Mittwoch, 23. Januar 2013

Genderforschung: Frauen hassen Männer



Reihe:  Der Anderen Meinung - Die Wahrheit liegt stets in der Mitte

 
 
Rainer Logos schildert die Ergebnisse moderner Gender-Forschung im Hinblick auf das genetisch bestimmte emotionale Grundverhältnis des weiblichen zum männlichen Geschlecht sowie vice versa. Während der Wunsch der Männer, im Wege sexueller Aktivitäten ihre Spermien in vielen Schößen zu verteilen, ein möglichst offenes positives emotionales Verhältnisse zu Frauen generell geriert, lässt das Bestreben der Frau, die durch einen einzigen Geschlechtsakt möglicherweise bereits besiegelte Schwangerschaft abzusichern, ihre Anforderungen an taugliche Geschlechtspartner soweit erhöhen, dass sie männlichem Begehren weitaus kritischer gegenübersteht. In jungen Jahren mag diese negative Grundeinstellung durch das allgemeine sexuelle Verlangen der Frauen ausgeglichen, bzw. überwunden werden. Im Alter indessen, so das Ergbnis des genannten Genderprojekt, scheint sich indessen eine grudnsätzliche, das heißt tendenzielle ablehnende bis feindliche Einstellung dem Männlichen gegenüber durchzusetzen, wie es in praxi im Verhalten vieler älterer Frauen ihren Männern gegenüber als Grundmuster festgestellt werden kann.
 
 
 

Kampf der Geschlechter erwiesen:  Frauen hassen Männer

 
Rainer Logos vom 13. April 2011 (RL Recherchierte Lügen)
 
 
Schon der antiken griechischen Kultur wird nachgesagt, dass viele ihrer Einrichtungen, die noch das Abendland geprägt haben, nur aus einer ungebrochenen Furcht der griechischen Männer vor einem Widererstarken der Macht der Frauen geprägt wurden. Der in der Antike stets präsente Mythos von den Amazonen, den Frauenkriegern, die sich allein der Männer zur Sicherung ihrer Nachkommenschaft bedienten, galt als abschreckendes Beispiel. Damit die Männer sich ihrer erwehren konnten, bedurfte es des Halbgottes Achilles, der die letzte Königin Penthesilea in Troia im Zweikampf tötete – nicht ohne der sterbenden Penthesilea noch in die Augen zu schauen- woraufhin er von diesem Blick verzaubert sich unsterblich in sie verliebte und vor Liebeskummer wegen des Todes der Geliebten größte Schmerzen ertragen musste. In der Antike entschloss man sich, diese Macht der Frauen endgültig zu brechen und einem Wiedererstarken ihrer Feindseligkeit durch ihre Verhüllung und ihrem Wegsperren aus dem öffentlichen Raum sowie einer stringenten allein die Frauen verpflichtenden Sexualmoral vorzubeugen, in einem Siegeszug des Patriarchalismus und seiner Verherrlichung zur griechischen Phallokratie, der hemmungslosen Verehrung des erigierten männlichen Gliedes. Was, vor allem nach dem gnadenlosen Sieg des Patriarchats, der noch in moderner Zeit den Befreiungskampf der Feministinnen munitionierte, später von den Männern spöttisch belächelt und Gegenstand vieler Zynismen in Herrenclubs und sonstigen männlichen Zirkeln bis hin zu den Stammtischen wurde, eine konstatierte allgemeine Feindseligkeit, vor allem der älteren Damen, gegenüber den Männern, nicht selten auch gegen die eigenen, scheint sich jetzt nach den neuesten genetischen Untersuchungen zu bewahrheiten: die Frauen stehen im genetischen Regelfall den Männern allgemein, das heißt grundsätzlich und unspezifiziert und nicht auf einzelne von ihnen bezogen, feindlich und ablehnend gegenüber. Die Zuneigung zu ihnen, selbst die Liebe, sind Ausnahmen zu bestimmten Zwecken, die im Übrigen die Regel bestätigen, sagen die Forscher. Die Männer lieben demgegenüber die Frauen ebenso unspezifisch, bestimmt nur durch wenige allgemeine körperliche Merkmale, die sie sexuell ansprechen. Man kann diese Ergebnisse dahin zusammenfassen, dass die Frauen tendenziell den Männern feindlich gesonnen sind, wogegen die Männer tendenziell alle Frauen lieben. Das jedenfalls sind die Ergebnisse des fünfjährigen interdisplinären Projekts ESELL G (Elementary Study Efficiant Love and Life: Gender) an dem neben Humangenetikern und Neurowissenschaftlern auch Soziologen und Psycholgen teilgenommen haben und deren Ergebnisse nunmehr in den USA vom Institute for Human Gender Research am Caltech in Pasadena vorgestellt wurden. An der Studie waren auch deutsche und französische Wissenschaftler beteiligt. Im Laufe der Jahre waren insgesamt zehntausend Frauen und Männer in den USA, Frankreich, Irland und Deutschland in ihr einbezogen. Eine Ausweitung der Studie auf einige asiatische Länder wie Japan, Thailand und Südkorea sei gerade zusammen mit einigen Forschungseinrichtungen in diesen Ländern beschlossen worden, auch um etwaige kulturelle Beeinflussungen der bisher nach streng wissenschaftlichen Methoden gefundenen Ergebnisse erkennbar zu machen.


John Will, Leiter des ESELL G, nannte die aufgedeckten Zusammenhänge revolutionär, obgleich in den Vorstellungen vieler Menschen weit verbreitet, wenn dort auch mit dem “schlechten Gewissen eines Vorurteils” belastet. Wie Will erläuterte, ist es nichts Ungewöhnliches in der Natur, wenn ein Gleichgewicht statt durch gleichgerichtete beteiligte Komponenten durch sich widersprechende Komponenten hergestellt wird, wobei der Ausgleich jeweils beim Aufeinandertreffen der gegensätzlichen Richtungen erfolgt. Eines der bekanntesten Beispiele ist die Willenskraft, die durch eine Unlust, also ein Unbehagen, entsteht, die mit der Fassung eines Entschlusses, etwas Bestimmtes zu wollen, aufkommt. Diese Unlust kann dann nur dadurch abgebaut werden, dass man sich in die Richtung, die die Willenskraft vorgibt, bewegt, um dann das Unbehagen in ein Behagen oder Unlust in Lust beim Werden des Gewollten umschlagen zu lassen. So ist von Natur aus als Antrieb bestimmt, dass Unlust entsteht, um Lust zu erzeugen. Die genetischen Grundlagen der Einbindung in ein allgemeines Belohnungs- und Bestrafungssystem sind zwar noch nicht geklärt, jedoch besteht die von nicht wenigen Wissenschaftlern geteilte Vermutung, dass es sich bei dieser Verbindung um eine Schaltstelle zwischen Körper und Bewusstsein handeln muss. Die positive oder negative Besetzung von Gefühlen sagt somit selbst nichts darüber aus, was nun das von der Natur gewünschte Ergebnis ist, vielmehr bedient sich die Natur Zuckerbrot und Peitsche, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen.


Im Verhältnis der Geschlechter stieß man sowohl aufgrund neurowissenschaftlicher als auch psychologischer Untersuchungen auf die Ambivalenz der Grundtendenzen der gegengeschlechtlichen Beziehungen. Bei Untersuchungen unter Anwendung der Magnetresonanztomografie (MRT) wurden auffällige Veränderungen in der Durchblutung bestimmter Gehirnteile festgestellt, die auf besondere Häufigkeit von Gefühlen aggressiver Art deuten, wenn Frauen unspezifisch mit männlichen Themen befasst wurden; ähnliche Ergebnisse, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, wurden bei Männern gefunden, wenn diese mit allgemeinen weiblichen Erscheinungen konfrontiert wurden. Bei tiefergehenden Untersuchungen konnte dann das Muster aufgedeckt werden, dass Frauen, wenn sie nicht durch eine ganz bestimmte Beziehung zu einem bestimmten Mann gefühlsmäßig gebunden waren, männlichen Signalen gegenüber tendenziell, das heißt in signifikanter Mehrzahl, mit negativ besetzten Gefühlen reagierten. Männer wiesen genau das Gegenmuster auf, jedem weiblichen Signal wurde mit offenem Interesse begegnet und nur wenige Merkmale, wie Körperformen oder auch sogar nur deren silhouettenhaften Umrisse, reichten zu emotional positiv besetzten Gefühlen. Diese Unterschiede wurden auf das bereits genetisch festgelegte unterschiedlichen Sexual- und Sorgeverhalten von Mann und Frau gegründet. Denn anders als der Mann, dem es nach seiner Veranlagung vordergründig um die Verteilung seines Samens in möglichst vielen Schößen geht, hat die Frau innerhalb größerer Zeiträume zumeist nur einen Versuch, einen nach seiner genetischen und sonstigen Ausstattung geeigneten Sexualpartner zu finden, der zudem auch noch für Sicherheit und Sorge der Kinder nach deren Geburt zuverlässig aufkommt. Daher gilt es aus weiblicher Sicht, eine weitaus höhere Barriere zu überwinden, um den Anderen an sich herankommen zu lassen. Demgegenüber entscheidet der Mann bei der Auswahl seiner Sexualpartnerinnen nach recht wenigen zumeist nur äußerlichen Merkmalen, die ihren Zweck schon erfüllen, wenn sie ihn hinreichend sexuell reizen. Die Vaterschaft selbst, die ihm an sich auch eine genauere Auswahl der möglichen Mütter seiner Kinder nahelegen würde, spielt hier keine Rolle, da sie entwicklungsgeschichtlich wenig Bedeutung hat. Sie gilt den Forschern vielmehr als Produkt kultureller Grundlage, nachdem die Männer erst vor einigen Jahrtausenden überhaupt von ihrer konkreten Urheberschaft wissen konnten.




Nach dem Muster stehen die Frauen den Männern unspezifiziert, das heißt, ohne konkretes an einen Mann zu stellendes Verlangen, feindselig und ablehnend gegenüber, während der Mann in jeder Frau eine mögliche Sexualpartnerin sieht, die seine ohnehin nicht recht hohen Anforderungen erfüllen kann, er mithin alle Frauen liebt. In Gesellschaften, in denen die Altersstruktur ausgeglichen ist, führt diese Ambivalenz zu einem entspannten Verhältnis zwischen Männern und Frauen, da in der Auflösung der Gegensätze auch zugleich die Lösung liegt. Nachdem die Triebfeder der Frauen, sich Männern wohlmeinend zu nähern, und der Männer, sich die weiblichen Schöße zu öffnen, aber grundlegend unterschiedlicher Natur sind, kann es zu nachhaltigen Störungen im ambivalenten Verhältnis der Geschlechter kommen, wenn sich die jeweiligen gesellschaftlichen Grundlagen verändern. Die weibliche Triebfeder ist auf einen unmittelbaren Nutzen bezogen (Auswahl eines fähigen Geschlechtspartners und Vaters), die des Mannes dagegen auf einen mittelbaren Nutzen, seine allgemeine Reproduktion, während sich sein unmittelbares Interesse oft allein im sexuellen Orgasmus erschöpft. Diese Diskrepanzen wirken sich am Auffallendsten im Alter aus, wenn die unmittelbaren Bedürfnisse der Frauen (Wahl eines geeigneten Geschlechtspartners) und die der Männer (sexueller Orgasmus) zunehmend ihre biologischen Grundlagen verlieren. Mangels entsprechenden Verlangens und entsprechender Notwendigkeit der Frauen im Alter verliert eine ihre grundsätzliche Feindseligkeit korrigierende einzelne positiv besetzte Beziehung zu einem Mann an Bedeutung, so dass sich die aggressive Grundhaltung durchsetzen kann. Bei den Männern ändert indessen ihre nachlassende biologische Vitalität zumeist nichts an ihrem (subjektiven) Begehren, so dass sie weiterhin ungeschmälert ihren (oft wollüstigen) Gefühlen, die sie tendenziell alle Frauen lieben lassen, ausgesetzt sind und zwar wehrlos. Denn die Rückkehr eines ihnen im Alter feindlich gesonnenen allgemeinen weiblichen Verhaltensmusters trifft sie zudem in zumeist schlechterer vitaler Verfassung als die Frauen ihrer Generation. Damit aber wandelt sich die Dominanz im männlich-weiblichen Verhältnis zu einer allgemeinen weiblichen aggressiven Dominanz in überalterten Gesellschaften, wie wir sie nach der Studie gerade zu erfahren beginnen. Die an ESSEL G beteiligten Forscher wollen zwar noch nicht soweit gehen, dass sie hierin (und nicht in den bisherigen Erfolgen weiblicher Emanzipation) die gegenteilige Entwicklung zum über zweitausendjährigen Patriarchat, das bis in die Neuzeit zur vollkommenen Entrechtung der Frauen geführt hatte, sehen, jedoch ganz ausschließen wollen sie es auch nicht.


