende Weltfinanzsystem auch uns bar jeglicher Abwehrkräfte mit in die Tiefe reisst. So sehr wir uns an der Gerechtigkeit unserer sozialen Systeme auch erfreuen, wir wissen doch ganz genau, dass auch sie nur auf Pump gebaut sind, nicht weniger als die bisherige Integration des Ostens in den Westen Deutschlands. Damit nehmen wir mit Haut und Haaren nicht weniger am Weltfinanzfinanzsystem teil, das unter der generellen Überschuldung zerbirst. Wie es scheint, werden wir diese Rechnung auch noch zahlen müssen.- 16.Oktober 2008

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Faires Wirtschaften auf Kosten unserer Kinder
"Schöner Leben nach dem Crash"


Das ist wohl so eine Sache mit der Wirtschaft in der Der Zeit. Eigentlich fühlt man sich fast am geahnten Ziel, wenn der Artikel kurz davor steht, die bekannte linke sozialhedonistische Hymne von der wirtschaftsstimulierenden Kraft eines gesteigerten Konsums anzustimmen, wozu manch krause Überlegung über das globale Gleichgewicht geführt hat: jetzt helfen nur Lohnerhöhungen in Deutschland, um die Weltkonjunktur zu stützen. Dann wird kurz davor Halt gemacht, vielleicht hat man es auch gestrichen, es hätte all zu abenteuerlich geklungen. Die USA haben also bislang konsumiert und wir haben produziert und gezwungenermaßen zu billig exportiert, was sich an der Unzufriedenheit unserer Arbeiter mit ihren Löhnen zweifelsfrei erweist. Das werde sich nun umkehren, die USA werde für uns billig produzieren (ihr Preisniveau liegt ja – von der Kaufkraft her- deutlich unter unserem) und wir werden die billigen Importe endlich konsumieren können. Aha und wovon soll der Konsum dann gezahlt werden? Bei einem Land etwa wie Deutschland, das seine Wettbewerbsfähigkeit allein aus dem Export herleitet und das schon seit den fünfziger Jahren? Ach ja, ich hatte ja vergessen, natürlich wird der Konsum angekurbelt werden durch Steuersenkungen und dann wohl doch, worüber sich der Artikel ausschweigt, über eine gerechte Lohnerhöhung und das was gerecht ist, beschließen die Empfänger der Erhöhung. Den Reichen wird man durch eine in diesem Sinne auch gerechte Steuererhebung noch etwas mehr wegnehmen können und dann bleibt es doch unvermeidbar, den in den Konsum der früheren DDR geflossenen Billion noch einige hundert Milliarden fürs Erste an Schulden hinzuzufügen. Es geht schließlich um die Ankurbelung der Weltkonjunktur. So endet die fair handelnde Wirtschaftspolitik wie immer im neuen Schuldenmachen und Leben auf Kosten unserer Kinder. 01.04.2008


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Steuern auf Arbeitskosten = Arbeitszulassungsgebühren
Populistisch ist es, dem Volk zu sagen, es könne selbstverständlich von jedem alles nehmen und es als Steuer bezeichnen. So freut sich ein jeder, der gerne abkassiert, dass genug Knete in der Staatskasse ist. Die Verbände, Kirchen, Gewerkschaften und andere soziale Wohltäter auf anderer Leute Kosten stehen schon Schlange. Dass aber Steuererhebung auch nach übergeordneten Kriterien rechtens sein muss und dies zu sagen und auch noch einzufordern, ist also populistisch. Steuer vom Einkommen oder vom Lohn können sich doch wohl nur auf den verdienten Lohn und nicht auf seine Berechnungsgrundlagen beziehen. Verdient ist nur das, was dem Lohnbezieher nach Abzug aller Aufwendungen in der Tüte bleibt, oder soll hier bloß Luft nur noch besteuert werden und der Arbeitnehmer in Form von Steuern auch noch Gebühren dafür zahlen, dass er arbeiten darf? Steuer auf den Lohn setzt einen Lohn voraus und Lohn ist das, was einem aus der Arbeit bleibt, aber nicht das, was man aufwendet, um einen Arbeitsgewinn zu erzielen. Das gilt nicht weniger für Journalisten, wenn diese auch vorab ohne jeden Nachweis als mittlerweile einzige Berufsgruppe einen pauschalierten Freibetrag in jedem Monat für allein theoretische anfallende Kosten von vielen hundert Euro erhalten; die tatsächlich bei ihrer Berufsausübung anfallenden Kosten können sie dann noch wie jeder anderer abziehen. Wieso von diesen Grundsätzen nun ausgerechnet für die Arbeitnehmer, die nicht nur oft stundenlange An- und Abfahrten zu ihrer Arbeit auf sich nehmen und auf Freizeit und Familienzeit verzichten, eine Ausnahme gemacht werden soll, beschäftigt immerhin auch die Gerichte und der Bundesfinanzhof hält die Regelung für verfassungswidrig, auf das BVerfG warten wir. Wenn ein Politiker einsieht, hier offensichtlich schon allein verfassungsrechtlich auf das falsche Pferd gesetzt zu haben, sollte man ihn loben. Dabei wissen wir natürlich alle, dass selbstverständlich Herr Huber wie jeder Politiker mit allem, was er tut, seinen Wählern besonders gefallen möchte. Aber muss man wegen dieses populistischen Selbstzwangs eines Politikers auch alles populistisch nennen, wenn er mal etwas Vernünftiges sagt? Nein und es ist überhaupt erstaunlich, was sich die Arbeitnehmer so alles von ihren Politikern gefallen lassen, ohne auf die Straße zu gehen und den Politikern ihre auf Staatskosten genutzten und ab einer gewissen Stellung nur noch mit Berufs- fahrern ausgestatteten Karossen zu verbeulen. 27.03.2008


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Biertischstrategen

Eigentlich braucht es keine seriöse Zeitungen mehr, wenn sie es sich zum Ziel setzen, möglichst das vorzureden, was am Stammtisch genussvoll nachgeplappert werden kann. Kein Bankwesen kann mehr funktionieren, wenn die Kunden das Vertrauen verloren haben. Aus der Erfahrung der bank runs des 19. Jahrhunderts sind die staatlichen Zentralbanken und die Bankaufsichten entstanden. Wenn das Bankwesen heute international ist, bedarf es einer handlungsfähigen internationalen Autorität, das hat Ackermann gefordert. Da sind wir mit unserem Euro besonders schlecht aufgestellt. Bear Stearns sowie Northern Rock wurden zahlungsunfähig, weil ihnen nicht mehr vertraut wurde, die Regierungen mussten unverzüglich handeln, um eine ansteckende Seuche (Vertrauenskrise) zu vermeiden. Die Aktionäre beider Banken haben darüber ihre Beteiligungen verloren (bei Bear Stearns zahlt JP Morgan 1 % des Kapitalwertes vor einigen Monaten), da gibt es keine Gewinner auf Kosten der Steuerzahler. Der Steuerzahler blutet in den USA und England, um das allgemeine Finanzsystem zu stützen. In Deutschland (IKB, Sachsen LB) blutete er, weil die öffentliche Hand letztlich als Eigentümer für Missmanagement geradestehen musste. 18.03.2008


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Höhere Löhne für Deutschland nötig?
Das sind alles Träumereien von der Teilhabe am neuen Erfolg der Wirtschaft. Natürlich ist es nicht gerecht, dass seit Jahren die Reallöhne eher fallen als steigen. Aber das hat einen Grund, den die Unternehmen nicht ändern können, dass nämlich die Arbeitskraft sich auf dem Weltmarkt verdoppelt hat. Das Einzige was Deutschland als eine der bedeutendsten Exportvolkswirtschaften wieder hat Tritt fassen lassen, war eben dieser zum Teil beachtliche Lohnverzicht, der die Lohnkosten ein wenig von der Spitze weggeführt hat. Aber deswegen verdient sich die Wirtschaft jetzt keine goldene Nase. Nein sie hat wieder ausreichend Beschäftigung, aber zu Preisen, die der Weltmarkt diktiert. Also man kann jetzt fordern, dass der Verzicht wieder wettgemacht wird, aber dann steigt auch wieder die Arbeitslosigkeit. Deutschland der -scheidende- Exportweltmeister befindet sich seit zwanzig Jahren auf dem Abstieg zur Mittelmacht und die Musik spielt in Asien. Japan wird bald ein doppelt so hohes BIP wie Deutschland haben, wir standen mal auf Augenhöhe. Das ist die Wahrheit. Auf den Wachstumsmärkten kommt es auf individuelle Kreativität an, das sind Kategorien wo wir mit Beginn des 19. Jahrhundert aufhörten zu glänzen. Daher ist Sorgfalt dringend angesagt. 03.03.2008