Die Geburt das Patriarchats durch die Verschriftlichung der Welt




Reihe: Der Anderen Ansicht - Die Wahrheit liegt stets in der Mitte

Heideg Sieben vertritt in seinem Essay "Verschriftlichung der Welt" die These, dass das Patriarchat und zusammen mit ihm die Durchsetzung des Eingottglaubens nur infolge der Durchsetzung der Schrift als allgemeiner Kulturträger (Vorgang der Verschriftlichung ab Ende des 2. und Beginn des 1. vorchristlichen Jahrtausends) entstehen konnte und dass die mit dem Untergang einer matriarchalen Ordnung einhergehende umfassende Entrechtung der Frauen eine Folge davon war. Seither seien die Frauen nur noch durch ihre Eignung, für männlichen Nachwuchs zu sorgen, definiert worden.
Verschriftlichung der Welt
Heideg Sieben v. 7. Februar 2012  (Heiligtum der sieben Göttinnen), Copyright Karsten Cascais

Hinweis: Artikel wegen Überarbeitung vorübergehend entfernt,
nur Zusammenfassungen

1 Entwicklung zum Kulturträger
2 Verselbständigung des Abstraktionsvermögens
3 Verallgemeinerung von Information und Wissen
4 Von Bildern zu abstrakten Symbolen
5 Revolutionierung der virtuellen Welt
6 Des Menschen matriarchale Herkunft
7 Göttliche Sexualkraft
8 Paradigmenwechsel
9 Männliche Verallgemeinerung und die Versklavung des Weiblichen
10 Entsexualisierung und Idealisierung
11 Zivilisationsbruch durch Verselbständigung der Verallgemeinerung
12 Asexualisierung im Kollektiv
13 Einzug der Beliebigkeit in die Verallgemeinerung
14 Abstraktion kennt keine Wahrheit
15 Patriarchale Kulturrevolution: entleiblichte Liebe
16 Abstraktion von den Bedürfnissen des Einzelnen
17 Gefahren und Chancen der Verallgemeinerung
18 Die männliche bedingte Dominanz bei der Verschriftlichung
19 Prüfstand
20 Wiederherstellung der Leiblichkeit des Menschen


Überblick

Das Patriarchat, worunter die immer noch weitverbreitete Vorherrschaft des Mannes verstanden wird, wurde durch die Verschriftlichung der Welt geboren, worunter nicht die Erfindung der Schrift, sondern deren Durchsetzung als kulturelles Medium verstanden wird, und was im vorletzten und beginnenden letzten vorchristlichen Jahrtausend geschah. Verbunden war damit in der Folge auch die Durchsetzung des Monotheismus als Glauben an einen einzigen Gott männlichen Geschlechts. Gleichzeitig führte die Verschriftlichung zum Untergang einer lange Zeit weitverbreiteten matriarchalen Ordnung, womit eine umfassende Entrechtung der Frauen einherging. Seither wurden die Frauen nur noch durch ihre Eignung, für den Nachwuchs der Männer zu sorgen, definiert. Die Verschriftlichung löste eine kulturelle Revolution aus, von der noch die die neue männliche Herrschaft verherrlichenden überkommenen ersten frühen schriftlichen Großwerke wie das Gilgamesch Epos, die Schriften Hesiods und Homers aber auch das Alte Testament der Bibel zeugen. Die bis dahin vorherrschenden Deutungen, die sich an der Einbindung in einen natürlichen Lebenskreislauf orientierten, waren weiblicher Art und geprägt von der Teilhabe an einer alles tragenden Lebenskraft, deren Hauptmerkmal die Fruchtbarkeit in Bezug auf Ernährung und Vermehrung bildete. Daher wurde das menschliche Leben über den weiblichen Schoß definiert, der auch die Männer mit dem Göttlichen verband, wie es etwa in der Großen Mutter verehrt wurde. Die Verschriftlichung, denen die Männer nach ihren biologischen und gesellschaftlichen Aufgaben weitaus näher standen als die im natürlichen Rhythmus biologisch eingebundenen Frauen, ermöglichte es den Männern sich von dieser Abhängigkeit zu befreien und ihre eigene Bedeutung in Bezug auf die Vermehrung zu erkennen, wie auch den Umstand, bei der Zeugung ihres Nachwuchses nicht einem besonderen weiblichen Herrschaftsverhältnis zu unterliegen, wie es etwa die Vorstellung vom ewigen göttlichen Lebenskreislauf, dem die Männer eingegliedert waren, nahezuliegen schien. Nachdem die Männer aber erkannt hatten, dass es von ihrer Macht abhing, Frauen dazu zu bestimmen, für die männlichen Nachfahren zu sorgen, wurde die bisherige das Weibliche bevorzugende matrilineare soziale Struktur verdrängt und die Frauen zu Vermehrungszwecken instrumentalisiert. Strikte moralische Regeln sicherten nunmehr die männliche Ausschließlichkeit im Hinblick auf Schwangerschaft und Schoß ab. Die Verschriftlichung veränderte aber gleichermaßen auch die Möglichkeiten gesellschaftlicher und kultureller Formen, die allesamt darauf zielen, dass die beteiligten Menschen sich aufgrund einer ihnen vorgegebenen Information in bestimmter Weise verhalten, um mittels ihrer zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu erbringenden bestimmten Beiträgen mit den anderen Beteiligten Gemeinsames zu bewirken. Die bislang durch die engen Grenzen einer nur mündlichen Informationsübermittlung bestandenen räumlichen und zeitlichen Einschränkungen wurden infolge der Verschriftlichung gesprengt, wodurch sehr viel weitreichendere soziale, also virtuelle Formen, selbst in anonymisierter Weise, gebildet werden konnten, wie etwa große Staaten und Reiche. Schließlich vergrößerte die Verschriftlichung auch die individuelle Erkenntnisgewinnung durch eine nahezu schrankenlose Ausweitung der an sich jedem Einzelnen innewohnenden Fähigkeit zur Abstraktion, indem nun beliebig viele andere Informationen, auch soweit originär nicht erinnerbar, in den Denkprozess eingestellt werden konnten, was schließlich auch im weiten Umfang erstmals Wissenschaften ermöglichte. Die Abstrahierung wie ebenso das gemeinsame Bewirken vor allem zur Gewaltausübung bei der Verteidigung und der Jagd lagen dem männlichen Selbstverständnis weitaus näher als dem weiblichen, weswegen die sich nunmehr aufgrund der Verschriftlichung bildenden Kultur in Übereinstimmung mit der weiblichen Entmachtung und ihrer Instrumentalisierung für männliche Bedürfnisse zur einer ausschließlich männlichen Domäne wurde. Hieraus entstand die patriarchale Herrschaft, die in ihrer ersten Stufe zu der antiken phallokratischen Verherrlichung alles Männlichen, auch im Sexuellen führte, und die in deren Überwindung dann in der zweiten Stufe unter fortschreitender Abstrahierung und damit verbundener Idealisierung in der Vorstellung eines einzigen männlichen Gottes einhergehend mit einer Entleiblichung und Entsexualisierung menschlicher Lebenswirklichkeit wie im frühen Christentum endete. Hierauf gründet die moderne Welt, indem sie die Idealisierung der Lebensverhältnisse fortsetzte und die sich immer weiter verallgemeinernden Formen eine immer realere Erscheinung anzunehmen schienen. Die Ideen, deren Inhalt beliebig definiert werden konnte, wurden einem Sein gleich erachtet, die Bedürfnisse eines jeden Einzelnen jedoch verkamen zu deren bloßen Akzidenz. Das durch die Verschriftlichung geschaffene besondere Abstraktionsvermögen entwickelte sich immer mehr zu einer Zivilisationsfalle, deren Folgen mit weiterem Fortschreiten der Zivilisation für den Einzelnen trotz aller zweifelsfreien positiven Wirkungen zunehmend bedrohlicher zu werden scheint. Eine große Korrektur des mit der Verschriftlichung eingeschlagenen Wegs steht durch die Überwindung des Patriarchats in den modernen Gesellschaften an. Die es erzeugt habenden Kräfte sind aber derart, dass eine Rückbesinnung auf die Verhältnisse vor Beginn der Verschriftlichung unvermeidbar ist.
 

1 Entwicklung zum Kulturträger

Die Verschriftlichung der Welt, als die wir die kulturell bedeutsame Verbreitung der Schrift bezeichnen, konnte nur nach Entwicklung tauglicher Schriftträger, wie die Papyri oder Pergament, sowie einer Vereinfachung und Anpassung ihrer Symbole durch Alphabetisierung erfolgen. Dies geschah erst im Laufe des zweiten vorchristlichen Jahrtausends, so dass die ersten großen schriftlichen Werke unserer Kultur erst aus den nachfolgenden Jahrhunderten des ersten vorchristlichen Jahrtausends stammen.

2 Verselbständigung des Abstraktionsvermögens

Die Verschriftlichung änderte nicht die Kommunikation, jedoch deren Möglichkeiten durch eine erhebliche Erweiterung der Information, sowohl der Verbreitung nach als auch inhaltlich. Deren raumzeitliche Ausweitung führte zu grundlegend neuen virtuellen (kulturellen und gesellschaftlichen) Gestaltungen. Gleichzeitig wurde die in jedem Einzelnen angelegte Fähigkeit zur Verallgemeinerung von Wahrnehmungen, die auch der Gewinnung von Kenntnissen dient, zu einem allgemeinen Abstraktionsvermögen auf Ebene der Symbolträger gewissermaßen verselbständigt.

3 Verallgemeinerung von Information und Wissen

Die Verschriftlichung schuf die Voraussetzungen für raum- und zeitübergreifende virtuelle Gestaltungen infolge der zunehmenden Verallgemeinerung der Information bis hin zur heutigen Entmaterialisierung. Durch eine theoretisch unendliche Ausdehnung der Abstraktion, die diese selbst wieder zum Gegenstand des abgesprochenen Zusammenwirkens machte, wurde die Wissenschaft geschaffen und die Wissensgewinnung explodierte, sie endete schließlich im Idealismus.

4 Von Bildern zu abstrakten Symbolen

Die innere Wahrnehmung des Einzelnen erfolgt in den Gefühlen zugeordneten, nicht einer Abstraktion zugänglichen Bildern, hiervon war auch die Kommunikation bis zur Verschriftlichung im Wesentlichen bestimmt. Mit der Verschriftlichung wurden die Bilder von mittels der Abstraktion gewonnenen Symbolen weitgehend verdrängt, ohne Symbole wäre eine Kultur nicht denkbar. Mit Hilfe der Abstraktion kann aber keine Wahrheit gefunden werden, sondern allein eine intersubjektive Angleichung soweit, dass sie für gemeinsam zu bewirkende Zwecke ausreicht, eine Objektivierung ist indessen ausgeschlossen.

5 Revolutionierung der virtuellen Welt

Da sowohl das biologische wie auch das kulturelle und gesellschaftliche Leben stets nur ein Werden sind, das in jedem Augenblick und an jedem Ort infolge der Umsetzung der den Beteiligten vorliegenden Information wirken kann, führten die qualitativen und quantitativen Veränderungen der Information infolge der Verschriftlichung notwendigerweise zu einer Revolution der virtuellen Welt. Wollen wir begreifen, wie eine Welt ohne diese Veränderung aussah, müssen wir die vor Verschriftlichung bestandenen Verhältnisse zu rekonstruieren versuchen.

6 Des Menschen matriarchale Herkunft

Kultur und Gesellschaft der Menschen vor Verschriftlichung waren feminin bestimmt, die Zugehörigkeit zu Gruppen wurde über die Geburten durch die Mütter festgelegt, in deren Gebärfähigkeit eine Eigenschaft einer alles Leben hervorbringenden allgemeinen göttlichen Lebenskraft gesehen und als Ausdruck eines natürlichen Lebenskreislaufs verstanden wurde. Dies galt auch noch lange Zeit nach Entdeckung der biologischen Beteiligung der Männer, der ursprünglich eine Öffnung des Schoßes zugeschrieben wurde, um den wieder zu gebärenden Seelen die Einnistung zu ermöglichen. Die Kraft selbst war weiblich, was sich nach Einführung der Landwirtschaft im Sinne einer allgemeinen Fruchtbarkeit zu bestätigen schien.

7 Göttliche Sexualkraft

Die Sexualität bestimmte wie viele Lebewesen auch den Menschen und es ist zu vermuten, dass mit der Entdeckung der Beteiligung des Mannes am allgemeinen Lebenskreislauf auch ein Zusammenhang der Sexualität mit der durch den weiblichen Schoß vermittelten allgemeinen Lebenskraft gesehen wurde, so dass das sexuelle Erlebnis selbst als Teilnahme am Göttlichen zu verstehen war. Der Zusammenhang der Sexualität mit der Arterhaltung bestimmte indessen nicht die unmittelbare Wahrnehmung, diese Erkenntnis konnte der Mensch nur allgemein, also abstrakt gewinnen.

8 Paradigmenwechsel

Vor Beginn der Verschriftlichung lebten die Menschen in kaum anonymisierten überschaubaren Verhältnissen, wie sie sie die nur mündlich vermittelte Information bilden ließ, wobei Verhaltensanweisungen sich aus den Notwendigkeiten des natürlichen Kreislaufs ergaben. Die mit der Verschriftlichung einziehende Anonymisierung der das Verhalten bestimmenden Information führte zu völlig neuen Systemen, die auf der fortschreitenden Abstraktion beruhten. Die bekannten Korrekturmechanismen durch Irrtum und Wahrheit waren auf abstrakte Systeme nicht anwendbar, Korrekturen erfolgten hier nur durch Systemzusammenbrüche, deren erste Opfer zumeist die beteiligten Menschen waren.