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Der Fuchs ist a Hund
Piech am Ziel seines Autoimperiums
Der Artikel birgt alles an Erklärung in sich, nur in der falschen Richtung. Piech ist das Gegenteil von dem, was wir uns unter einem die Bibel der sozialen Gerechtigkeit mit sich herumtragenden, der corporate governance treu ergebenen Manager vorstellen. Wer sein Wirken aus nächster Nähe erlebt hat, musste sich manchmal fragen, es mit einem Wahnsinnigen zu tun haben. Er hat offensichtlich Erfolg damit und damit mehr Arbeitsplätze gesichert, als es dem VWGesetz nur hätte vorschweben können (dieses hätte unweigerlich zur Zerschlagung des VW-Konzern geführt, mächtige Kräfte waren schon am Werk). Sauber scheinende Menschen wie der lange als Traumschwiegersohn gehandelte niedersächsische Ministerpräsident Wulf lässt er mit seinen hoffentlich wenigstens gut gemeinten Aktionen leichenblass am Rande des Nichts stehen. Und was lernen wir davon? All das, was Sie kritisch anmerken, macht den Erfolg aus und all das, was wir uns in unseren femininen sanften Konsensgesellschaften dem sozial verantwortlichen Manager abverlangen, gar vorschreiben wollen, führt uns in den Ruin. Der Fuchs hat immer schon am lautstärksten nach gewaltfreien Lösungen unter seinen Opfer geschrien,wie Piech mit den Gewerkschaften, die ihm doch danken müssen. In Bayern würde man sagen, der Fuchs ist a Hund. 02.02.2008
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Sozialkonsum lebt vom Kapitalismus
-Wer den Kapitalismus zivilisieren will, muss mit dem Sozialismus beginnen -
Hätte die ZEIT die Rede von Marion Gräfin Dönhoff ohne Verfasserangabe veröffentlicht, niemandem wäre aufgefallen, dass die Gedanken bereits zwölf Jahre alt sind. Vielleicht hätte den einen oder anderen gewundert, wie ausgewogen das Urteil –heute- ausfällt. Die Rede ist auch nicht prophetisch, vielmehr zeigt sie auf, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das schon älter als zehn Jahre ist. Da ist einerseits die Urfrage jeder Zivilisation: kommt der Mensch mit sich allein zurecht oder muss ihm etwas vorgegeben werden? Mit sich allein findet er die biologischen Vorgaben, die schon in Bezug auf Sexualität und Familie auf die anderen verweisen. Aber bedarf er zur Zivilisation einiger Ideen (und welcher), die besonders begabte Mitmenschen entwickelt haben und zur Grundlage der Informationen machen, aus deren zwischen den Menschen erfolgenden Kommunizierung das Gemeinwesen entsteht? Der Blick in die Geschichte sagt ja, ohne dem Einzelnen kollektiv vorgegebene Ideen, die ihm in Bezug auf die anderen (gesellschaftliche) Anweisungen geben, konnte kein Gemeinwesen auskommen. Folgt man dem, gelangt man zu einer anderen Urfrage jeder Zivilisation: gibt es bessere und schlechtere Inhalte solcher Ideen oder ist es schlicht nur deren ordnende Funktion, die das Gemeinwesen entstehen lässt? Auch diese Frage kann man keineswegs eindeutig entscheiden, und noch heute gibt es einige, die zum Beispiel in Hinblick auf Russland sagen, um diesen Staat zu ordnen, bedarf es anderer als unsere westlichen Ideen (wobei wir gerne für unsern Nachbarn stets eine jede Ordnung einem Chaos vorziehen, dessen maffiöse Strukturen sich bis zu uns hin womöglich auswirken). Woran indessen mangelt es uns denn heute? Ganz klar, Rezepte der Vergangenheit, wie im Feudalismus oder einem Gottesstaat (wie etwa im Mittelalter, wo jeder den ihm von Gott zugewiesenen Platz einzunehmen hatte), erscheinen uns als obsolet. Zunehmend ist die Welt dabei, sich auf ein Verfahren zu verständigen, dass wir demokratisch nennen. Diese Demokratie lebt von zwei Verfahrensgarantien. Einmal von der, dass bei Wahlen die Minderheit immer zur Mehrheit werden kann und ebenso die Mehrheit zur Minderheit. Zum anderen von der Herrschaft des Rechts, die bedeutet, dass in Form allgemeiner Gesetze, denen jeder unbesehen seiner Person unterworfen ist, Rechtsicherheit gewährleistet wird. Damit ist im Sinne der zweiten zivilisatorischen Urfrage die ein Gemeinwesen bildende Ordnung ausreichend vorgegeben. Reicht das (und lassen wir etwa Fragen außer Acht, wie wird die Minderheit ansonsten vor der Mehrheit und ihren Entscheidungen geschützt), so kehren wir getrost wieder zur ersten Urfrage zurück, wie kommt der Mensch mit sich allein zurecht, was ihn naturgemäß auf seine biologische Vorgaben beschränkt, das sind seine Triebe und Begierden. Bei den früheren Ordnungen, wie die des Feudalismus oder mehr noch die eines Gottesstaates, waren die Anweisungen eingepackt in ganzen Bündeln weiterer sinngebender Anweisungen. Sie kamen aber allesamt zurecht in Verruf, weil sie vorzüglich geeignet waren, den Sonderwillen einzelner Herrschenden zur deren Wohl zum allgemeinen Willen umzumünzen. Das erklärt unter anderem auch die moderne Werteskepsis. Zudem sind wir eben aufgeklärt und lassen uns daher kein X mehr für ein U vormachen - als ein solcher Versuch aber doch die meisten hehren Ideen entlarvt worden sind. Somit landet man eben bei der bloßen Bedürfnisbefriedigung, wie im Körper biologisch angelegt, oder auch Konsumbefriedigung genannt. Den wichtigsten der uns beherrschenden Triebe, den der Sexualität, haben wir gar zu einem solchen Gegenstand unseres allgemeinen Interesses gemacht, dass seine Abartigkeiten weit mehr interessieren als seine Befriedigung in den biologisch vorgezeichneten Bahnen. Das alles spiegelt sich in den Aufgaben unserer Gesellschaften wieder, auch dort geht es nur noch um Sozialkonsum und Sozialhedonismus, wer bekommt wie viel von wem und wer hat wie viel dazu beizutragen, damit dieses oder jenes Bedürfnis bestens befriedigt wird. Dieser ebenso platte Sachverhalt wird –wie zu allen Zeiten- mit hehren Begriffen verbrämt, nicht mehr Kirche und Kaiser, Volk und Vaterland, nein heute sind es Solidarität und seit einiger Zeit soziale Gerechtigkeit, ebenso beliebig anreicherbare Leerformen, mit denen man den anderen das Begehren auf ihre Mitwirkung leicht begründet. Daher taugt die Rückbesinnung auf die Wahrheiten in Marion Gräfin Dönhoffs Rede nicht zur Ermahnung in der gegenwärtigen Diskussion um Steuerbetrug bei denen, die die Steuern zahlen müssen. Denn die moralisch auf die leichte Schulter genommene Steuerhinterziehung korrespondiert mit den ebenso moralisch auf die leichte Schulter genommenen Eingriffen durch ein willkürliches Steuerecht, einem Gesetzesmonster, das in keinerlei Weise mehr den Anforderungen an allgemein (für jeden unbesehen seiner Person) geltende, Rechtssicherheit gewährende Gesetze genügt und nach demokratischen Verständnis sich als fortgesetzter Missbrauch der Gesetzesform darstellt. Die Fachleute wissen das alle und geben es auch zu, ohne indessen die Politiker zu beeindrucken und die Gerichte versagen zumeist. Summa summarum bleibt es sowohl bei den Einzelnen wie beim Staat dabei, alles dreht sich nur um das Geben und Nehmen, Sozialpolitik begreift sich ausschließlich als Umverteilung, zu denen die betroffenen Zahler aber nicht gefragt werden, und die so gebildete Mehrheit schafft sich mit ihrer demokratischen Mehrheit ihr eigenes Recht und ihre Gerechtigkeit im Wohlstandsstaat. Welche Werte sollte man dann noch einbringen können? In einer Wertediskussion ist der Sozialismus nichts anderes als der Kapitalismus. Wer den Kapitalismus zivilisieren will, muss zuerst beim Sozialismus anfangen, solange sich dieser dadurch definiert, das von den einen Geschaffene auf andere zu verteilen. Denn ansonsten nimmt man den Menschen etwas, was all dieser Diskussion vorangestellt ist: die Freiheit. Jede Gesellschaft lebt aber von der Freiheit zur Tat und nicht von der Freiheit zur Umverteilung und zu wählen, wie man sich von anderen versorgen lässt. Keine Freiheit ist ohne Verantwortung, aber ohne Freiheit gibt es auch keine Verantwortung. Je mehr man also in die Freiheit eingreift, umso mehr mindert man die Verantwortung. 02.03.2008


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Die Moral wiedergewählt zu werden
Merkel fordert von der Wirtschaft mehr Moral
Nach Moral der Politiker zu fragen, darauf kommt man eigentlich nicht. Man erwartet sie nicht. Man sollte aber stattdessen nach Kenntnissen und entsprechenden Fähigkeiten fragen, aber ebenso Kategorien, die man zwar bei Managern erwartet, die bei Politikern indes eher verwundern und Ausnahmen trauert man nach (Helmut Schmid). Politiker benötigen nur eine Fähigkeit, zu wissen Wie gewählt zu werden, was aber dann bei der Amtsausübung überhaupt nichts hilft. Merkel weiß sehr gut, was ständig im Mund herumzuführen ist. Früher war es die Freiheit, deren Inhalt sie aber nie begreifen konnte, heute sind es die sozialistischen Themen sozialer Gerechtigkeit. Davon versteht sie weit mehr, denn es geht dabei schon wieder ums Gewähltwerden. Von Moral, womit sie nun von Versammlung zu Versammlung eilt, wird sie auch nicht viel verstehen, sonst wäre es ihr kaum gelungen, sich so knallhart gegen die CDU-Männerriege durchzusetzen. Politisch dient Moral ohnehin nur dem, der sie im Munde führt. Die Menschen hören es halt gern, bevor sie sich wieder darin begeben, ihre Versicherungen, den Staat bei den Sozialleistungen, ihre Arbeitgeber oder ihre Partner zu betrügen; die Ehrlichsten sind noch die, die gute Arbeit leisten, aber eben schwarz. 29.02.2008


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Wenn Steuererhebungsziele nicht mehr zu vermitteln sind



Herr Brost stellt die Dinge wieder auf die Füße der Vernunft, wofür ihm zu danken ist. Denn die pogromartigen Hetzattacken, die durch Medien, Politiker und anderen Profiteuren hoher Abgabenlasten verbreitet wurden, ließen ja nun Vieles vergessen, was eigentlich bezüglich Steueranfall und Steuerehrlichkeit fast schon Allgemeinwissen war. Anfang der sechziger Jahre habe ich bereits in der Vorlesung Allgemeine Steuerlehre gehört, dass es in jeder Gesellschaft eine Abgabenerhebungsgrenze gebe, die zwar vom Staat numerisch, also etwa in Prozenten vom Einkommen, überschritten werden könne, die aber dennoch zu keinen Mehreinnahmen mehr führe. Diese Grenze hänge von vielen, vor allem kulturellen Faktoren ab und schwanke somit beträchtlich. Nur der Gesetzgeber könne sie halt nicht ändern. Herr Brost zählt einige solcher Faktoren auf, wie Einsicht in die Notwendigkeit der Staatsaufgaben, aber auch, wie der Staat seine Steuerpflichtigen behandelt. Um diese Umstände zu erfassen, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass von diesen Problemen die Bevölkerungsgruppen in höchst unterschiedlicher Weise betroffen werden. Ein Drittel bringt 80 % der Einkommensteuer auf, ein Drittel wird von ihr fast gar nicht passiv betroffen, profitiert aber aktiv um so mehr von der Erhebung, das mittlere Drittel wird noch im allgemein vertretbaren Maße betroffen, profitiert aber auch wiederum mehr als etwa das obere Drittel. Dass die Fragen der Notwendigkeit von Steuereinnahmen und ihrer Höhe je nach Betroffenheit vollkommen unterschiedlich beurteilt werden, sollte doch damit eigentlich auf der Hand liegen. An Moral und Gemeinsinn zu appellieren, muss ebenso verhallen. Denn jeder ist zu offen Partei in diesem Streit und die Gesetzlichkeit verliert nicht weniger ihre Durchsetzungskraft; je offensichtlicher das formale demokratische Mehrheitsprinzip sich nur noch in eine Richtung bewegt, der Aufbürdung der Lasten auf eine kleinere Gruppe, ohne auch nur andeutungsweise das Gesicht des raffgierigen Leviathan zu verbergen (das sind die vielbeklagten Diskrepanzen unseres Steuerrechts, einem Rechtsmonster). Das Ganze steht dann im immer offensichtlicheren Zusammenhang mit den Zwecken der von den Betroffenen trotz formaler Korrekturen immer als drückender empfundener Abgabenlasten: die Errichtung eines an der sozialen Gerechtigkeit ausgerichteten Wohlfahrtsstaat. Denn weder dieses Ziel noch die Gerechtigkeit haben in Wirklichkeit etwas von der Objektivität, die die Begünstigten, ihre Politiker und Soziallobbyisten wie selbstverständlich voraussetzen. Für den größten Teil des zahlenden Drittels haben diese schlicht den Begriff der Verfahrensgerechtigkeit in eine Beteiligungsgerechtigkeit umgewandelt, die in letzter Konsequenz zu den ursozialistischen Zielen des gleichen Lohns für alle und alles Vermögen dem Volke führt. Nur diese Ziele sind nicht die unserer Verfassung und genau aus diesen Forderungen wurde z.B. die generelle Verfassungswidrigkeit der KPD hergeleitet. Mit Hilfe des nebulösen Begriffs der sozialen Gerechtigkeit sind aber diese Ziele wieder durch die Hintertür in unsere Gesellschaft gelandet, just nachdem sie auf revolutionärem Weg in den realsozialistischen Volksdiktaturen zum Teil mit so hohem Blutzoll gescheitert waren. Nicht umsonst feiert ein anderer Zentralbegriff aus dieser gescheiterten Welt wieder lustig Urständ, der des demokratischen Sozialismus. Diese ganze Entwicklung führt zu solchen aberwitzigen Definitionen wie etwa der der Armutsgrenze (wohlgemerkt nicht etwa als Grenze für ein angemessenes Einkommen, sondern für die Armut und man denkt sogleich an hungernde Farbige, die mit einem Dollar am Tag auskommen müssen) mit um die € 1.000 monatlich. Das unterhöhlt die Moral der Steuerzahler, denn je reicher die Armen werden, um so mehr muss ihnen abgenommen werden, umso raffgieriger der Staat und seine Methoden. Bei dem ganzen Empörungsgeschrei hören die von den Zahlungen Betroffen nur die Gier heraus, die Sozialstandards noch mehr zu erhöhen und noch mehr umzuverteilen als das Drittel aller öffentlichen Einkünfte wie bereits jetzt. Aber wieso sollten sie das denn überhaupt akzeptieren? Eine Gesetzgebungsmaschine, ausschließlich von Politikern angetrieben, die ihre von anderen gewaltsam geborgten sozialen Spendierhosen anhaben, kann nur das Bewusstsein verschärfen, dass der Staat die Seiten längst gewechselt hat. So ist auch ziemlich auffallend, dass in der ganzen Diskussion über treulose Steuerzahlen überhaupt keine Rolle zu spielen scheint, dass der Staat mit seiner Steuererhebung dauernd am Rande der Verfassungswidrigkeit vorbei laviert, weil er sich im Bann der generellen hälftigen Belastungsgrenze bewegt, die zu überschreiten ihm das BVerfG verboten hat. Niemand scheint danach zu fragen, was es für die betroffenen Steuerpflichtigen bedeutet, dass man sich bei jeder zusätzlichen Belastung zu Recht fragen muss, ist diese denn nicht verfassungswidrig. Auf andere Felder bezogen, wie etwa dem der Meinungsfreiheit, würde das jeder verstehen, wenn man bei jedem staatlichen Eingriff zu Recht die Frage stellen müsste, aber wird jetzt nicht die Meinungsfreiheit stranguliert. Natürlich jubelt der Pöbel, der schließlich vom Freibier lebt, wenn der Staat nicht zimperlich ist und es den Reichen, die sich der selbstgemachten Gerechtigkeit der anderen entziehen, zeigt. Aber ist das nicht auch zugleich ein Beleg der Behauptung, wie wenig es dieser Staat mit dem Respekt vor den –verfassungsrechtlich verbrieften- Rechten derjenigen meint, bei denen es das zu holen gilt, was die anderen, das ist die Mehrheit, so höchst erfreut?
Man muss bezweifeln, ob es dem Staat diesmal gelingen wird, die eingangs genannte Steuerbelastungsgrenze dauerhaft zu verschieben. Sollte es ihm aber gelingen, dann wird dies politische Konsequenzen ganz anderer Art haben: Denn wenn die Menschen, die die Steuererhebung als Ausbeutung erleben, nicht mehr anders ausweichen können, wird es nur über innergesellschaftlichen Spannungen gehen, wenn eine Minderheit sich gegen die Majorisierung erhebt. Die permanente Ausweitung der Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit, die einer schleichenden Einführung sozialistischer Standards entspricht, könnte dann auch auf einen offenen Widerstand stoßen. 28.02.2008