9 Männliche Verallgemeinerung und die Versklavung des Weiblichen

Die infolge der Verschriftlichung beginnende Verselbständigung der Verallgemeinerung entsprach tendenziell mehr männlichem als weiblichem Verständnis. Während die Frauen mit dem natürlichen Lebenskreislauf sogar leiblich unmittelbar verbunden waren, waren die von Männern zu erledigenden Aufgaben stets allgemeiner Art. Die mit der Verschriftlichung sich bildenden wissenschaftliche Methode enthüllte ihnen ihre biologisch kausale Vaterschaft und die biologisch passive Natur der weiblichen Beteiligung, was zu der das Patriarchat kennzeichnenden Entrechtung, der vollkommenen Instrumentalisierung der Frauen und ihrer endgültigen Versklavung führte.

Männliche Verallgemeinerung und die Versklavung des Weiblichen

Phallosstatue auf Delos, Stoivadeion Griechenland

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Column with Phallus at the Stoivadeion - Island of Delos, Greece" by The original uploader was PhattyFatt at English Wikipedia - Transferred from en.wikipedia to Commons by Jacopo Werther.. Licensed under CC BY 2.5 via Wikimedia Commons

10 Entsexualisierung und Idealisierung

Die von männlichen Bedürfnissen bestimmte fortschreitende Abstrahierung der Begriffe führte recht schnell zum Idealismus, indem den Begriffen Realität beigelegt wurde, nachdem man von den Eigenschaften allen Lebens abstrahiert hatte, wodurch in Folge der Einzelne durch das Kollektiv vereinnahmt wurde. Die Abstrahierung selbst endete nach den idealistischen phallokratischen antiken Ausflügen in dem Begriff eines einzigen allmächtigen männlichen Gottes, dem alle Menschlichkeit abhandengekommen war, vor allem aber die den Menschen ihr Leben vermittelnde Kraft der Sexualität.

11 Asexualisierung im Kollektiv

Je stärker der Grad der Kollektivierung einer Gemeinschaft ist, umso feindlicher ist die ihr zugrunde liegende Information, etwa in Form von Moral, der individuellen Lust, vor allem aber der Sexualität gegenüber ausgerichtet. Je kollektivistischer, umso komplexer ist die entsprechende Information und umso höher sind die Anforderungen an ihre verlässliche Umsetzung. Die Wirkungsmechanismen der Willensbildung beim Einzelnen sind hiervon unverändert, so dass beim Glücksstreben den der Kollektivierung dienenden Zielen vor den individuellen Lustzielen Vorrang gegeben werden muss, was vor allem die Abwertung der Sexualität bedingt.

12 Zivilisationsbruch durch Verselbständigung der Verallgemeinerung

Die Verallgemeinerung erfolgt durch Weglassen von Eigenschaften, die nach vorgegebenen Kriterien bestimmt werden, um so die Vielfalt zu typisieren. Das Ergebnis dient der Information der an ihrer Umsetzung Beteiligten. Der Zivilisationsbruch entstand durch die Verselbständigung der Abstraktion in Form der ausschließlichen Ausrichtung ihrer Ziele nicht an den Auswirkungen auf die Beteiligten sondern an den systemimmanenten oder anderen systemischen Vorgaben. Diese Loslösung führte zum Idealismus und zur Beliebigkeit aller virtuellen Ziele, wobei die beteiligten Einzelnen oft selbst Opfer dieser Ziele wurden. Irrtum und Wahrheit wirken zudem nur im Einzelnen, systemisch äußert sich ein Irrtum nur durch einen Systemzusammenbruch, dies wieder zu Lasten der beteiligten Einzelnen.

13 Einzug der Beliebigkeit in die Verallgemeinerung

Durch ihre Begrifflichkeit waren die Ziele der Verallgemeinerung beliebig und waren somit zum Nachteil der Beteiligten auch beliebig einsetzbar, ein Einfallstor zu deren Missbrauch. Trotz ihrer Beliebigkeit konnten die Ziele indessen auch den beteiligten Einzelnen hinsichtlich derer Lebensbedürfnisse dienen, wie es allen idealistischen Weltanschauungen vorschwebte. Dies war und ist aber in den meisten Fällen eine Täuschung, da idealistische Systeme nicht geeignet sind, die Auswirkungen auf die betroffenen Einzelnen zu optimieren. Die Beliebigkeit lässt sich nur durch eine enge Koppelung an die Bedürfnisse des Einzelnen begrenzen.

14 Abstraktion kennt keine Wahrheit

Abstraktion entfernt sich in ihrer Methode von der jeweils allein im Einzelnen gegründeten Wahrheit, je abstrakter, umso weniger Teilhabe an ihr, erst in ihrer Bewährung bei Verwendung als Information zur virtuellen Gestaltung gelangt sie über die Auswirkungen des Bewirkten auf den Einzelnen zurück zu ihr. Ihr Inhalt selbst ist beliebig und willkürlich von denen, die sich ihrer bedienen, festgelegt. Durch die idealistische Anmaßung der Gültigkeit von Begriffen aber werden die Einzelnen verunsichert, sie können sich dieser usurpierten Herrschaft am ehesten bei ihren leiblichen Grundbedürfnissen wie der Nahrungsaufnahme entledigen, hinsichtlich ihrer sozialen Grundbedürfnisse gelingt ihnen dies aber nur, wenn sie sich an den Punkt vor der Herrschaft des Abstrakten, dem Beginn der Verschriftlichung, zurückbegeben.

15 Patriarchale Kulturrevolution: entleiblichte Liebe

Die großen nach der Verschriftlichung entstandenen Werke, auch die Bibel, sind Ergebnis einer ausgelösten Kulturrevolution zur Verherrlichung männlichen Wirkens und zur Vernichtung der Spuren der matriarchalen Vergangenheit, eine noch heute gültige Sicht der damals ausgelösten Entwicklung. Im Zentrum stand die Loslösung der männlichen mythischen und damit sexuellen Abhängigkeit von den Frauen, die über den Umweg einer Phallisierung schließlich zur Entleiblichung und damit Entsexualisierung des Menschen im Christentum und anderen Weltanschauungen führte. Leiblichkeit wurde zur Sünde, den Leib zu quälen zur Gottestugend. Die alle Leiblichkeit und alles Leben begründende und spiegelnde Große Mutter wurde von dem den Leib verneinenden Gottvater, zu dem man erst nach Überwindung des Jammertals des Lebens durch den Tod gelangen konnte, abgelöst. Die Liebe aller Leiblichkeit entkleidet verkam zur beliebig verwendbaren sozialen Klebemasse.

16 Abstraktion von den Bedürfnissen des Einzelnen

Der Zivilisationsbruch bestand darin, dem Abstrakten eine Wirklichkeit und damit dem Virtuellen ein echtes Sein beilegen zu wollen. Der Bruch lag aber nicht in der fortschreitenden Abstraktion und der damit einhergehenden Zunahme der Effizienz im Hinblick auf die gesetzten Ziele, sondern in der Loskoppelung von dem Wohle der betroffenen beteiligten Einzelnen. Die Abstraktion selbst blieb nur ein besonders taugliches Mittel zur Verallgemeinerung der Information, die auch zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Einzelnen einzusetzen war. Je abstrakter indessen die zugrundeliegende Information, umso instabiler die hierdurch entstehenden Systeme des virtuellen Seins, das anders als ein wirkliches Sein in jedem Augenblick bewirkt werden muss und sich dabei unvermeidbar vom Einzelnen und seinen Bedürfnissen entfernt.

17 Gefahren und Chancen der Verallgemeinerung

Das im Bewusstsein angelegte Abstraktionsvermögen zur Verallgemeinerung der Wahrnehmung wurde durch die Verschriftlichung ebenso wenig verändert wie die unmittelbare, also emotionale Kommunikation, auch setzte es den Menschen nicht in den Stand, selber reales Allgemeines -mit oder ohne Verschriftlichung- zu schaffen. Es änderte aber nicht nur die Möglichkeiten der mittelbaren, also informativen Kommunikation um Dimensionen, sondern entzog zugleich den Lebensbedürfnissen der die Information umsetzenden Einzelnen ihre unmittelbare Bedeutung. Das änderte indessen nichts daran, dass die Verschriftlichung Kultur und Gesellschaft bereicherten.

18 Die männlich bedingte Dominanz bei der Verschriftlichung

Dadurch dass die Männer der begrifflichen Verallgemeinerung näher als die Frauen standen, beherrschten sie die neuen Möglichkeiten, die ihnen die Verschriftlichung bot, und gaben so der sich hierauf gründenden neuen Kultur die Richtung hin zum Patriarchat. Hinzutrat, dass die Machtausübung infolge des Bewirkens eine eher männliche Eigenschaft war, die zwar innerhalb von sozialen Systemen ausgeglichen zu werden pflegt, das überkommene matriarchale System aber am Patriarchat gerade zerbrach. Die Entleiblichung und Abwertung der Sexualität befreite von der Abhängigkeit von den Frauen und Kultur und Gesellschaft wurden zum Garant männlicher Vorherrschaft, die bis heute noch nicht überwunden wurde. Selbst die moderne abendländische Aufklärung benötigte noch dreihundert Jahre, bis -sehr zögerlich- begonnen wurde, deren Ansprüche auch auf Frauen zu erstrecken.

19 Prüfstand

Dem Zivilisationsbruch folgt nun in der Gegenwart vor allem in westlichen Gesellschaften ein Kulturbruch, weil die ursprünglich dort vorhandenen Formen nicht mehr den durch die Auflösung des Patriarchats entstandenen Anforderungen genügen können. Alle Kultur, auch die Religionen gehören auf den Prüfstand, indem deren Entwicklung seit Verschriftlichung und Patriarchalisierung nachvollzogen wird. Der Maßstab kann dabei nur der Einzelne sein, wie er von seinem Bewusstsein konstituiert wird und in Gefahr gerät, im Rahmen der modernen Informationstechnologie im Kollektiv seine letzten Nischen zu verlieren. Ihn vermag weder der angebliche Individualismus des Christentums zu retten, der sich in der persönlichen Schuld erschöpft, noch die Vergegenständlichung der Bedürfnisse des Einzelnen, die ihm der Sozialismus nur gegen Überantwortung seiner Seele an ein Kollektiv verspricht.

20 Wiederherstellung der Leiblichkeit des Menschen

Der Mensch muss wieder in seine gegenständlichen Rechte als Einzelner gesetzt werden, damit seine Leiblichkeit nicht auch noch hinweg digitalisiert wird. Dazu muss man sich hinter den Zivilisationsbruch zurückversetzen, als sich infolge der Verschriftlichung die Verallgemeinerung verselbständigte und den Einzelnen mit seinen Bedürfnissen zur bloßen Akzidenz degradierte. Seine virtuelle Entleiblichung und Entsexualisierung waren der Wendpunkt zur neuen patriarchalen Kultur und sie bestimmen noch heute deren Gehalt so stark, dass selbst Feministinnen sich deren Ansprüchen weiterhin beugen. Der Mensch erfährt indessen alles nur über und durch seinen Leib, auch eine etwaige Göttlichkeit der allgemeinen Lebenskraft, und ist nur deren Anforderungen, auch an Treue und Verlässlichkeit, unterworfen, ungeachtet seiner Freiheit, einem solchen Göttlichen auch mit seinem Leib zu dienen, um an dessen Kraft teilzuhaben.

Dienstag, 22. Januar 2013

Ochlokratie: Auf dem Weg in die Pöbelherrschaft ?

Reihe:  Der  Andern Ansicht - Die Wahrheit liegt stets in der Mitte

 

2 Beiträge von Max Stirner alias Caspar,

der behauptet:  "Gerechtigkeit entwickelt sich zum Fluch der Demokratie."
 

- Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft
- Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie

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Unsere Demokratie auf dem Weg in die Pöbelherrschaft


Max Stirner alias Caspar’s österlicher Aufruf vom 3. April 2010


Wie sähe eine Pöbelherrschaft (Ochlokratie) aus, wenn die Demokratie entartet? Seht euch eure eigene an!