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Vom Schönreden öffentlichen Bankenversagens
-zum Artikel in der ZEIT: Der Staat tut dem Finanzmarkt gut-Der Artikel schildert die Verhältnisse im Bereich des öffentlichen Bankwesens auf eine Weise, die mehr fehlinformiert als dass sie aufklären würde.
Es geht hier um das von öffentlichen Banken betriebene private Bankgeschäft, nicht indessen um die ordnungspolitische Steuerung des Finanzwesens, die natürlich wesentliche Aufgabe des Staates ist und über die Bundesbank und den ihr angeschlossenen Einrichtungen erfolgt, bzw. vor allem –vorgeschaltet- über die EZB. Verzockt haben sich die Staatsbanken und tun das auch schon seit Jahren (Beispiel WestLB) dort, wo sie mit privaten Banken konkurrieren, also fern des Staatsauftrags zur Regelung des Finanzwesens. Im Übrigen arbeiten die öffentlichen Banken dort auch nicht umsonst, wie das der sozialromantisierende Ausklang des Beitrags vermuten ließe. Auch Sparkassen müssen ihre laufenden Kosten verdienen und sind bei der Kreditvergabe an rechtliche Vorgaben gebunden, wie etwa Basel II, und ein Sparkassendirektor würde sich nicht anders als ein privater Banker wegen Untreue strafbar machen, wenn er einen Kredit ohne ausreichende Sicherheiten vergeben würde.
Noch verwirrender sind indessen die Ausführungen zur staatlichen Einstandspflicht bei nachhaltigen Störungen im Finanzbereich. Auch hier kann es sein, dass der Staat aus ordnungspolitischen Gründen eingreifen muss, wie es womöglich seinerzeit die Reichsbank unterlassen und nunmehr die Britische Regierung im Fall der Northern Rock getan hat. Im Fall der Northern Rock zahlt die Regierung mit der Übernahme den Preis für ihre falschen Angaben (manche sprechen von bis zu 40 Milliarden Pfund), die sie im Zusammenhang mit dem ersten Bank Run seit fast 150 Jahren in England gemacht hatte. Als nämlich alle Kunden auf einmal ihre Guthaben von der Northern Rock abziehen wollten und dort lange Schlangen bildeten (was womöglich, jedenfalls in der Burteilung des Premierministers, eine nationale Finanzkrise hätte auslösen können), hat die Regierung erklären lassen, dass bei der Northern Rock alles in Ordnung wäre und sie im Rahmen ihrer Finanzaufsicht dies auch beurteilen könne. Dies hat den Bank Run gestoppt, war aber leider falsch, die Bank war im Kern zahlungsunfähig, so dass sie nun, nachdem alle privaten Alternativen gescheitert sind, verstaatlich werden musste. Anderenfalls hätte der Staat den Bankkunden wegen ihrer voreiligen und falschen Zusicherung wohl gerade stehen müssen (zumindest politisch- da in England der Staat privatrechtlich kaum haftbar zu machen ist). Bei der IKB und ebenso bei der Sächsischen Landesbank aber ging es nicht um solche ordnungspolitischen Maßnahmen, sondern ganz einfach darum, dass diese Banken eigentlich zahlungsunfähig waren und ihre öffentlich-rechtlichen Eigentümer dafür grade stehen mussten. Das entsprach auch rechtlich noch bis vor kurzem dem System öffentlicher Banken in Form der öffentlichen Gewährleistungsträgerschaft, der die EU aber dabei ist, den Garaus zu machen. Das heißt hier haftet der Staat nicht anders als die privaten Eigner der Bank wegen Versagens der Vorstände und Aufsichtsgremien. Und hierfür gibt es auch nicht, wie der Artikel suggeriert, in den USA Geld vom Staat für die City-Bank, sondern diese hat sich das -wie die UBS- von asiatischen Investoren borgen müssen und hierdurch natürlich den Wert der Beteiligung der Aktionäre entsprechend vermindert (verwässert). Wenn es auch durchaus Aufgabe des Staates ist, im Finanzbereich für Ordnung zu sorgen, haben die Fälle IKB und Sachsen LB damit überhaupt nichts tun. Hier handelt die öffentliche Hand wie ein privater Eigentümer, der sein Eigentum oder wenigstens noch seinen Ruf retten will. Das hat dann auch, eine weitere Irreleitung des Artikel, nicht nur eine Milliarde Euro gekostet, sondern im Falle der IKB und Sachsen LB so um die 25 Milliarden Euro, wozu noch, nach augenblicklicher Lage um die 10 Milliarden Euros verteilt auf die anderen Landesbanken hinzukommen. Dieses Geld ist vernichtet und um diese Beträge sind die öffentlichen Bankbeteiligungen weniger wert.

Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass der Artikel dieses drastische Versagen öffentlicher Banken beim Spekulieren schönreden will. Das Verhältnis der Schäden zu den deutschen privaten Banken kann man in etwa mit 1: 10. Und jeder Eingeweihter weiß um die Funktion des öffentlichen Bankwesens, Politikern lukrative Posten zu verschaffen. 25.02.2008


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Demokratischer Sozialismus gegen freiheitliche Demokratie
-zum Vorschlag Magaber wie Beamten besolden-
Das erinnert nicht nur an die Wirtschaftsdoktrinen der zusammengebrochenen sozialistischen Gesellschaften (die in China zwar noch weiterexistiert, indessen gerade im Wirtschaftlichen mit radikalen kapitalistischen Korrekturen), die immerhin in der Menschheitsgeschichte die größten Katastrophen verursacht haben. Unterstellt man den zitierten Autoren als Wissenschaftler indessen lautere Absichten, dann haben wir es mit den üblichen Eunuchen zu tun, die zwar wortreich jeden Aspekt ihres wissenschaftlichen Interesses zu beschreiben vermögen, nur tun können sie es halt nicht. Was aber viel verräterischer ist, ist die Anmaßung, in die Berufsfreiheit mit solchen Argumenten eingreifen zu dürfen und das zeigt den wirkliche Hintergrund dieser ganzen sozialen Gerechtigkeitsdiskussion: es geht all diesen Stimmen um einen sozialistischen Rückbau unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die die berufliche und wirtschaftliche Freiheit nicht weniger schützt als etwa die Meinungsfreiheit oder die der sexuellen Selbstbestimmung. Wir gelangen langsam an einem Punkt, wo die Vorstellung von der sozialen Gerechtigkeit (nunmehr von Innen) die Aufgabe kommunistischer Revolution übernommen hat. 25.02.2008


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Gemeinsinn auch für Steuernettozahler

Die Steuerdiskussion ist schon abenteuerlich. Bei den Fällen der Steuerhinterziehung geht es um die Einkommen- und Lohnsteuer. Die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher bringen etwa 55 %, die oberen 30 % etwa 80 % der gesamten Einkommensteuer auf. Die oberen 30 % verdienen 49,2 % der Einkommen (das sind Jahreseinkommen ab 40.000 Euro aufwärts), die restlichen 70 % beziehen 50,9% der Einkommen, tragen aber nur 20 % der Einkommensteuer (die Zahlen beziehen sich auf die Jahre 2003-2005, z.T. aus einem Bericht des Sachverständigenrats). Dass somit das Problem der Steuerhinterziehung die Gruppe der 30 % aus dem oberen Bereich der Statistik weitaus mehr betrifft, die 80 % der Steuern aufbringt, und weitaus weniger als etwa die 50 % der Bevölkerung, die gerade mal 6, 8 % der Steuern trägt, ist zwingend allein schon nach Adam Riese. Nun wird aber just diese Gruppe, die ohnehin die Zeche zahlt, so unterschiedslos beschimpft und erscheint umso verdächtiger, je höher ihr Anteil an den Steuern und damit an der Finanzierung der Allgemeinlasten ist und es wird so getan, als ob es sich dabei um eine besonders hinterhältige Gesellschaftsschicht handele. Dabei kann es doch gar nicht anders sein, viel Steuern kann nur der hinterziehen, der auch viel Steuern zahlen muss und das bezieht sich ebenso logisch zwingend auf eine kleine Gruppe, die verschwindend gering ist gegenüber der Gruppe, deren Fehlverhalten dann wohl mehr durch Versicherungsbetrug, Schwarzarbeit und Fälschungen der Arbeitsnachweise ( da sie ja kaum 7 % der gesamten Steuerlast trägt) ähnlich zu verallgemeinern wäre. Mit anderen Worten, Steuerhinterziehung kann seiner Natur nach nur ein Problem der oberen Gruppen sein, wie Schwarzarbeit der mittleren und Sozialbetrug der unteren Gruppen. Aber glaubt man wirklich mit gegenseitigen Generalverdächtigungen weiterzukommen? Und wenn hier, wie in dem Artikel, mehr Gemeinsinn gefordert wird, dann aber bitte unterschiedslos für alle. Auch entspricht es keineswegs dem Gemeinsinn, wenn die Politiker der einen Hälfte der Bevölkerung (mit einer Staatsquote von mittlerweile über 55 %) immer mehr in Tasche greift, um damit die Wohltaten zu finanzieren, die sie zum Dank für ihre Wählerstimmen der anderen Hälfte zahlt. Gemeinsinn wäre darüber hinaus von den Sozialpolitikern zu fordern, die mit ihren maßlosen Forderungen den Staat an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gebracht haben. Dort sollte man einmal zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland im internationalen Vergleich einen der niedrigsten der GINI-Faktoren aufweist. Der GINI-Faktor ist ein Maß zur Erfassung der ungleichen Verteilung der Einkommen, eine Ungleichheit die in Deutschland mit am geringsten auf der ganzen Welt ist. Gemeinsinn, wenn schon, sollte wohl für alle gelten. Und die Gerechtigkeit sollte sich auch auf das Steuersystem beziehen und nicht nur auf die Verteilung der Beute. 20.02.2008


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Völkerrechtswidrig, ein Fall für die UNO