Vorrangige Befriedigung der Bedürfnisse der Herrschenden

Aristoteles hat es schon gewusst, viele Staatsphilosophen haben es eigentlich auch in ihre Untersuchungen geschrieben: Demokratie neigt zur Entartung in eine Pöbelherrschaft. Denn wenn man in der Theorie darüber nachdenkt: ist der Willen der Mehrheit stets der Maßstab, werden es auch ihre Bedürfnisse, die, erst einmal von politischen und rechtlichen Fesseln befreit, zu befriedigen, des Staates oberstes Ziel wird. Hierauf haben sich dann alle staatliche Funktionen einzustellen und zunehmend auch zu beschränken. Die dem Staat verliehene Ordnungsmacht dient nur noch dem Zweck, die Bedürfnisse der Mehrheit zu befriedigen. Der Gesetzgeber, die Verwaltung, die Rechtsprechung, aber auch die Verbände und Gewerkschaften, die ohnehin schon nach ihren Satzungen nichts anderes bezwecken, die Medien und schließlich alle Kulturträger, verfolgen kein anderes Ziel, der Mehrheit kann sich niemand widersetzen, verfügt sie doch in der Demokratie damit über jegliche politische und davon abgeleitete Macht. Als man noch von Demokratie als die gerechte Staatsform allenthalben träumte und Wenige, zumeist feudal, die anderen beherrschten, waren es Despoten, die ihre Bedürfnisse hemmungslos zum vorrangigen Ziel staatlicher Aufgaben machten. Die Reduzierung gemeinschaftlicher Aufgaben zur ausschließlichen Verfolgung der Interessen einer bestimmten Gruppe galt immer schon als Missbrauch staatlicher Gewalt. Dabei kann es aber keinen Unterschied machen, wie die hierzu beanspruchte Gewalt legitimiert wird, ob von Gottes Gnaden, kraft faktischen Zustandes oder aufgrund von Mehrheitsverhältnissen. Denn es geht dabei nicht um die Legitimierung der Macht, sondern um ihre Ausübung. Legitimierte wie nicht legitimierte Macht kann gleichermaßen missbraucht werden. Der Missbrauch liegt in ihrem Einsatz zur ausschließlichen Befriedigung der Bedürfnisse der die Macht ausübenden Personen und Gruppen. Dies zieht in allen Einrichtungen seine Kreise, woran die Entartung der jeweiligen Staatsform festgemacht werden kann. Monarchie entartet zur Tyrannis und Despotie, Aristokratie zur Oligarchie und Demokratie zu Ochlokratie, also zur Pöbelherrschaft.



Garanten gegen die Pöbelherrschaft


Nun hält die Staatslehre und auch die geschichtliche Erfahrung eine Vielzahl von Mechanismen vor, die eine Entartung, den Staat zum ausschließlichen Interessengebiet der die politischen Verhältnisse jeweils bestimmenden Kreise und Kräfte zu machen, vermeiden sollen. Die in den modernen Lehren wichtigste Beschränkung der (monarchischen, aristokratischen oder demokratischen) Macht erfolgt durch den Grundsatz des Vorranges des Rechts. Dies hat zweierlei Bedeutung: einmal hinsichtlich fester und nicht durch Mehrheitsbeschlüsse einfach änderbarer Regeln zur Schaffung und Änderung von Recht und seiner Durchsetzung, zum anderen durch den Mehrheitsentscheidungen entzogenen verfassungsrechtliche Vorgaben, letzteres besonders auch zum Schutz von institutionalisierten oder ideellen Minderheiten. Dazwischen sind Abstufungen denkbar, wie qualifizierte Mehrheiten (in größerer als nur überwiegender Zahl der Stimmen) oder der Erforderlichkeit von Quoren (wiederum einer Mehrheit innerhalb einer eine Minderheit bildenden Gruppe). Als weitere Beschränkung der jeweiligen politischen Macht gilt die Möglichkeit des Wechsels, so dass jede Mehrheit morgen Minderheit und jede Minderheit morgen Mehrheit sein kann, somit der eine vom anderen nach rechtlichen Gesichtspunkten auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Die an der Machtausübung beteiligten unterschiedlichen Institutionen sollen zudem eine Balance bilden (regierende und verwaltende, gesetzgebende und richtende Gewalt), so dass die eine die andere kontrolliert, wobei vor allem der Unabhängigkeit der Richter eine hervorgehobene Rolle im modernen staatsrechtlichen Verständnis zukommt. Die Richter sind nur dem Recht unterworfen, nach der Theorie indessen keinen anderen gesellschaftsrelevanten Entscheidungen.



Die historischen Erfahrungen lehren, dass ein System stets entartet, wenn die es begrenzenden Mechanismen ausfallen. Es verhält sich dabei nicht anders als in der Mechanik, in der eine Bewegung außer Kontrolle gerät, wenn die Begrenzungen versagen. Untersuchen wir unsere modernen demokratischen Gesellschaften, so finden wir einige bereits weit zur Pöbelherrschaft fortgeschritten. Wahrscheinlich können wir sogar am Zustand unserer eigenen Demokratie Merkmale einer reinen Pöbelherrschaft bereits studieren.



Wandlung des Staatsziels: vom Gemeinwohl zum Programmstaat


Der klassische Staat erhält seine allen gegenüber gültige Rechtfertigung dadurch, dass er sich ausschließlich am Gemeinwohl orientiert und dieses in gesetzlich festgelegten Bahnen regelt. Gemeinwohl ist ein normativer Begriff, der also wertende Elemente enthält. Er meint das auf eine bestimmte Ebene der Abstraktion gehobene Wohl aller, nicht nach Mehrheiten, nach Rang und Namen unterschieden. Er stellt dabei die Bedingungen für das Zusammenwirken aller Beteiligten her. Dieser Staatsbegriff wurde in der Praxis längst aufgegeben zugunsten eines Staates, der Programme durchführt und dazu inhaltlich in die Lebensverhältnisse seiner Bürger eingreifft, seine Beschränkung, das System als solches nur aufrechtzuerhalten, bewusst aufgegeben hat. Der Staat wurde zum Programmstaat. Zu diesem Zweck wurden aus der Verfassung einige Merkmale herausgegriffen, um sie zu verabsolutieren, wie andere ihrer Relevanz durch gleichzeitige Negierung ihrer historischen Bedeutung beraubt werden. Art. 14 GG verdeutlicht dies, wonach Eigentum und Erbrecht gewährleistet und Inhalt und Schranken durch Gesetz bestimmte werden. Als soziale Komponente wird hinzugefügt, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. In der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit hat sich schon das BVerfG als für die Auslegung zuständige Gericht nie zu einem der Verfassung vorgegebenen Institut des Eigentums und des Erbrechts bekannt (anders als der Bundesgerichtshof) – an sich beides Kernpunkte bürgerlichen Freiheitsverständnisses-, sondern definiert im Ergebnis das Eigentum ausschließlich unter seiner Sozialpflichtigkeit, als etwas, auf das etwa abgabenrechtlich beliebig und eigentlich unbegrenzt zugegriffen werden kann (die zaghaften Versuche eines begrenzenden Verfassungssteuerrechts in der Rechtsprechung zur Vermögensteuer sind längst bis zur Irrelevanz restriktiv von den nachfolgenden Richtern weginterpretiert worden). Umgekehrt wurden die sozialen Zielsetzungen in der Verfassung (Art. 20 Abs. 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat) zum allein vorrangigen Ziel aller staatlicher Aktivität erklärt, dem auch alle Grundrechte unterstellt werden. So wandelte sich das eigentlich demokratische Rechtsverständnis des Staates, der zuvörderst die Bedingungen für Freiheit, Gleichheit und Würde der Menschen zu gewährleisten hat, zu einem den ursprünglichen sozialistischen Staatsvorstellungen entsprechenden Gemeinschaftsgebilde: es ist Aufgabe des Staates eine soziale Gerechtigkeit zu schaffen – wobei Gerechtigkeit das Einfallstor für jedwede Bedürfnisbefriedigung geworden ist.


Desavouierung des Rechts


Diese Wandlung hat Konsequenzen, zumal man mit ihr alle geschilderten Vorkehrungen, die Entartung der Demokratie zur Pöbelherrschaft zu verhindern, beliebig ausschalten kann, wie wir es zunehmend erleben. Einer der Hauptangriffe richtet sich gegen das Recht. Recht wird in der Demokratie durch vom Gesetzgeber in einem vorgesehenen Verfahren –das Öffentlichkeit und Transparenz garantiert- geschaffen. Die Gesetze sind das Ergebnis politischer Auseinandersetzungen und entsprechender Kompromisse. In einem Staat gibt es wie in jeder Gemeinschaft naturgemäß gegenläufige Interessen, die im Idealfall durch die gesetzgeberische Entscheidung ausgeglichen werden. Sie sind für künftige Entscheidungen maßgeblich und binden die im Einzelfall Streitigkeiten entscheidenden Gerichte. Für den Richter sind nicht die unterschiedlichen Interessen, wie im Gesetzgebungsverfahren, zugrunde zu legen, sondern der Wortlaut der Gesetze, der nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers –wenn nötig- auszulegen ist. Dies schafft Rechtssicherheit und damit Vertrauen, eine der wesentlichen Voraussetzungen eines jeden Staates. Ohne Verlässlichkeit kann kein staatliches Wesen dauerhaft existieren. Auf diese Bastion erleben wir nun seit Jahrzehnten zunehmend heftiger werdende Angriffe, die den Rechtsstaat (den Deutschland nach der Verfassung auch sein soll) schon längst in seinen Grundfesten erschüttert hat- etwas, das aber zwangsläufig mit dem Wechsel zum Programmstaat (ehemals sozialistische Provenienz) im Sinne eines demokratischen Sozialismus verbunden ist: das Recht in seiner Verbindlichkeit zu erschüttern.


Gerechtigkeit und Recht


Das Zauberwort ist Gerechtigkeit. Gerechtigkeit wurde immer schon als Gegenpart zum gesetzten Recht verwandt, indessen bislang nicht für den staatlichen Bereich, der nur Recht kannte. Das hat sich geändert. Gerechtigkeit kennt ein jeder Menschen aus seinem Herzen, er beurteilt danach die Abstimmung des Rechts mit seinen eigenen Interessen. Ein anständiger Mensch wendet sie auch auf sein eigenes Verhalten im Hinblick darauf an, was andere von ihm zu fordern Anspruch erheben. So kann es durchaus sein, dass der eine auf etwas verzichtet oder auch verlangt, obgleich das Recht es nicht zubilligt, aber dessen Forderung oder Gewährung doch als gerecht angesehen wird. Entsprechend bestimmt die Gerechtigkeit auch das rechtlich nicht geregelte Verhalten in der Familie und unter Freunden. In jedem Einzelnen lebt die Gerechtigkeit und hat einen für jeden greifbaren Inhalt. Anderes gilt, wenn es um die Bereiche geht, die über diese individuell überschaubaren Anwendungen hinausreichen, in weitere gesellschaftliche, wirtschaftliche und staatliche Bereiche, die gemeinhin durch das Recht geregelt werden, so beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen. Das sind allgemeine Regeln, die in einem in der Gesellschaft zwingend vorgegebenen Verfahren aufgestellt werden und deren Beachtlichkeit (und damit Geltungskraft) zu einer wesentlichen Grundlage staatlicher und damit gesellschaftlicher Ordnung gehört. Natürlich beurteilt das Individuum, das den Maßstab der Gerechtigkeit tief in seinem Herzen trägt, die ihn betreffenden Ergebnisse der Anwendung des Rechts, wie bei gerichtlichen oder anderen Entscheidungen staatlicher Stellen, danach. Ein jeder indessen, der etwa aus der Rechtspflege mit ihnen zu tun hat, weiß, dass die meisten Menschen, ihr eigenes Rechtsbegehren stets für gerecht und das gegenläufige des anderen stets für ungerecht halten, Abweichung sind ziemlich seltene Ausnahmen. Ein Richter etwa, der das Gesetz um der des einen oder anderen Gerechtigkeit willen korrigiert, setzt sich eigentlich der Gefahr einer Rechtsbeugung aus. Denn er hat den Konflikt allein nach den gesetzgeberischen Vorgaben zu entscheiden und nur dies ist rechtsstaatlich. Gerechtigkeiten indessen gibt es so viele, wie es Anspruch stellende oder ihn zurückweisende Menschen gibt.