Wer sich besonders geschützte Daten zugänglich macht oder sonst wie beschafft, macht sich strafbar, wer fremde Geschäftsgeheimnisse sich verraten lässt, macht sich strafbar, wer anderen, die solche rechtswidrige Taten aktiv begangen haben, dabei hilft, ihre damit verfolgten wirtschaftlichen Erfolge erst zu erlangen, macht sich ebenfalls strafbar. Das steht alles im deutschen Strafgesetzbuch und auch in den Strafgesetzen anderer zivilisierter Staaten. Hieran kann unter (ebenso) zivilisierten Menschen kein Zweifel bestehen. Dies hat das Volk, als es noch die beiden letzten der Zehn Gebote (Du sollst nicht begehren Deines Nachbarn Weib, Hab und Gut) achtete, schlicht dahin zusammengefasst, wie der Stehler, so der Hehler und damit jede Form von Beteiligung an den Ergebnissen fremder Verbrechen vor Augen gehabt. Solche ersichtlich in Vertretung des deutschen Staates im Ausland erfolgten Beihilfe-. Begünstigungs- und sonstigen Beteiligungshandlungen können völkerrechtlich auch nicht durch in Deutschland - offensichtlich massenhaft - begangenen Steuerhinterziehungen gerechtfertigt werden. Denn das Steuerrecht endet in seiner Durchsetzbarkeit als öffentliches Recht nach dem Territorialitätsgrundsatz an der deutschen Grenze. Deutsche Staatsgewalt, die etwa ein solches Vorgehen rechtfertigen könnte, endet ebenfalls an diesen Grenzen und bedarf außerhalb dieser zu hoheitlichen Maßnahmen internationaler Vereinbarungen, die es aber für eine Beteiligung an fremden Straftaten nicht gibt. Heinrich K. hat, wie das Wallstreet Journal heute ebenfalls berichtet (von jedem im Internet nachzulesen), 18 Monate lang die geklauten und veruntreuten Daten anderen Staaten angeboten, von denen aber niemand sich auf dieses völkerrechtlich waghalsige Geschäft eingelassen hatte. Wenn Demokratie die Herrschaft des Rechtes ist (und somit auch Steuerhinterziehung selbst durch das miserabelste Steuerrecht niemals zu rechtfertigen ist), dann haben ersichtlich Bundeskanzleramt (CDU) und Bundesfinanzministerium (SPD) dieses Recht und damit die Demokratie verraten und Deutschland in den Kreis eingeführt, den man normalerweise mit Bananenrepubliken kennzeichnet. Auch ging es nicht um einen Akt des Notstandes oder der Verteidigung, denn ein gegenwärtiger Angriff lag nicht vor, zumal seit Generationen Liechtenstein und die Schweiz Hilfestellungen bei Steuerverkürzungen zu geben pflegten, wie ja etwa noch heute der ehemalige Bundeskanzler Schröder Aufsichtsratsvorsitzender der im Zuger Steuerparadies (Schweiz) sitzenden russischen Betreibergesellschaft für eine in der Ostsee zu verlegende Pipeline ist. Somit gibt es nichts, was es der deutschen Regierung unzumutbar gemacht haben könnte, sich ebenso wie die zahlreichen anderen von Heinrich K. angesprochen Staaten zu verhalten und mit rechtsstaatlich und völkerrechtlich zulässigen Mitteln dem Problem der Steuerflucht entgegenzutreten. Würde es sich bei Liechtenstein nicht um einen Zwergstaat handeln, gehörte der Fall vor die UNO. 20.02.2008


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Wie der Stehler, so der Hehler
Anwälte zeigen Bundesregierung an
Als das Volk noch die beiden letzten der Zehn Gebote achtete (Du sollst nicht begehren Deines Nachbarn Weib, Hab und Gut), hatte sein Mund, der Volksmund also, das Treiben der Regierung und ihrer Steuerverwaltung auf den Punkt gebracht: Wie der Stehler, so der Hehler. 19.02.2008


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Jagd auf Zufallsfunde

Bankendurchsuchungen

Wie sagt der Volksmund? Wie der Stehler, so der Hehler. Über einen rechtlich fragwürdigen Anlass (Erwerb von veruntreuten Daten) werden nun -scheinbar legale- Zufallsfunde eingesammelt. Wenn die Rechtsprechung hier nicht einschreitet, werden in über fünfzig Jahren mühsam aufgebaute rechtsstaatliche Schranken weggefegt. 19.02.2008


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Wer zahlt die Hatz?

Steuersünder zeigen sich in Scharen selber an

Die Aufregung, die sich verbreitet, nimmt pogromartige Züge an. Das hat auch sein Gutes, denn es zeigt das wahre Gesicht der Mehrheit in unserer Gesellschaft und wie sie gedenkt mit denen zu verfahren, die sich den immer größer werdenden Forderungen nach Umverteilung nicht zu beugen gedenken. Für die Mehrheit ist dies ein gefährliches Geschäft, denn nicht sie schafft den Mehrwert, von dem alle leben, sondern dieser kommt von der Minderheit, allen Phrasen zum Trotz. Dieses Drittel, auf deren Schultern wirklich das wirtschaftliche Fundament ruht, wird aufgrund solcher Pogromstimmung umdenken und sein Verhalten ändern müssen. Aber sicherlich nicht, dass es sich bedingungslos in die von der Mehrheit dank ihrer Mehrheit in Gesetzesform verabschiedeten Fesseln fügen wird. Dem steht der Drang nach Freiheit entgegen. Die 400 Mio., die sich die Finanzverwaltung nun als Mehreinnahmen erwartet, werden wiederum nur ein Bruchteil von dem sein, was infolge der Erfahrung mit diesem Gehetze im Lande wird verloren gehen. Man kann Steuertreue nicht mit Gewalt erzwingen, sondern nur mit einem System, das Gerechtigkeit auch den Zahlungspflichtigen gewährt und zwar je mehr und so mehr sie zahlen müssen. Das Getöse um Zumwinkel zeigt das Gegenteil. Letztendlich wird das untere Drittel wiederum auch diese Zeche zahlen. Zudem sollte man nicht riskieren, dass Menschen wieder einmal um ihre Freiheit werden kämpfen müssen. 18.02.2008


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Würdeloser Staat



Nein, es ist nicht nur die Gier der Steuerhinterzieher, die bedenkenlos die Steuergesetze übertreten, es ist nicht weniger die Gier, die ein ausufernder Umverteilungsstaat die Grundlagen des Staatsvertrages, wie sie in der Verfassung niedergelegt sind (und so Minderheiten vor Mehrheiten schützen sollten), im Hinblick auf die bürgerlichen Freiheiten auszuhöhlen droht. Und nun noch die sich darin fortsetzende Gier der Steuereintreiber, deren Lust nach Selbstdarstellung sie sogar ihre normalerweise so sorgsam gehüteten Geheimnisse vorzeitig verraten ließ. Gesetze werden unter dem Jubel des Volkes auf den Kopf gestellt, selbstverständlich darf man gegen Steuersünder den BND einsetzen, wenn es helfen würde, sicherlich auch die Bundeswehr. Nur bitte denken Sie daran, was es bedeutet, wenn das Schule macht und der Staat nach den Grundsätzen, der Zweck heiligt die Mittel, sich aller rechtsstaatlich gebotener Bindungen entledigen kann. Dann steuern wir auf eine Gemeinschaft zu, deren Totalität wir durchaus schon einmal in anderen Zusammenhängen erfahren haben. Der Staat darf seine Würde nie verlieren und sich niemals mit Verbrechern gemein machen, weder mit Steuerhinterziehern, noch mit Dieben und Hehlern. 18.02.2008


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Sag mir, mit wem du sprichst.....

Darf der Staat sich an kriminellen Taten beteiligen, um kriminelle Taten seiner Bürger aufzuklären? Nach bisherigem völlig herrschendem staats- und strafrechtlichem Verständnis: nein. Ausnahmen sollen ihm in der Außenverteidigung und dementsprechend auch in der Außenaufklärung erlaubt sein, niemals aber wenn es um die Erfüllung der innerstaatlichen Pflichten seiner Bürger geht. An sich sind diese Grundsätze im Straf- und Staatsrecht ausdiskutiert, umso erstaunlicher ist es, wie hemmungslos man sich nun in aller Öffentlichkeit darüber hinwegsetzt. Ginge es mit rechten Dingen zu, dann müssten Fahnder nicht nur vor den Türen der Steuerhinterzieher auftauchen, sondern auch vor manchem Verantwortlichen in der Finanzverwaltung. Der Zweck darf nicht die Mittel heiligen. 18.02.2008


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Steuerangriff auf den Rechtstaat