Missbrauch der Gerechtigkeit


In der Gesellschaft verhält es eigentlich nicht anders. Die Gerechtigkeit, die ein jeder in sich trägt und wonach er oft auch ziemlich sicher zu urteilen vermag, die kann es in der Gesellschaft zwar nicht geben. Denn wessen Herz oder wessen Verstand soll hier maßgebend sein? Vielmehr sind es auch wieder einzelne Vorstellungen, die sich Gruppen zu eigen machen und anderen, die sie damit verpflichten wollen, entgegenhalten. In der Gesellschaft gibt es an Begriffen nur das, was man zuvor definiert. Man muss sich über die Bedeutung einig sein. Beim Recht gilt das, was der Gesetzgeber wollte und wie die Gerichte diesen oft höchst theoretischen Willen auslegen, um eine rechtssichere Anwendung zu ermöglichen. Bei der Gerechtigkeit indessen kann es nur eine politische Vorstellung sein, deren man sich zur besseren Durchsetzung seiner in der Tat (selbst) für gerecht gehaltenen Ansprüche bedient. Wieso aber sollen sich die hierdurch angeblich Verpflichteten dem beugen, denn sie sind ebenso sicher, dass die an sie gestellte Forderung ungerecht ist. Gäbe es eine zweifelsfrei feststellbare Gerechtigkeit, die in der Gesellschaft über jeden Zweifel erhaben Gültigkeit beanspruchen könnte, dann müsste sie für jeden gelten. Das heißt aber, dass das Begehren ebenso wie die Inanspruchnahme gerecht sein müsste, eine jede Verwendung von staatlichen Mittel zur Umverteilung ebenso gerecht sein muss, wie alle Umstände ihrer Erhebung und dass dies jedenfalls von lauteren Menschen auch einzusehen wäre. Eine gleichermaßen gerechte Verteilung der erhobenen Abgaben wie ihre Erhebung wird sich aber nie herstellen lassen. Würde man indessen diejenigen, die von erhobenen Abgaben überwiegend profitieren einerseits und die, von denen sie überwiegend erhoben werden, anderseits getrennt über die Gerechtigkeit der Maßnahme abstimmen lassen, dann dürften die sich widersprechenden Ergebnisse sicher sein. Es dürfte sein wie vor dem Gericht, eine jede der dort streitende Parteien hält sein Anliegen für gerecht und die es ihm verweigernde Entscheidung des Richters daher für ungerecht. Mit Gerechtigkeit können daher jedenfalls poltische Konflikte innerhalb der Gesellschaft nicht gerecht gelöst werden. Es bedarf des vorgegebenen Verfahrens und der gesetzlichen Entscheidung, die damit Recht schafft und der man sich ungeachtet des eigenen Gerechtigkeitsgefühls zu unterwerfen hat. Gerechtigkeit entwickelt sich daher auch zunehmend zu einem Fluch der Demokratie. Denn tatsächlich wird das für gerecht gehalten, was die Mehrheit von der Minderheit glaubt verlangen zu können. Damit aber wird der Rechtsstaat unterlaufen, denn dieser sieht zur Bewältigung solcher Auseinandersetzungen allein den in ein Gesetzgebungsverfahren mündenden politischen Prozess vor. Damit enttarnt sich die Gerechtigkeit als das was sie in der politischen Auseinandersetzung ist, als politisches Kampfmittel den anderen ethisch oder auch moralisch zu diffamieren. Dem Verpflichteten soll von vornherein die moralische Kompetenz, seine Interessen demokratisch zu verteidigen, genommen werden. Auf Gerechtigkeit beruft man sich in der politischen Auseinandersetzungen allein, um den Verpflichteten ihre legitimen Rechte zu beschneiden. Besonders lässt sich dies bei der scheinbar über jeden Zweifel erhabene sozialen Gerechtigkeit nachweisen. Am Beispiel der Einkommensteuer lässt sich das verdeutlichen. Hier bringen nach dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 30 % der Steuerpflichtigen etwa 80 % der Steuer auf, während 50 % nur 6,5 % zahlen. Bezogen auf das Verhältnis Mehrheit/Minderheit verhalten andere Abgaben sich nicht viel anders. Jede Maßnahme, die mit einer sozialen Gerechtigkeit begründet wird, begünstigt aber in dem umgekehrten Verhältnis die einen, wie die anderen von den sie finanzierenden Abgaben belastet werden. Das heißt es steht von vornherein fest, dass die Minderheit um das Maß der Vergünstigungen der Mehrheit belastet wird. Bei der sozialen Gerechtigkeit der Maßnahme wird aber nicht danach gefragt, ob die Belastung für die Belasteten gerecht ist, sondern ausschließlich nach dem Erwartungshorizont der Begünstigten entschieden. Damit wiederlegt sich ein allgemeingültiger Begriff der Gerechtigkeit von selbst. Als politischer Kampfbegriff dient er allein der Gruppendominanz. Wohlgemerkt, es geht nicht um die Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren, sondern um die Unlauterkeit im Vorfeld, um den Belasteten die Argumentation von vornherein zu beschneiden. Dies erfolgt dann mit dem Gewicht der Öffentlichkeit, die die Maßnahme als gerecht preist und die Geltendmachung der gegenläufigen Interessen der Belasteten als ungerecht. Auch dies gilt nur kraft der Ausnutzung der Stellung der bloßen öffentlichen Mehrheit – ein Umstand, gäbe es eine objektive und eindeutige Gerechtigkeit, der dafür niemals entscheidend sein dürfte. Praktiziert wird aber wie einst und je, Gerechtigkeit bestimmt derjenige, der die politische Macht ausübt. So war es früher mit der Gottgefälligkeit, mit der Königstreue, mit Volks- und Klassenhörigkeit, der national- und klassensozialistischen Gesellschaften. So entpuppt sich selbst die soziale Gerechtigkeit immer mehr als Totengräber der nicht ochlokratischen Demokratie.


Rückzug des Rechts


Den Rückzug von Recht und Rechtsicherheit lässt sich allenthalben beobachten. Dies geschieht unter dem Mantel von Gerechtigkeit und Billigkeit, wie wir gesehen haben, Begriffe aus der politischen Auseinandersetzung mit den Begehren der Mehrheit angefüllt. Damit werden der Demokratie auf dem Weg zur Pöbelherrschaft die entscheidenden Stützen und Dämme entzogen. Das Recht zu beugen, um die Vorstellungen einer sozialen Gerechtigkeit außerhalb des parlamentarischen Weges auf den Weg zu bringen, wird zunehmend zur Tugend der das Recht Anwendenden einschließlich der Richter. Unter dem Namen von Gerechtigkeit und (beliebiger) Billigkeit werden offen die Belange der Mehrheit zu Lasten der Minderheit verfolgt und mit der Aufgabe, soziale Gerechtigkeit herzustellen, begründet. Das Recht erweist sich als Mittel zum Zweck der politischen Programme, staatsrechtlich eines der wichtigsten Weichenstellungen zum Totalitarismus. Dass Recht die verfolgten politischen Zielsetzungen allein im Gesetzwortlaut finden kann, ist einer der wesentlichen Voraussetzungen eines jeden demokratischen Rechtsstaats. Die Aufgabe der Vorstellung von der autonomen Geltungskraft des Rechts durch seine Instrumentalisierung im Sinne der von der herrschenden Mehrheit wirklich oder auch nur scheinbar verfolgten Absichten und politischen Zielen (und Zwecken) ist bereits das entscheidende Zeugnis für die Wandlung der Demokratie zur Pöbelherrschaft. Der Pöbel verkündet seine Meinungen scheinbar in den Medien und nunmehr folgen ihm selbst die Gerichte willig. Nehmen wir die Aufweichung des in Jahrhunderten, wenn nicht sogar Jahrtausenden entwickelteten Tatbestands des Diebstahls, immerhin eines der Gebote des Dekalogs, der zehn Gebote. Das Gesetz ist eindeutig, Diebstahl ist die Entwendung eines jeden Gegenstands unabhängig von seinem Wert, stets war es communio opinio, dass die gesellschaftliche Ordnung keine Ausnahme erlaubte. Allein der sogenannte Mundraub war über lange Zeit durch eine deutlich geringere Strafbarkeit privilegiert, wenn Nahrungs- oder Genussmittel zum alsbaldigen Verbrauch entwendet wurden. Der Gesetzgeber wandelte diese Bestimmung 1975 um, indem der Diebstahl oder die Unterschlagung von Gegenständen von geringem Wert nur noch auf Antrag verfolgt wurden, denn Hunger konnte angesichts der sozialen staatlichen Garantien einen Diebstahl nicht mehr rechtfertigen. Damit ist die Frage nach der Bedeutung des Wertes eines entwendeten oder ebenso eines unterschlagenen Gegenstands strafrechtlich abschließend behandelt. Andererseits war die Begehung von Straftaten zu Lasten seines Arbeitgebers stets ein Kündigungsgrund. Anders aber nun in der Ausrichtung des Rechtes auf die soziale Gerechtigkeit. Diebe, die sich am Eigentum ihres Arbeitgebers vergehen, gehören meist der Gruppe der sozial Schwachen an, weswegen nach Meinung der Mehrheit –wenn die Darstellungen in den Medien zutreffen sollten- es sozial ungerecht sei, das Recht in seiner angeblichen Härte anzuwenden. Nach anfänglichem Zögern folgen ihr die Richter zunehmend mehr und begehen dabei nach klarer Definition einen Akt der Rechtsbeugung, wie vor allem in der Arbeitsgerichtsbarkeit, denn sie wenden die sich aus dem geltenden Recht ergebenden Rechtsfolgen eines Diebstahls oder einer Unterschlagung vorsätzlich nicht an, um einem politischen Willen- möglicherweise der Mehrheit- Rechnung zu tragen. Nachdem indessen die Frage der Bedeutung des Wertes abschließend in den Gesetzen geregelt ist, wäre es allein Sache des Gesetzgebers, die Maßstäbe hierfür und seine Bedeutung zu ändern. So aber zwingen die Arbeitsgerichte zur Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern (oder zu teuren Abfindungen), die im Rahmen der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten ihren Patron bestehlen und seine Arbeitsmittel unterschlagen können. Beispiele für diese Entwicklung sind Legion, man denke an die dauernde Änderung von Rechtsgrundsätzen im Wohnungsmietrecht zu Lasten der Vermieter, man denke an die Bagatellisierung von offensichtlichem Betrug beim Bezug von staatlicher Unterstützung. Die Bagatellisierung, in vielen Fällen auch nachträgliche Rechtfertigung von solchen Betrügereien durch Gesetzesanpassungen, geht soweit, dass es schon als sozial ungerecht gilt, hierzu überhaupt flächendeckend Tatsachen zu erheben. Nicht anders verhält es sich zunehmend in den Fällen, wo denjenigen, die ihr Recht (zudem mit erwartetem Erfolg) vor Gericht geltend machen wollen, allein ihre Rechtswahrung zum Gegenstand des Vorwurfs unsozialen (weil gegen die Interessen der Merheit verstoßend) Verhaltens gemacht wird.


Freiheiten für die Mehrheit, Entzug für die Minderheit


Die Wandlung zur Ochlokratie macht naturgemäß vor den höchsten Gerichten nicht halt. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile die ursprüngliche Bedeutung von Reglungen, die auf einen Ausgleich der Interessen innerhalb eines Staates gerichtet sind,  vollkommen zugunsten der politischen Interessen der Mehrheit der sozial Schwachen verschoben, indem es dem einen unverhältnismäßig große Bedeutung einräumt, das andere in die Bedeutungslosigkeit verschiebt. Der Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht hat es ohnehin von Anbeginn die Anerkennung versagt, die Freiheit hat es zugunsten der Gleichheit und den sozialen Ausgleichsbedürfnissen der Mehrheit auf ein abstraktes Ideal reduziert, zudem versagt es die dennoch nicht gänzlich zu beseitigenden Vergünstigungen der Freiheit konsequent der Minderheit, die zu Gunsten der Mehrheit belastet wird. Der Teil der Bevölkerung, die etwa nahezu die Gesamtheit der Lasten trägt, wovon die Mehrheit profitiert, verbringt naturgemäß den Hauptteil seiner Zeit mit dem Erwerbsleben, während die zu Lasten der Gemeinschaft alimentierten Menschen sich mit vielem anderen beschäftigen können, vor allem mit ihrer Freizeit. Die Lebensräume unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Gewichtigkeit der wirtschaftlichen Freiheiten. Diese hat zwar das Bundesverfassungsgericht vor allem im Rahmen der Berufsfreiheit anerkannt, indessen mit einer solchen Schwäche den Belangen der für sozial schwach gehaltenen Bevölkerung gegenüber, dass die wirtschaftlichen Freiheiten zugunsten des Bedürfnisse der Mehrheit stets zurückzuweichen haben, wenn sie nicht gar aufgehoben werden.

Oft werden von werden von Verfassung wegen Schutzbereiche von vorneherein so geschaffen, dass sie die Minderheit, soweit für die Bedürfnisse der Mehrheit von Belang, von vornherein ausnehmen, wie im Datenschutz, auf den die Verfassungsrechtler besonders stolz sind und den sie im internationalen Vergleich teilweise bahnbrechend mitbegründet zu haben glauben. Einen Datenschutz im wirtschaftlichen Bereich aber gibt es nicht. Aufgrund von Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Erwerbstätigen, Kontroll- und Eingriffsrechten des Staates ist ein jeder im Erwerbsleben stehender Bürger unbeschränkt gläsern. Jede seiner sich wirtschaftlich niederschlagenden Handlungen wird so erfasst, dass sie staatlichen Kontrolleuren nahezu frei zugänglich sind. Jedes Konto ist dem Staat bekannt und jede Bewegung dort kann von ihm festgestellt werden, wenn er ein Interesse daran hat. Hier enden alle Freiheiten. In seinen wirtschaftlichen Aktivitäten ist jeder Mensch lückenlos mit allen seinen Daten dem Staat offen wie ein Buch, er muss es nur lesen wollen. Dieser partielle Ausschluss eines jeden Datenschutzes trifft natürlich nicht die große Mehrheit, sondern nur die kleine Minderheit. Wenn etwa 30 % der Bevölkerung 80 % der Einkommen- und Lohnsteuer zahlen, und 50 % nur 6,5 %, dann ist der mangelnde Datenschutz hinsichtlich des geschaffenen Abbild der wirtschaftlichen Existenz naturgemäß für 30 % gravierend, während es für 50 % keine oder kaum Bedeutung hat. Dass natürlich die zunehmend lückenlosere Erfassung der wirtschaftlichen Lebensräume darin seinen Grund hat, dass der Staat immer mehr umverteilt, um der sozialen Gerechtigkeit und ihrer Gier mit dem ihm von der Mehrheit vorgegebenen Inhalt gerecht zu werden, zeigt, dass der Abbau demokratischer Grundfreiheiten auf Seiten der Minderheit ausschließlich der Erfüllung der sich ständig vermehrenden Bedürfnisse der Mehrheit dient, einem wesentlichen Merkmal der Ochlokratie.


Steuermissbrauch zugunsten der Mehrheit


Der Abbau von Freiheitsrechten zu Lasten derjenigen, die die Zeche des Sozialstaates, wie er von der Mehrheit sich zurechtgelegt wird, erwirtschaften müssen, findet sich überall. Dass die Gerechtigkeit stets vor den Belangen der wirtschaftlich bedeutsamen Minderheit halt macht, haben wir schon gesehen. Der Umstand eines verfassungsrechtlich nicht, oder nur in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen kontrollierten Steuerrechts (dabei muss man sich mit Ausnahme des gescheiterten Versuchs der verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuererhebung auf die Hälfte des Einkommens klar machen, dass sich das BVerfG dort allein auf die Umstände der Steuererhebung, nicht indessen auf deren Inhalt bezieht – gegen eine hemmungslose Inanspruchnahme der Minderheit haben auch die Verfassungsrichter nichts einzuwenden, beziehen sie ihre Vergütung schließlich auch von den bei ihr erhobenen Beträgen) wird noch dadurch verstärkt, dass das Steuerrecht als solches zwar von einer ungeheuren Vielzahl von Vorschriften gekennzeichnet ist, indessen dennoch weder zur Rechtssicherheit, noch zur Rechtsklarheit, genau genommen zu überhaupt nichts führt, was an sich den Stellenwert des Rechts einer Demokratie begründet. Die fehlende Bestimmtheit und Klarheit des Steuerrechts wurde sogar vom BVerfG mehrmals gerügt, ohne indessen Folgen anzudrohen. Das Chaos dient allein dem Staat, der allein über die Anwendung und Auslegung entscheidet. Übliche rechtsstaatliche Grundsätze sind im Steuerrecht ausgenommen, wie z.B. das im Ergebnis weitgehend ausgeschaltete Rückwirkungsverbot zeigt. Aber auch einst steuerrechtlich verbindliche Verfahrensgrundsätze sind weitgehend durchlöchert, wie das einstige Verbot der Mehrfachbesteuerung, die kaum herzustellende Bindung an erteilte Auskünfte, die Verlässlichkeit einer Kontinuität in der Beurteilung, objektiv (außerhalb der Finanzverwaltung) nachprüfbare Fristenregelungen und ihre Behandlung. Die Anwendung im Dschungel des Steuerrechts kann mit dem Grundsatz tendenziell beschrieben werden: in dubio pro tributo, im Zweifel für die Steuereinnahme. Ein inhaltlich neutrales Rechtsmittelverfahren gibt es nicht, gleiches gilt mit Einschränkungen auch von der Rechtsprechung. Die Finanzgerichtsbarkeit ist die Selbstjustiz des Steuerstaates. Abgesehen von Feigenblattaußenseitern kommen die Richter aus dem bewährten Chor besonders effektiver Steuereintreiber, was vor allem sie zum Richteramt befähigt hat. Sieht man einmal von der Behebung innerbetrieblicher Unfälle in der Finanzverwaltung ab, dient die Rechtsprechung ausschließlich der Sicherung der staatlichen Einnahmen. Ein schutzwürdiges Vertrauen des Steuerbürgers in die Rechtsanwendung und Praxis der Steuererhebung gibt es nicht. Und die Farce eines vorgeblichen rechtstaatlichen Schutzes wird noch dadurch auf die Spitze getrieben, dass das Bundesfinanzministerium (im Misstrauen gegen seine Gefolgsleute) die verfassungsrechtlich bislang unbeanstandet gebliebene Befugnis beansprucht, die Anwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofes in der allgemeinen Rechts- und Verwaltungspraxis außer Kraft zu setzen. Dass sich hieran nichts ändert, hat wieder seinen Grund darin, dass eine möglichst effiziente und ertragreiche Steuererhebung von der Mehrheit gewünscht wird, da sie von diesen rechtstaatlichen Defiziten nicht berührt sind, aber ihre nach ihrem Gerechtigkeitsmodell zu erfüllenden Bedürfnisse davon profitieren, wiederum ein untrügliches Zeichen der Ochlokratie. Die Richtigkeit dieser Annahme wird dadurch belegt, dass mittlerweile nach einem Umfrageergebnis die Mehrheit der Bevölkerung eine Steuersenkung ablehnt. Man sieht, das Bewusstsein hat sich gedreht und die Mehrheit weiß, dass es die Minderheit ist, von der sie lebt.


Aushöhlung des demokratischen Machtwechsels als Korrektiv


Nicht nur die Ausschaltung des Rechts als Garant der Demokratie sondern auch der Leerlauf des demokratischen Prinzips des Wechsels (jede Mehrheit ist die Minderheit von morgen und umgekehrt) bereitet der Pöbelherrschaft den Weg. Das demokratische Wechselprinzip kommt nur dann zu tragen, wenn die wechselnden Mehrheiten überhaupt herstellbar sind. Durch unseren modernen Sozialstaat, der von einigen Politkern als die größte Bereicherung neuzeitlicher Staatsformen gepriesen wird, wurde das Wechselprinzip ausgehöhlt, es läuft nunmehr leer. Denn der Wohlfahrtsstaat hat sich systematisch die von ihm Abhängigen geschaffen und sie permanent vermehrt. Die Politiker versorgen ihre Wähler mit sie abhängig machenden und sie ihrer Selbständigkeit beraubenden Wohltaten und zum Dank für die Erfüllung ihrer Bedürfnisse wählen die Abhängigen dieselben Politiker oder ihre Politik, die, in Erfüllung ihrer Versprechungen, die Abhängig durch weitere Wohltaten vergrößern. So schafft sich das System des Sozialstaats von allein die zu bekämpfende soziale Not (die Armutsdefinition ist das beste Beispiel: arm ist, wer 50 oder 60 % des Durchschnittseinkommens hat, die Definition garantiert den Fortbestand der Armut, es sei denn man erreicht den urkommunistischen Zustandes totaler Gleichheit – dieses aber nicht in der Leistung sondern nur im Bezug), und den Rettern ihre Machtgrundlage durch treue von ihnen abhängige Wähler. Erreicht das System mehr als die Hälfte der im wesentlichen nur noch von staatlichen Leistungen Abhängigen, dann ist der point of no return erreicht, ganz gleich, wen die Mehrheit mehrheitlich wählt, die Identität ihrer Interessen mit dem Gemeinwohl ist garantiert. An diesem Punkt sind wir angelangt, wie die mehrheitliche Ablehnung einer Steuersenkung zeigt. Seitdem hat sich die Sprache verändert, es wird offen von dem System des demokratischen Sozialismus, dem wir frönen, selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesprochen. Die soziale Gerechtigkeit wird ungeschminkt als Bereicherung der Mehrheit zu Lasten der Minderheit gepriesen, das Lohnabstandsgebot und das Leistungsprinzip, auf den Lippen noch bekannt, gelten in Wirklichkeit als teuflischer Tabubruch, der den sozialen Frieden in Frage stelle. Freiheit gibt es nur, um die soziale Gerechtigkeit herzustellen. Dies gilt auch für die Meinungsfreiheit, wer die Wohltaten der sozialen Gerechtigkeit bezweifelt und sie als soziale Selbstgerechtigkeit brandmarkt, wird wegen Diskriminierung, wenn nicht gar Volksverhetzung verfolgt. Propagandistisch ist alles gleichgeschaltet im Sinne der Mehrheit. Ist die Herrschaft der Mehrheit aber erst einmal zur Pöbelherrschaft entartet, gewinnt der Sozialfaschismus an Kraft und es gibt keine Chance für die auszuplündernde Minderheit, auf demokratischen Weg künftig je noch einmal Mehrheit zu werden. Die großen Parteien verlieren jeden Unterschied, die Mehrheit bleibt, gleich wer regiert. Ein weiterer Umstand zur Sicherung der Demokratie vor dem Verfall zur Ochlokratie ist zunichte gemacht.


Gleichschaltung der Kultur und Medien


Die Kultur einschließlich der Medien sind ebenfalls längst im Sinne der Mehrheit bereinigt und propagandistisch gleichgeschaltet, der demokratische Sozialismus im Sinne der sozialen Selbstgerechtigkeit siegt auf allen Wegen. Dafür sorgen die an sich marktwirtschaftlichen Mechanismen der Informationsindustrie, die ihre Produkte möglichst zahlreich verkaufen will. Die Ansprüche an den Inhalt der Information und an die Qualität ihrer Beschaffung und Strukturierung sind passé. Der Qualitätssicherung in Form von einer Informationsehre verpflichteten Personen hat man sich längst entledigt und damit auch des Anspruchs auf neutrale Information, die dem Empfänger ein eigenes Urteil erlaubt. Ziel der Informationsverbreitung ist nunmehr, diesem eigenen Urteil rechtzeitig zuvorzukommen. Nicht anders als wir aus totalitären Gesellschaften kennen, dient die Verbreitung der Information dem politischen Programm der Mehrheit, der Verbreitung der sozialen Gerechtigkeit, die immer nur die Verteilungs-, niemals aber die Erhebungsgerechtigkeit meint. Es ist nichts anders, wenn sich allein alles nach der Klasse oder der nationalen Rasse richten würde. Jemand der sich dem Gleichklang der sozialen Propaganda entzieht, erhält Berufsverbot (oder, wenn dies nicht möglich ist, werden ihm wichtige Arbeitsbereiche genommen, wie bei der Bundesbank), eine Art Radikalenerlass für soziale Störenfriede kündigt sich an. Mittels ausgreifender Antidiskriminierungsgesetze arrestiert man die Meinungsfreiheit. Die Qualität sinkt auf allen Ebenen, was einst als hochstehend galt, wird auf Nebenplätze verschoben, des Pöbels Wille regiert die Kultur und die Medien. Denn der Pöbel hat die Mehrheit.


Wider dem Paretoprinzip: Das Schlachten der Milchkühe


Nehmen wir einmal nur an, dass das Paretoprinzip Gültigkeit habe, wonach 20 % der jeweils Beteiligten 80 % der Leistung erbringen oder 80 % jeweils von dem profitieren, was 20 % schaffen, ein durchaus undemokratischer Ansatz, der aber zwingend zur Entgleisung einer jeden echten Demokratie zu einer Pöbelherrschaft führen muss – wenn die Sicherungen nicht greifen. Im Paretoprinzip ist das Verhältnis 20/80 nur bildlich gemeint, es können auch 25/75 oder 30/70 oder auch 15/85 sein. Es geht vielmehr um die Aussage, dass es immer die große Mehrheit ist, die von den Leistungen der deutlich kleineren Minderheit profitiert. Bei den Einkommen und den Steuern ist es so, wie wir gesehen haben, auch in anderen Bereichen zeigt sich stets, 20% des Einsatzes bringt 80% des Erfolges, bei Wikipedia schreiben 20% der ständigen Mitarbeiter 80 % der Artikel, bei Investitionen bringen 20 % bis zu 80 % des Gewinns und kontrolliert man sich selbst kritisch, dann findet man etwa unter Produktivitäts- und Kreativitätsgesichtspunkten ein entsprechendes Verhältnis bei seiner eigenen Arbeit. Genau genommen scheint das Paretoprinzip daher auch gar keine politische Aussage zu treffen und erst recht keine Aussage über den Wert und die Würde von Beteiligten, sondern eine eher naturwissenschaftlich Verteilung von Arbeit und Leistung zu beschreiben. Diese Beschreibung wiederlegt die ohnehin praxisferne Annahme, dass die Menschen zum Erfolg das Gleiche beitragen. Gleichheit im Erfolg gibt es nicht, Gleichheit kann nur in den Bedingungen gewährt werden. Würde man per Revolution alle Vermögen unter allen Menschen gleich verteilen, so hätten wir spätestens innerhalb einer Generation von 30 Jahren keine andere Verteilung der Vermögen als heute. Jede politisch erzwungene Verteilung ist stets ein Eingriff zugunsten der weniger erfolgreichen Mehrheit in den von einer Minderheit erzielten Erfolg. Daran kann keine Gleichheitsideologie etwas ändern und auch nicht daran, dass die Mehrheit die erfolgreichere Minderheit benötigt, um ihre Lebensverhältnisse zu sichern. Die Kuh, die man melkt, besagt eine alte Bauernregel, schlachtet man nicht. Der Pöbel aber genießt seine Macht, die auch beinhaltet, die Kühe zu schlachten, im irrsinnigen Glauben, damit noch mehr Milch zu erhalten. So wird der Pöbel mit immer weniger Milch dastehen, das ist der Preis einer verbohrten Gleichheitsideologie, wie sie oft die Uneinsichtigkeit in wirtschaftliche und gesellschaftliche aber auch in individualmenschliche Verhältnisse hervorbringt. Statt die Umstände zu respektieren und auch zu fördern, die die Kuh die Milch geben lässt, macht der Pöbel blind von seiner Mehrheitsmacht Gebrauch und die Medien spenden tosend Beifall, nicht anders als vor Jahrhunderten die Hofschranzen selbst dem schwachsinnigsten Potentaten wegen seines Geistes  schmeichelten.