Der Aufruhr des Volkes ist gewaltig, was ja auch verständlich ist. Immerhin bezieht bald die Hälfte der deutschen Bevölkerung ihr überwiegendes Einkommen vom Staat, so dass Steuerbetrügereien immer mehr die Bedeutung eines Hochverrates erlangen, greifen sie doch die Grundlagen der Umverteilung an. So kommt rasch Pogromstimmung auf gegen Manager, die Reichen, gegen jeden der (wirtschaftlich) anders ist (die Diskriminierung wegen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird von den ansonsten sehr weitgehenden Antidiskriminierungsgesetzen nicht verboten). Unisono sehen unsere Politiker gar die gesamte soziale Ordnung in Gefahr (obgleich diese doch sehr viel mehr von den etwa 50 Milliarden Euro in Mitleidenschaft gezogen wird, die unsere im öffentlichen Bankwesen tätigen Politiker dort versenkt haben). Mehr aber noch entgeht offensichtlich -bislang- allen Verantwortlichen ein wesentlich gravierenderer Angriff auf unsere Rechts- und Verfassungsordnung, der in dem Vorgehen der Finanzverwaltung unter offensichtlicher Federführung des Bundesfinanzministers zu sehen ist. Dessen Dimension ist nur in Potenzen zu fassen, um die diese die inkriminierten Steuerhinterziehungen übersteigen. Denn ersichtlich vollkommen bedenkenlos werden elementarste Rechts- und Verfassungsgrundsätze über Bord geworfen, wenn es um die Befriedigung staatlicher Abgabengier geht, die in nichts der Gier einzelner Steuerhinterzieher nachsteht. So werden Einrichtungen, die weitaus größere Freiheiten von rechtsstaatlichen Bindungen als innerstaatlich tätige Behörden (wie Polizei oder Steuerverwaltung) besitzen, weil sie der Außenverteidigung dienen (neben dem Bundesnachrichtendienst gehört dazu noch die Bundeswehr), nach Innen gegen die eigenen Bürger in Bezug auf die Erfüllung ihrer innerstaatlichen Verpflichtungen eingesetzt, was rechtlich –ebenso wie der Einsatz der Bundeswehr etwa bei terroristischen Angriffen- nur aufgrund besonderer gesetzlicher und verfassungsrechtlicher Grundlage geschehen dürfte (worüber ja zur Zeit bezüglich des Terrorismus diskutiert wird). Diese Schranke hat die Finanzverwaltung bedenkenlos eingerissen, wenn sie Amtshilfe vom Bundesnachrichtendienst beansprucht (das wäre damit zu vergleichen, wenn die Polizei Panzer der Bundeswehr einsetzen lässt, um Diebe zu verfolgen). Zudem darf der Staat bei Erfüllung seiner Aufgaben keine eigenen Straftaten begehen oder sich daran beteiligen (etwa durch Anstiftung oder Beihilfe). Die Bestechung eines Mitarbeiters einer Liechtensteinschen Staatsbank, um ihn zum Geheimnisverrat zu veranlassen, zählt nicht weniger als die Bestechung eines Mitarbeiters der bayrischen oder nordrheinwestfälischen Landesbank, der Kreditanstalt für Wideraufbau oder möglicherweise auch der Bundesbank. Zudem liegt in einem solchen Vorgang stets auch eine Untreue des bestochenen Mitarbeiters. Diese Rechtsverletzungen sind so schwerwiegend, dass nach bisheriger Rechtsprechung die hieraus gewonnenen Ergebnisse in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwertbar sein dürften - zumindest wenn das Recht hält und nicht aus Gründen der Steuergier gebeugt wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat mehrere internationale Abkommen geschlossen, wo sie sich zur Bekämpfung der Korruption sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Wirtschaft verpflichtet. Ihr selber ist somit auch völkerrechtlich der Weg verschlossen, durch Bestechung an geheime Unterlagen ausländischer Banken heranzukommen, ganz gleich, was sie bedeuten. Wenn Deutschland nicht auf das Niveau einer Bananenrepublik herabsinken will, müssten die Köpfe der in der Steuerverwaltung hieran Beteiligten bis hin zum Bundesfinanzminister –sollte er dies wirklich zuvor gebilligt haben- oder auch im Bundeskanzleramt (falls dort wirklich mitgewirkt worden wäre) rollen. Die hier zum Ausdruck kommende Kriminalität ist in nichts zu vergleichen mit dem Unrecht, das durch Steuerhinterziehung begangen wird. Noch werden die Täter wie Helden gefeiert, will Deutschland seine rechtstaatliche Verfassung verteidigen, gehören sie allen voran ins Gefängnis. 16.02.2008


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Steinbrück: wegen Anstiftung zur Untreue und Bestechung anzuklagen

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat nach der Rechtsprechung des BVerfG´s die Bedeutung eines Verfassungsgrundsatzes, das gilt insbesondere im Strafrecht. Das heißt, wenn man kriminelles Verhalten, wie z.B. Steuerhinterziehung zu verfolgen hat, dann kann dies nur mit rechtsstaatlichen Mitteln geschehen, die zudem zu dem Unrechtsgehalt der Tat in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen. Der Grundsatz, dass der Zweck die Mittel heilige, ist staatsrechtlich nach Innen, also den Bürgern gegenüber nicht anerkannt. Nach Außen hin, also zur Außenverteidigung, gilt anderes, so dass etwa im Verteidigungsfall sowohl die Bundeswehr wie auch die nachrichtendienstliche Außenaufklärung anderen Maßstäben unterliegen. Dies scheint mir hier die Finanzverwaltung samt dem Bundesfinanzminister übersehen zu haben und haben damit einen eklatanten Verfassungsbruch begangen, der in seiner kriminellen Intensität in keinem angemessenen Verhältnis zu einer Steuerhinterziehung mehr stehen kann. Daher gehören hier alle Beteiligte einschließlich des Bundesfinanzministers wegen Anstiftung zur Untreue und Bestechung im Amte angeklagt. Wenn es mit rechten Dingen zuginge, müsste Steinbrück sofort wegen Anstiftung zurücktreten. 16.02.2008


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Bundesnachrichtendienstliche Steueraufklärung

Dort wo Steuern eingezogen werden, werden sie auch hinterzogen, das war immer schon so. In früheren Jahrhunderten haben die Kaiser und Fürsten sich der Steuerpächter bedient, die das manchmal auch schmutzige Geschäft der Steuereintreiber besorgten, heute haben wir besonders ausgebildete Scharen von Beamten, die sich darum kümmern. Das geht wohl anders nicht, ganz gleich wie hoch die Steuern sind. Die Methoden standen und stehen im Zusammenhang damit, wie dringend die Monarchen oder Regierungen das Geld benötigten, und war Not am Mann, ging man nie zimperlich mit säumigen oder unwilligen Steuerschuldnern um. Das hat nun auch bei uns eine besondere Qualität erreicht. Während im Inneren noch aufs Heftigste darüber gestritten wird, ob die Bundeswehr gegen im Inland aktive Terroristen eingesetzt werden darf und manche auch über die hierzu notwendigen Verfassungsänderungen diskutieren, hat der Staat nun eine andere zur Außenverteidigung gebildete Einrichtung kurzer Hand umgewidmet und setzt den Bundesnachrichtendienst gegen seine steuersäumigen Bürger ein. Das dürfte ein Novum sein und ob rechtens mag noch zu klären sein. Aber wenn es um Steuern geht, messen ohnehin die meisten beim Rechtstaat mit zweierlei Maß. 15.02.2008






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Unmoral schafft Unmoral, Gier noch größere Gier
Zum Fall Zumwinkel