Widerstand


Natürlich gelingt es dem herrschenden Pöbel nicht, die Kühe zu schlachten und 20 % derjenigen, die 80 % der Leistung bringen, zu vernichten. Dagegen spricht wiederum das Paretoprinzip. Denn käme es zum Kampf, würden auch 20 % der Kämpfenden 80 % der Waffen erfinden und herstellen und erfolgreicher führen. Und 20 % der Feldherren würden 80 % der Erfolge auf dem Felde einfahren, während 80 % nur 20 %. Wohl kann es aber sein, dass die Besseren sich von der zur Ochlokratie verkommenen Demokratie abwenden und, um ihre eigene Freiheit gegen den Missbrauch der politischen Macht der Mehrheit zu verteidigen, sich ihren Forderungen entziehen. Dies dürfte auch der Grund des regelmäßig erfolgenden allgemeinen Aufschreis sein, wenn auf den Umstand hingewiesen wird, dass die Meisten Kostgänger von Wenigen sind. Je mehr sich dies nämlich die Wenigen bewusst werden, umso schwächer wird die Macht der Mehrheit. Denn Macht ist nichts anderes als die Möglichkeit, Menschen zu veranlassen, an bestimmter Stelle zu bestimmter Zeit etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Je weniger man davon überzeugen kann, um so mehr schwindet die Macht. Wie bei dem das Ganze stabilisierenden Beitrag kommt es auch für die Wirksamkeit seines Entzuges auf dessen Gewicht an, denn wo es um um Effizienz geht, versagt die Gleicheit. Würden die 20%, die die Minderheit bilden, sich verweigern, bräche ein jedes Staatswesen sogleich zusammen, der die Macht ausübenden Mehrheit ginge in Kürze jegliche Luft aus, selbst sogar um den Zusammenbruch ihrer sozialen Selbstgerechtigkeit noch laut zu bejammern. Das ist die Macht der scheinbar beliebig melkbaren Kühe! Je pöbelhafter aber die Welt wird, umso wahrscheinlicher wird es, dass die Kühe zu ihrer natürlichen Macht zurückfinden. Dann ist das Ende der zur Ochlokratie verkommenen Demokratie gekommen. Bis dahin wisset, wer nicht geliebt wird, liebt auch nicht zurück. Wer Gesetze zu eigenen Zwecken statt denen des Gemeinwohls missbraucht, entbindet alle andere von der Gesetzestreue. Und Solidarität gibt es nur unter den Solidarischen, sie verpflichtet den Geber nur, wenn mit ihm der Nehmer solidarisch ist. Eine Pöbelherrschaft indes missbraucht Solidarität nur für die Interessen der herrschenden Mehrheit und verweigert sie der Minderheit. Da kann man noch so viele Ganoven verdingen, um die Mehrheit zu bereichern. Werte entstehen nur dort, wo sie geschaffen werden und das geschieht nicht dort, wo man selbstgerecht nach sozialer Gerechtigkeit schreit, meint Max Stirner alias Caspar.
  
                                                                         





Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie


Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010

Seligsprechung des wahren Populismus

 

Die FDP hat nach der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden, von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.

 

Die Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten

In Deutschland leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 % von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht, über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-, Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht, weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden. Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen, dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem, was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Räuber bei der Verteilung der Beute.

„Lass es gut sein, Gevatter“ ist vorbei

Wer diese Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.

Zwiefach vernagelte Freiheit

Lagerpolitik nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht, gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen, mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit. Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist die unsere moderne Situation.

Abgedankte bürgerliche Freiheit

Somit befinden wir uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken, seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger, wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts, in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts, wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz ergriffen.

Als Bürger im Feindesland

Ihr alle, die ihr noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im Feindesland.

Wisset von Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein. Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.

Jeder Wert, den ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland, auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.

Gesellschaften bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung. Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen. Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr. Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben, erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.
Der Staat lebt ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert, gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv. Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese Art zu wehren.

Wenn der bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören, Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht, mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit. Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.

Seid euch aber auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert, ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat, das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre, alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias Caspar.



                                                                              
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Sozialstaatlich entbürgerlichte Demokratie

Max Stirner alias Caspar vom 12. Mai 2010

Seligsprechung des wahren Populismus

 



Die FDP hat nach der als Schlappe empfundenen unterbliebenen wesentlichen Verbesserung des Wahlergebnisses der vorherigen Landtagswahl in Nordrheinwestfalen entschieden, von der bisherigen Leitforderung nach einer Steuersenkung für die betroffenen Bürger künftig abzulassen. Die Medien feiern dies als eine Einsicht, dass Populismus sich bei einem reifen Wahlvolk nicht auszahle. Leider ist das Gegensteil der Fall, die FDP ist auf den Weg des Populismus, wie ihn alle anderen Parteien mit mehr oder weniger Erfolg hofieren, endgültig wieder eingeschwenkt. Das Wahlergebnis hat jedenfalls gezeigt, dass mit der Forderung nach Steuersenkungen kein Staat mehr zu machen ist. Dies ist indes kein Zeichen der Staatsmündigkeit des Volkes, sondern genau das Gegenteil: das Volk hat nun endlich in seiner Mehrheit begriffen, dass die Forderungen nach Steuersenkungen ihrer Versorgungs- und Verteilungsmentalität widerspricht, denn diese können natürlich nur aus erhobenen Steuern befriedigt werden. Das Volk ist unter dem medialen Dauerbombardement einer besonderen sozialen Gerechtigkeit, die die Mehrheit offenbar vor der Minderheit schützen soll, in der Tat einsichtig geworden und hat begriffen, dass es mit einer politischen Mehrheit die es versorgenden staatlichen Töpfe am effektivsten füllen kann- was natürlich impliziert, dass die Forderungen der gleichzeitig belasteten Minderheit mangels demokratisch legitimierender Mehrheit keine Chance mehr haben. Das, was der Mehrheit wohl tut, ist damit zum demokratischen Leitziel geworden – der Begriff des Populismus hat sich dabei erübrigt, besser noch die höhere Weihe demokratischer Seligsprechung erfahren. Allein die Minderheit hat offenbar noch nicht begriffen, wie schutzlos sie zunehmend den Forderungen nach Mehrheitsgerechtigkeit ausgesetzt ist. Diese Einsicht wird ihr aber nach und nach zuwachsen. Wie es scheint, ist sie nunmehr ohne politische Partei.

Die Verschonung der Mehrheit von steuerlichen Lasten

 

In Deutschland leben etwa 45% der Bevölkerung von staatlichen Leistungen, in Ostdeutschland sind es mehr, in Berlin noch mehr. Die Einkommen- und Lohnsteuer wird zu 80 % von knapp 30 % der arbeitenden und wirtschaftenden Bevölkerung aufgebracht, über die Hälfte der Bevölkerung zahlt mit knapp 6 % fast keine entsprechende Steuer. Dies mag, wie die Sozialisten betonen, Folge einer ungleichen und damit in ihren Augen ungerechten Einkommensverteilung sein, kann aber hier, wo es um Abstimmungsverhalten gilt, nicht sonderlich interessieren. Jedenfalls ist tatsächlich die Mehrheit von dieser Steuer weitgehend entlastet. Weiterhin weisen die Sozialisten darauf hin, dass eine entsprechende Entlastung sich aber nicht für die Verbrauch- und Verkehrsteuern ergebe, was aber auch nur vordergründig zutrifft. Sicherlich zahlen alle die Umsatz-, Energie-, Versicherung-, Tabak- oder Alkoholsteuer, wenn sie an entsprechenden wirtschaftlichen Vorgängen, wie beim Einkaufen, teilnehmen. Sie bestreiten diese Steuern indes aus demjenigen, was ihnen zum Leben zur Verfügung steht, weil sie es durch eigene Arbeit erwirtschaftet oder aufgrund der Erfüllung von staatlich gewährten Rechtsansprüchen bezogen haben. Das was der Staat ihnen gewährt, berücksichtigt diese steuerlichen Lasten daher bereits. Somit reichen die Bezieher von staatlichen Leistungen die ihnen damit auch überlassenen Steueranteile nur weiter. Eine eigene steuerliche Last wird so von vorneherein vermieden. Tatsächlich erhalten sie vom Staat auch diese Leistungen auf Kosten der anderen, die ihren Lebensunterhalt selbst erwirtschaften und damit auch die einzigen originären Steuerzahler sind. Nachdem nun etwa knapp die Hälfte der Bevölkerung von staatlichen Leistungen lebt, kann auf sie keine originäre Last bei den Verbrauchs- und Verkehrssteuern entfallen. Somit bleibt es im Ergebnis auch unter Berücksichtigung anderer Steuerarten dabei, dass die Mehrheit von der Steuerlast weitgehend verschont ist. Dies zeigt zudem die wirkliche Bedeutung des geflügelten Wortes vom kleinen Mann, der als Steuerzahler stets zur Kasse gebeten werde. Denn den kleinen Mann, der wesentlich am Steueraufkommen beteiligt ist, gibt es gar nicht. Da er keine Steuern zahlt, kann er auch für nichts aufkommen. Was die Phrase meint ist etwas anderes: wenn die Zeche der Steuerzahler zahlen muss, weil etwa große Beträge für internationale Verpflichtungen oder Wirtschaftsstrukturmaßnahmen aufgebracht werden müssen, dann kann der kleine Mann sich nur insoweit beklagen, dass Dritte ihm von dem, was andere erwirtschaften, etwas wegnehmen, das er sich eigentlich selbst einverleiben wollte. Es geht auch hier, wie bei der gesamten sozialen Gerechtigkeit, stets nur um die Gerechtigkeit der Verteilung der Beute, nicht aber bei ihrer Erlangung. Soziale Gerechtigkeit ist die Gerechtigkeit der Räuber bei der Verteilung der Beute.


„Lass es gut sein, Gevatter“ ist vorbei


Wer diese Zusammenhänge klar erkennt, den kann es nicht wundern, dass sich für die Forderung nach Steuersenkungen in fortgeschrittenen demokratischen Sozialstaaten keine Mehrheiten mehr finden lassen können. Denn Steuern zahlt nur die Minderheit, woraus die Mehrheit alimentiert wird. Es würde schon ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung voraussetzen, wenn der Leistungsempfänger zum Leistenden sagen würde, lass es genug sein, Gevatter. Da ist schon die immerwährende soziale Gerechtigkeit davor, die in ihren Bedingungen sich eine unendliche Gefräßigkeit beigelegt hat: es wird nie eine gerechte Gesellschaft geben, solange nicht alle an jedem Ort und zu jeder Zeit das Gleiche haben (ein Zustand, der, einmal hergestellt, in weniger als einer halben Generation in den heutigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen günstigenfalls enden würde, wenn nicht zuvor in einer krassen Oligarchie). Für das Gleiche qualifizieren sich die Menschen aber nicht durch ihre Leistungen (Du kannst doch nichts für deinen Mangel dafür), sondern durch politisches Wohlverhalten den Verteilenden gegenüber. Der Maßstab der Gerechtigkeit ist von vorneherein allein auf das Verteilen gerichtet, denen, denen das zu Verteilende genommen wird, wird der Maßstab versagt. Gerechtigkeit obwaltet nicht im Steuerrecht, hier gilt blanker Utilitarismus und es heiligt, wie es amtlich zur Zurückweisung des Vorwurfs der Hehlerei aus ministeriellem Munde hieß, gar noch der Zweck die Mittel. Dies zeigt, dass die Politik und die öffentliche Meinung längst die Bevölkerung schon in zwei Lager aufgeteilt hat, in das der nehmenden und das der gebenden Seite und auf beide Lager grundlegend verschiedene Rechts- und ethische Grundsätze anwendet. Jede Entlastung des einen Lagers führt zu einer Belastung des anderen. Jeden Leistungsdruck, den man den einen in ihrem Lager nimmt, führt zur Erhöhung des Leistungsdruck im Lager der anderen. Dass die Politik hier diejenigen, die das Verteilungsgut erwirtschaften, in den Hintergrund drängt (erwirtschaftet wird das Volkseinkommen nur zum geringen Teil von der großen Industrie, die indes politisch und öffentlich als Wirtschaft nur wahrgenommen wird), ist zwangsläufig. Schmücken sich die Politiker im Hinblick auf ihre Geltungsmacht, ihren Einfluss und ihre Anerkennung durch das von den staatlichen Wohltaten vermehrt lebende Wahlvolk doch ausschließlich mit den fremden Federn, die sie anderen mit Hilfe rigider Abgaben geraubt haben und denen eigentlich der Dank und die Anerkennung gebührt. Die Mehrheit hält es mit dem Dank indessen ganz anders, sie erwartet ihn von der Minderheit für das, was sie trotz ihrer Gesetzgebungsmacht ihr noch als Eigen übrig lässt. So küssen auch die von der Mafia auf Schutzgeld Erpressten dem Patron die Hand, auf dass er nicht noch mehr von ihnen nimmt.