Die Empörung über Zumwinkel ist verständlich. Abgesehen davon, dass die meisten von uns nicht im Entferntesten über solche Summen verfügen, die für derartige Transaktionen entbehrlich wären, erlebt die ganz große Mehrheit am eigenen Leib, dass man ihnen das, was der Staat wofür auch immer beansprucht, erst gar nicht aushändigt. Selbst wer (steuer-) sündigen wollte, kann es gar nicht (weil das System ihm sowieso misstraut). Die Empörung über Zumwinkel aber ist übertrieben und ein gutes Maß verlogen, ganz gleich aus welcher Ecke sie kommt.
Da haben wir einmal die, die mit Rechtlichkeit und Moral argumentieren. Diese Ansatzpunkte sind ganz schnell in Frage gestellt, wenn man nur einmal unterstellt, dass sich Recht und Moral nicht allein nach Mehrheitsbeschlüssen richten, sondern sie auch vor- und übergesetzlichen Bedingungen unterliegen. Naheliegend ist hier z.B. das Verfassungsrecht. Das BVerfG hatte seinerzeit entschieden, dass eine dauerhafte und allgemeine Überschreitung der steuerlichen Belastung der Bürger mit mehr als 50 % ihres Einkommens verfassungswidrig sei, woran u.a. bislang die Wiedereinführung der Vermögensteuer scheiterte. Das heißt genaugenommen laviert das Steuerrecht und die gesamte Finanzverwaltung seit Jahren haargenau am Verfassungsbruch vorbei, um nicht diese Grenze dauerhaft zu überschreiten oder solche Überschreitungen als nicht allgemein sorgsam zu vertuschen. Das wäre etwa vergleichbar damit, dass es zwar verfassungswidrig ist, jemanden zu töten, uns aber dennoch im staatlichen Auftrag ständig die Kugeln um den Kopf pfeifen. Eine andere Bedingung ist, dass jedes Gesetz, aber vor allem die den Bürger belastenden staatlichen Regeln klar, berechenbar und vorhersehbar und in ihrer Anwendung gleich und sicher (im Sinne einer Rechtsicherheit) sein müssen. Das Gegenteil einer jeder dieser Forderungen trifft auf unser Steuersystem zu. Wir haben eines der meist ausufernden Steuerrechte der ganzen Welt, das eine Ansammlung von hinterlistigen Tricks darstellt, die wiederum andere zu noch hinterlistigeren Umgehungen veranlassen. Aus diesen aberwitzigen Zweikämpfen resultiert ein selbst für Fachleute unüberschaubarer Wust von Regeln, die mit dem üblichen unser Verhalten bestimmenden gesunden Menschenverstand nicht nur nicht beherrschbar, sondern auch gar nicht mehr einzuhalten sind. Irgendeine Vorschrift wird man immer übertreten. Dieses Chaos beherrscht die Finanzverwaltung mit einer eigenen Justizverwaltung, den Finanzgerichten, in denen überwiegend Juristen sitzen, die sich zuvor in der Finanzverwaltung besonders verdient gemacht haben. Normale Rechtsgrundsätze des sonstigen staatlichen und zivilen Lebens gelten dort nicht, kein Vertrauensschutz (weitest mögliche Rückwirkung von Vorschriften, Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich –es sei denn sie werden in einem förmlichen Verfahren erteilt, was sich manchmal über Jahre hinziehen kann-, auf Sachbehandlungen in der Vergangenheit kann sich kein Steuerpflichtiger berufen usw.), keine Rechtsicherheit (Auslegungen gleichen dem Lesen des Kaffeesatzes, Verfahren können sich über Jahrzehnte hinziehen, ohne Rechtsnachteile für den Staat), keine Schutz der Menschenwürde, die ansonsten nach dem BVerfG einen staatsfreien persönlichen Raum verlangt (Aufhebung eines jeden Datenschutzes, erweitere Befugnisse zur Verletzung der Wohnung). Ein despotischer Fürst könnte kaum weniger Befugnisse seinen Bürgern gegenüber in steuerlichen Dingen haben. Wir sind es gewohnt damit zu leben, so dass uns z.B. gar nicht mehr aufstößt, wie der Staat uns etwa mit der Inflation jährlich ausschmiert. So ist es in einigen anderen europäischen Ländern z.B. selbstverständlich, dass jedes Jahr die Inflation in die progressiv gestaffelten Steuertarife und in die Freibeträge hineingerechnet wird. Oder im Erbschaftsteuerecht nimmt die Steuerverwaltung gerne windfall-profits ein, wenn der Gevatter Tod willkürlich etwa Eltern infolge eines Unfalls zeitversetzt zu sich holt (mit recht ebenso willkürlich gehandhabter Gnadenerlassen). Das gesamte Steuerrecht samt Steuerverwaltung steht als Beispiel eines durch und durch unmoralischen und willkürlichen Systems, das allein der Erzielung größtmöglicher Einkünfte dient. Dass nun dagegen nicht Sturm gelaufen wird, hat einen einfachen Grund, der immer gewichtiger wird. Die große Mehrheit profitiert von den Einnahmen, die zu 90 % von einer weitaus kleineren Minderheit erbracht werden und im Steuerrecht gibt es keine Schamgrenze, diese Minderheit zu schonen (die Grenze liegt erst dort, wo die steuerliche Beanspruchung beginnt, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen, die milchgebenden Kühe also zu strangulieren).
Und zum anderen haben wir da die beteiligten Menschen. Wenden wir einmal den Blick von Zumwinkel ab zu den vielen anderen kleinen Betrügern (die in ihrer Summe weitaus größere Beträge abgabenfrei beiseite schaffen, als die großen Steuerbetrüger zusammen). Schwarzarbeit ist die Form des Abgabenbetrugs des kleinen Mannes. Ein jeder von uns kennt Schwarzarbeiter und sieht man sich die Menschen an, dann sind es zumeist die Fleißigsten, Gewissenhaftesten und oft auch Besten in ihrem Fach, die ihre Arbeit direkt gegen Bares anbieten. Ohne ihre Schwarzarbeit würden weite Leistungsbereiche unversorgt bleiben. Wenn ich diesen Menschen ins Auge sehe, dann bin ich überzeugt, das sind keine Kriminelle. Sondern kriminell ist ein System, dass Menschen wie diese mit einem solchen filigranen Netz von perfiden Vorschriften umgarnt, dass selbst die Biedersten und Besten wie kriminell erscheinen sollen. Auch Zumwinkel geht manchen ans Herzen, weil er eben nicht dem Bild des allein nach seinem Vorteil gierenden Managers entspricht. Und wenn hier die hohen Lieder von Moral und Recht angestimmt werden, dann sollte bitteschön auch nicht die Melodie fehlen, wieso alle diese anständigen Menschen, die ich kenne und die dennoch gegen eine dieser unüberschaubaren und oft totalen abgabenrechtlichen Regeln verstoßen, überhaupt in solche Lage kommen. Sind nicht die schuld, die biedere und anständige Menschen zu Rechtsbrechern machen! Ich kann jeden Lebensbereich so regeln, dass niemand einem Verstoß auskommt und genau das entspricht einem uralten Herrschaftsprinzip. Denn mit der ständigen Drohung, eigentlich könnte ich dich für dieses oder jenes strafrechtlich heranziehen, macht man sich jeden Menschen gefügig.

Ich will nicht eine Zumwinkel vorgeworfene Steuerhinterziehung verniedlichen, sondern darauf hinweisen, dass dies alles in einem höchst unmoralischen und nach einem höheren verfassungsrechtlichen Verständnis schon rechtswidrigem Umfeld geschieht, welches die Politiker in ihrer Unfähigkeit geschaffen haben, mit Ein- und Ausnahmen verantwortlich umzugehen. Das gesamte Steuersystem strotzt von Unmoralität, wen kann es da wundern, wenn dieses Maß bei den Bürgern abfärbt, wenn sie denn überhaupt die Möglichkeit dazu haben. 15.02.2008



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Zum Tanze eingefangen
Zur Wiedergeburt von Josef Ackermann

Liest man die Wiedergutmachungsberichte, die nun zu Ackermann durch die Presse gehen, dann kann einem wirklich nur das Grausen kommen. Warum lobt man denn nun plötzlich den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank? Etwa weil man eingesehen hat, dass man den erst auf politischen Druck hin begonnenen Prozess über zu hohe Vorstandsboni doch zu Unrecht publikumswirksam Ackermann, als Bankvorstand natürlich ein Erzkapitalist, in die Schuhe schieben wollte (obwohl die Gewerkschaftsbank im Aufsichtrat ebenso daran so beteiligt und auch mitangeklagt war)? Genau genommen hat man ja mit diesem Prozesse dann schließlich sogar noch mit revisionsrechtlichem Segen wenig fachkundiger Bundesrichter (die eigentlich die Fragen nach der Rechtmäßigkeit dem fachlich alleinzuständigen aktienrechtlichen Senat beim BGH hätten vorlegen müssen, weil sie nämlich von dessen Rechtsprechung abwichen), die gesamte Diskussion über nicht gerechtfertigte Managerbezüge und ungerechte Gewinnbeteiligung angestoßen, bis hin zur Wiederkehr der ur-marxistischen Forderung nach gleichem Lohn für alle, nur noch korrigiert durch einen Multiplikator (die Bundeskanzlerin hält 30 für gerecht). Auch haben Gewerkschaftsvertreter schon jetzt wieder auf die vielen hundert Jahre hingewiesen, die ein normaler Arbeitnehmer arbeiten müsse, um das zu verdienen, was Ackermann verdient, wenn sie damit auch die Replik erzwingen, dass auch in mehreren tausend Jahren jener Arbeitnehmer kaum so viel zur Gesamtwirtschaft beitragen wird, wie Ackermann in einem Jahr. An solche Abbitte ist in den Medien nicht gedacht. Wohl auch nicht wegen der Häme, mit der er bedacht wurde, er möge die Deutsche Bank ja gut steuern, aber dürfe das denn ein Krimineller überhaupt! Auch nicht etwa wegen der Einsicht, dass man Menschen mit besonderen Fähigkeiten ihrer Fähigkeiten wegen nicht wie Hinz und Kunz behandeln dürfe. Nein, da hat sich nichts geändert. Ackermann war und ist ein ausgesprochen fähiger Banker, ein absolut integrer Unternehmensführer, der nun auch noch in der weltweiten Finanzkrise diese Fähigkeiten unter Beweis stellen konnte. Ja selbst die im öffentlichen Bankwesen ihr Unwesen treibenden dorthin abgeschobenen Politiker müssen ihm dankbar sein. Und sogar die Ackermann angelastete großzügige Verteilung von Boni und Gratifikationen an verdiente Manager findet nach wie in allen Aufsichtsräten statt, nur lässt man sich nunmehr vorher die zu Protokoll gegebene Begründung von der Rechtsabteilung oder den Hausanwälten absegnen. Da hat sich überall nichts geändert, also hat man ihm doch Unrecht getan? Beileibe nicht, denn, so schreiben jetzt die Journalisten unisono, Ackermann selber habe sich gewandelt und mache nun beim Tanz um das goldene Kalb der veröffentlichten Meinung mit. Ach so, natürlich er wurde eingefangen, dann sieht das ja alles ganz anders aus. 07.02.2007


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Unwillkommene Gratulanten
Vom Buhmann zum Held, so schnell geht das, öffentliche Gunst ist nicht weniger käuflich als Liebe. In der Krise nutzt Gerissenheit, die zuvor noch den Erfolg verdächtig machte. Ich würde mir an Stelle von Ackermann die Gratulationen verbieten, gerade von denen, die noch vor kurzem einen justiz-willkürlich vom Zaun gebrochenen Neidprozess bejubelt haben. Und auch im Artikel durfte der Hinweis auf Ackermanns Gehalt natürlich nicht fehlen, wenn auch der gewerkschaftliche Modellarbeitnehmer selbst in 1000 Jahren für die Wirtschaft keine vergleichbare Leistung erbringen könnte. Aber in Wirklichkeit haben wir ganz offensichtlich die ur-marxistische Forderung nach gleichem Lohn für Alle so beherzigt, dass wir allenfalls noch über einen der Gesellschaft verträglichen Gehalts-Multiplikator (die Kanzlerin meint 30) diskutieren dürfen. Womit wir wieder beim Neidfaktor im Mannesmannverfahren sind. Auch dort ging es ja keineswegs darum, dass aktienrechtliche Vorgaben oder Zustimmungen gefehlt hätten, sondern allein um das Unbehagen des gesunden Volksempfindens, dem zwar die eigene Umverteilung nicht gigantisch genug sein kann, das jedoch das Verteilen an andere seinem Gerechtigkeitsempfinden unterstellen möchte. 06.02.2008


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Warum Börsenkurse bei Entlassungen steigen
Sozialromantische Vereinfachungen

Der Artikel simplifiziert die Zusammenhänge m.E. doch allzu stark. Anleger (genauer Analysten) reagieren natürlich auf Unternehmensnachrichten wie Personalabbau (übrigens auch bei Personalaufbau), immerhin machen Personalkosten einen erheblichen Teil der Kosten aus. Ob indessen nach oben (wenn ein gesundes Unternehmen zuviel Personal beschäftigt, vgl. Deutsche Bank) oder nach unten (wenn ein angeschlagenes Unternehmen Personal entlassen muss, vgl. Conergy) hängt eben von den Gründen ab. Dass Serviceunternehmen infolge der Informationstechnologie Personal abbauen müssen, ist selbstverständlich und geschieht seit Jahren. Ein Unternehmen, das sich trotz der erwarteten öffentlichen Kritik aus Biertisch- und Milchmädchenperspektive dieser Restrukturierung nicht entzieht, wird natürlich höher bewertet als entscheidungsschwache Unternehmen, die sich solche Maßnahmen nicht zutrauen. Probleme haben damit nur populistische Sozialromantiker, die glauben auf dem Weltmarkt herrsche das Gute und die Gerechtigkeit, eine Einstellung, die deutsche Unternehmen schon aus sehr vielen Wachstumsmärkten verdrängt hat.


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Überhöhte Managergehälter und überbezahlte Arbeiter


In die Köpfe der Kritiker geht offensichtlich nicht hinein, dass die viel gescholtenen Vorstandsbezüge sich nicht am Stundenlohn irgendeines Mitarbeiters orientieren, sondern dass die Eigentümer die Vorstände am Wertzuwachs ihrer Anteile beteiligen. Das liegt auch nahe, denn wenn mir jemand in einem Jahr aus € 10.000 das Doppelte macht und ich glaube, er wird es in den nächsten Jahren wiederholen, dann beteilige ich ihn gerne daran. Es ist eine ganz andere Frage, ob die Mitarbeiter eines Unternehmens, die nach Zeitaufwand entlohnt werden, in solchen Fällen zurecht geltend machen könnten, dass die Lohnkosten offenbar zu niedrig seien, wenn solche Gewinne oder auch Wertzuwächse erzielt werden. Das ist das übliche Spiel der Verteilung der Gewinne zwischen Arbeitnehmer und Kapital. Aber zu glauben, es gäbe ein allgemeines gerechtes Verhältnis zwischen den Löhnen einfacher Arbeitnehmer und etwaigen Topleistungsträgern, stammt schlicht aus der sozialistischen Klamottenkiste. Schließlich handelt es sich wiederum um etwas ganz Anderes, wenn Manager trotz ihrer oft sogar erwiesenen Unfähigkeit mit riesigen Summen am Wertzuwachs beteiligt werden. Das ist aber ein zivil- und manchmal vielleicht sogar ein strafrechtliches Problem, weil offenbar die Manager verstanden haben, sich solche Rechtspositionen in ihren Verträgen zu sichern. Das hat aber überhaupt nichts mit der populistischen Idee zu tun, man müsse Managereinkommen an Arbeitereinkommen knüpfen. Im Übrigen gibt es unzählige Arbeitnehmer, die auch viel zu viel verdienen, weil sie sich vor ordentlicher Arbeit drücken. Das geht ebenfalls in die Milliardenbeträge. 05.12.2007


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Bundespräsident Köhler rügt die hohen Managergehälter als sozial gefährlich

1. Woher nimmt Bundespräsident Köhler eigentlich das Recht, anderen vorzuschreiben, wie viel sie verdienen sollten. Das geht nur die Betroffenen etwas an und nicht die sozialgierige Masse derjenigen, die möglichst viel von dem, was andere haben, für sich ergattern möchten. Herr Wiedeking hat bei Porsche einen großen Gewinn eingefahren und wenn die Eigner von Porsche ihn daran beteiligen, dann betrifft es keinen der Neidhammel, die sich doch nur selber an fremdem Gut bereichern wollen. Du sollst nicht begehren deines Nachbarn Weib und Hab und Gut, heißt es in den Zehn Geboten. Das gilt heute aber nicht mehr, da man zugunsten des Sozialhedonismus des Volkes die so genannte Gerechtigkeit entdeckt hat. Und jeder Däumchendreher vor dem Fernseher ist überzeugt, dass Porsche nur deswegen floriert, weil er seinen fetten Daumen in die richtige Richtung dreht. Jawohl Herr Wiedeking, wissen Sie denn nicht: Work Harder! Millions on Wellfare depend on you!

2. Was soll der ganze Quatsch, Managergehälter mit den Löhnen der Arbeitnehmer zu vergleichen? Bei den Managergehältern zahlen die Eigentümer den Managern das, was sie ihnen wert sind, mögen sie sich dabei auch täuschen. Das geht keinen was an, auch keinen Bundespräsidenten. Und dass d i e Arbeitnehmer die Werte schaffen, die sich möglicherweise die Eigentümer mit den Managern teilen, ist ebenso Quatsch. In jedem Betrieb gibt es einzelne Angestellte, die den Erfolg tragen, das ist aber nie die Mehrheit. Die Mehrheit jedoch dient sich gerne deren Erfolge an, um daraus ihre Forderungen herzuleiten. Die Mehrheit ist aber zunehmend ersetzbar, also sinkt ihr Anteil an der Wertschöpfung – bei einer Verdoppelung der Arbeitskräfte auf dem Weltmarkt innerhalb der letzten 15 Jahre zwingend. Jetzt kann man versuchen, mittels staatlichen Zwang der Mehrheit mehr zukommen zu lassen, als sie Anteil an der Wertschöpfung hat, das macht die Politik der sozialen Gerechtigkeit. Ok, seitdem verschwindet eine Industrie nach der anderen ins Ausland, wo wir einmal führend waren (Chemie, Pharmazie, Elektrotechnik, Elektronik, Werften, Papier, ….) und neue bauen sich hier erst gar nicht auf (schaut euch an, was alles etwa Samsung alleine produziert). Die meisten Arbeitsplätze wurden im vergangenen Jahrzehnt bei den sozialen Diensten geschaffen! Und dann stellt sich ein Mann, der es wegen seiner Erfahrung eigentlich besser wissen müsste, hin und opfert den Rest an Glaubwürdigkeit auch noch dem Populismus der Sozialhedonisten. 29.11.2007
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Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn ist eine Mogelpackung aus dem Reich der virtuellen Omnipotenz der Politik. Er verbindet wirtschaftspolitische Ordnungsmaßnahmen (den Schutz vor Ausbeutung) mit der Vorstellung vom gerechten Lohn. Ausbeute kommt heute nur noch am Rande der Gesellschaft vor und sie zu verhindern, gibt es bereits genügend andere Gesetz. Die Vorstellung vom politischen gerechten Lohn aber entstammt der Trickkiste der Politiker ebenso wie sie sich heute nahezu unisono nicht entblöden, gar die permanente Änderung des Erdklimas beeinflussen zu können. Die vielleicht als ungerecht empfundene Verteilung von Vermögen würde bei jeder denkbaren Änderung dauerhaft kaum etwas an den niedrigen Frisörlöhnen in Ostdeutschland ändern, eigentlich sollten hier genügend Erfahrungen mit dem Staatskapitalismus vorliegen. Löhne muss der Markt hergeben können. So Wetteifern auch hier wieder die Politiker um die aufregendsten Kostümen beim wildesten Tanz um das Feuer, um die bedrohlichen Gewitter zu verscheuchen, archaischen Medizinmännern gleich. Der alte Karl Marx lässt grüssen…, nur ist eine Verelendung der Massen in Deutschland wohl kaum vorstellbar, wenn die Sozialpolitiker in weiser Voraussicht ihr Terrain auch für die Zukunft absichern und jeden zum Armen definieren, dem nicht mehr als € 1.000,00 monatlich zur Verfügung steht (60 % des statistischen Durchschnittseinkommens). Helmut Schmid: so arm wie die Leute heute sind, so viel hätten wir früher gerne verdient. Weit über die Hälfte des erwirtschafteten Volkseinkommens fließt in öffentliche Kassen, weit über die Hälfte davon werden sozial umverteilt, dennoch verelenden nach linker Doktrin in ihrem blanken Sozialhedonismus die Massen weiterhin.