Zwiefach vernagelte Freiheit

 

Lagerpolitik nennen die Populisten die politischen Forderungen, die die Minderheit versucht, gegen die sich zunehmend institutionalisierte Mehrheit geltend zu machen. Auch hier arbeitet die propagandistische Methode in altbekannter Weise, dass Normale als Unnormales zu diffamieren und dahinter die Entrechtung der Minderheit zu verbergen. Das hat hinreichend Beispiele auch in der Geschichte. Populistisch ist es, politische Entscheidungen ausschließlich an den Bedürfnissen der herrschenden Mehrheit auszurichten und unnatürlich und anormal ist es, denen, mit deren Arbeit die Werte geschaffen werden, deren Nutzung zunehmend zu beschränken. Es ist das Lager der herrschenden Mehrheit, das die Politik bestimmt und dem Lager der Minderheit das Recht abspricht, sich auf politischem Weg gegen die fortschreitende Ausplünderung zu Gunsten der Mehrheit zu Wehr zu setzen. Die Linke fordert fortwährende Steuererhebungen, wohl wissend, dass die von ihnen angesprochene Wählerschicht der Staatsabhängigen davon nicht betroffen ist. Diese Politik hat bereits dazu geführt, dass die Mehrheit nahezu keine Steuern mehr entrichtet und die entsprechende Last allein auf den Schultern der Minderheit ruht. Es geht somit ausschließlich um die weitere Verschiebung dieses Ungleichgewichts zu Lasten der Minderheit mit dem ursozialistischen Ziel der Vergemeinschaftung der Produktionsmittel und allen Eigentums. Nachdem der direkte Weg des Sozialismus in die Katastrophe geführt hat, beschreiten alle nun den indirekten Weg der schleichenden Entrechtung der leistenden Minderheit. Seitdem hat die soziale Gerechtigkeit Konjunktur und Schläfer aus allen politischen Richtungen der ehemals realsozialistischen und kommunistischen Bewegung sind überall in unserem Staat und allen Parteien erwacht und verfolgen ameisengleich dasselbe Ziel: die Vergesellschaftung aller Potentiale und Gleichmachung aller Menschen ungeachtet ihrer Leistung, ihres Könnens, ihres Lebensweges und damit die Liquidation der Freiheit. Denn die Freiheit der Leistenden ist allen politischen Gleichmachern ein großer Dorn im Auge. Das war schon bei den Sozialisten der französischen Revolution so, weswegen sie nicht nur mit der Gleichheit sondern auch noch mit der Brüderlichkeit gleich zweimal die Freiheit vernagelt haben. Menschen, deren Freiheit zwiefach vernagelt wurde, sind zu keiner objektive Werte schaffenden Leistung mehr fähig. Das ist die unsere moderne Situation.

  

Abgedankte bürgerliche Freiheit


 

Somit befinden wir uns in einer Situation, die trotz aller Preisungen der modernen Freiheiten der von Freiheitskämpfern vergangener Zeiten nicht unähnlich ist. Die Rechte einer bestimmten Gruppe in von dieser als wesentlich angesehenen Bereichen sind auf den vorgesehenen rechtlichen und politischen Wegen nicht mehr zu sichern. Das Gesetzgebungsmonopol der von der Minderheit lebenden Mehrheit schließt dies von vornherein aus. Mithilfe der öffentlichen Sozialpropaganda wurden die gesellschaftlichen Leitbilder schon längst ausgewechselt. Die bürgerliche Vorstellung von einem freien und selbstverantwortlichen Menschen, der sich der Gemeinschaft und dem Staat zur Sicherung seiner und der anderen Entfaltung eingliedert und demgegenüber der Staat nur im Rahmen seiner so bestimmten Aufgaben berechtigt sein kann, wurde in dem Modell des Sozialstaats des zweiten 20. Jahrhunderts gänzlich über Bord geworfen. Das ist den Protagonisten der herrschenden Mehrheit auch bewusst, wenn sie machtvoll ihre Positionen sichern. Die linken und auch rechten Sozialisten haben dem Staat gegenüber nie auf ihre Gewaltoptionen verzichtet. Die Gewerkschaften behalten sich stets Widerstand nicht nur durch Streiks sondern auch durch politische, sie nennen sie zugleich schon rechtfertigend sozialpolitische Unruhen vor, und zwar gegen alle Gewalten des Staats, auch der des Rechts. Die politischen Gewaltaktionen der Linken, seien es durch linke Kampfgruppen, wie die Autonomen, oder durch grüne Umweltaktivsten werden in der Öffentlichkeit der Medien verherrlicht, dem sich zunehmend verunsichert die Gerichte anschließen. Den Sozialisten war das Recht niemals Selbstzweck, sondern selbstverständliches Mittel zum Zweck der Etablierung der angestrebten Gesellschaftsordnung. Diesem hat sich das Recht unterzuordnen, auch ist es zu diesem Zweck erlaubt, es zu beugen. Die Rechtssicherheit, der Kern eines jeden wirksamen Gewaltverzichts der Bürger, wird zu Gunsten der sozialistischen Ziele (verbal abgeschwächt zu sozialen Zielen) permanent ausgehöhlt. Das Recht, das die gesellschaftlichen und staatlichen Zugriffe auf die von der Minderheit erwirtschafteten Ergebnisse regelt, wie das Steuerrecht, denaturierte zur rechtstaatlichen Farce. Selbst die Demokratie ist den Sozialisten nur Mittel zum Zweck der Herstellung der von ihnen als gerecht bezeichneten Gesellschaftsordnung, weswegen es nicht mehr wundern kann, dass der Angelpunkt aller Demokratie, der Vorbehalt des Rechts, in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung verliert. Garantien des Rechts, wie Rückwirkungsverbote, Gesetzesvorbehalte haben selbstverständlich der sozialen Gerechtigkeit zu weichen. Soziale Gerechtigkeit ist zum Sammelbegriff für die sozialistischen Vorstellungen einer gleichmacherischen und unbürgerlichen Gesellschaft geworden, in dem der Mensch zum Objekt der Sorge der Institutionen degradiert wird. Freiheitsgewährungen beschränken sich auf das sozialistische Menschenbild, das bürgerliche Menschenbild, das sich vor allem auch in der wirtschaftlichen Freiheit ausdrückt, ist weitgehend davon ausgenommen. Um hier einzugreifen darf denunziert, gelogen und geraubt und gehehlt werden, wenn es nur dem Zwecke dient, die zur gerechten Umverteilung erforderlichen Mittel zu beschaffen. Pecuniam non olet wird zum Prinzip der Steuerkassen. An deren Anforderungen endet auch jeder Datenschutz, alle wirtschaftlich relevanten Vorgänge, alle Konten und Aufzeichnungen sind jederzeit für die mit der Einziehung der erwirtschafteten Erträge beauftragten Institutionen frei zugänglich. Es gibt bei keiner wirtschaftlich relevanten Aktivität eine Privatheit, alles unterliegt der Offenbarung, wenn es um das Geld geht, das der Staat zur Umverteilung sich beschaffen will. Nachdem die Beschaffungsnot angesichts des sich ungebrochen ausweitenden Sozialbedarf unermesslich geworden ist, entledigt sich der Staat bei der Beschaffung nunmehr endgültig aller Regeln des Rechts und noch mehr des Anstands und der Moral. Tatsächlich hat die aggressive Energie, mit der die Sozialisten im 19. und im 20. Jahrhundert sich in ihren Revolutionen gegen die bürgerlichen Einrichtungen wandten, nunmehr vom Staat selber Besitz ergriffen, mit der die Bürger verfolgt werden, auf dass sie dem Staat alles, was er von ihn will, auch ausliefern. Die revolutionäre Energie treibt nun in Form einer sich beliebig ausweitenden sozialen Gerechtigkeit den Wandel an. Der Despotismus hat längst von dem System Besitz ergriffen.


Als Bürger im Feindesland


Ihr alle, die ihr noch die bürgerliche Vorstellung von einem freien Menschen vor Augen habt, der durch seine eigene Aktivitäten sein Leben gestaltet und den Lebensunterhalt für sich und den Seinen verdient, der in seiner Freiheit seine selbst gewählte Verantwortung trägt, der sich nicht durch die Gesellschaft definiert, sondern die Gesellschaft durch einen Bund freier Menschen definiert, Ihr alle wisset, jetzt geht es euch an den Kragen - wenn ihr euch nicht wehrt! Denn ihr seid im Feindesland.

Wisset von Solidarität und Gerechtigkeit spricht man euch nur gegenüber, wenn man begründen muss, dass Solidarität und Gerechtigkeit nicht für euch gilt und dass ihr hinzunehmen habt, wenn euch gegenüber unsolidarisch und ungerecht gehandelt wird. Erkennt den wirklichen Zweck dieser Begriffe: sie sind gegen euch gerichtet. Wer vom Staat lebt, muss nicht solidarisch und sozial gerecht sein. Solidarität gilt immer nur als Pflicht der Ausgebeuteten, Ausbeuter kennen keine Solidarität. Sie ist heute die Sprache, mit der die ausbeutende Mehrheit die leistende Minderheit vergewaltigt. Deswegen müsst ihr unsolidarisch und ungerecht handeln, wenn ihr euch verteidigen wollt.

Jeder Wert, den ihr schafft und auf den die anderen aufgrund ihrer selbstgemachten Gerechtigkeit zugreifen zu können glauben, entsteht allein durch eure Hand. Im Augenblick des Entstehens seid ihr frei! Nutztet diese Freiheit euch vor den anderen zu schützen. Wägt ab, wenn ihr eine Idee habt, ob ihr euch den im Namen dieser sozialen Selbstgerechtigkeit erhoben Ansprüchen unterwerfen wollt oder ob ihr nicht durch geschickte Wahl von Ort und Zeit oder auch der Art der Ausführung des zu Schaffenden der sozialstaatlichen Selbstsucht entziehen könnt. Denn wisset: Als Bürger befindet ihr euch längst schon in Feindesland, auch wenn man manche eurer Freiheiten noch duldet. Das Regelungswerk hat euch schon längst umzingelt und jeder, der erfolgreich wirtschaftet, steht mittlerweile stets mit einem Bein bereits im Gefängnis.

Gesellschaften bedürfen, jedenfalls noch einstweilen und solange noch nicht die totale Informations- und Datenherrschaft begonnen hat, der freiwilligen Mitwirkung. Wisset, nichts entsteht im Staat, wenn es von den beteiligten Menschen nicht gewollt ist. Alles Staatliche, wie alles Gesellschaftliche ist nur das Ergebnis des Zusammenwirkens der beteiligten Menschen aufgrund der ihnen erteilten Informationen. Fehlt es an diesem übereinstimmenden Willen, dann brechen binnen weniger Stunden selbst die mächtigsten Staaten auseinander und auch zusammen. Daher ist die größte Macht im Staate und auch gegen den Staat ein von den vorgegebenen Informationen abweichender Wille der beteiligten Menschen. Linke und grüne Aktivisten machen dies verharmlosend als zivilen Ungehorsam vor, wenn sie die öffentliche Ordnung missachten, Verkehrswege blockieren, sich an öffentliche Einrichtungen anketten, um sie stillzulegen und vieles mehr. Bedient euch derselben Mittel, wenn es um den Wust der euch vom Staat auferlegten wirtschaftlichen Pflichten geht. Erfüllt sie nach den Buchstaben, erfüllt sie mit Ungehorsam und versagt überall ein Mehr, wenn es zur Erfüllung erforderlich ist. Macht von allen legalen Möglichkeiten, die eure bürgerliche Existenz schützen, Gebrauch. Wisset, als Bürger seid ihr im Feindesland.

Der Staat lebt ausschließlich von den Beiträgen der ihn bildenden Menschen, dass ein jeder das von ihm Erwartete zu seiner Zeit und an seinem Ort auch tut. Dabei sind es eure Beiträge, die die Werte schaffen und die Steuern zahlen und kraft deren Leistung nahezu die Hälfte der Bevölkerung lebt, auf die es ankommt. Seid euch eurer Macht wohlbewusst und verweigert euch, überall wo es für euch ohne Schaden zu nehmen nur möglich ist. Auf euch kommt es an, wenn ihr euch weigert, gibt es nichts zum Verteilen. Wenn sich die Empfänger staatlicher Wohltaten weigern, dann spart der Staat nur. Ihre Teilhabe und ihre Beiträge sind passiv. Und wenn sie Gewalt ausüben, dann wisset, es naht die Zeit, euch auch auf diese Art zu wehren.

Wenn der bedingungslose Vorbehalt des Rechts in einem Staat nicht mehr anerkannt wird und die soziale Gerechtigkeit beginnt, die Rechtsicherheit zu zerstören, Verträge und Zusagen ihre Gültigkeit verlieren, nach politischer Entscheidung beliebig kriminalisiert wird oder Vergünstigungen gewährt werden, wenn der Staat selbst sein Recht nicht mehr achtet, dann wisset, dass Recht und Unrecht nicht mehr zu trennen sind und dass jedes Recht, das euch gegenüber geltend gemacht wird, auch Unrecht sein kann. Einem solchen Recht könnt ihr nicht mehr vertrauen und ethisch könnt ihr von ihm auch entbunden sein. Recht kann nur gelten oder nicht gelten. Gibt es vor, dem einen gegenüber zu gelten, dem anderen aber nicht, so hat es seine Gültigkeit schon längst verloren. Begeht der Staat etwa bei der Steuererhebung Unrecht, weil er mit Rechtsbrechern zusammenarbeitet, um aus dem Rechtsbruch Nutzen zu ziehen, verliert das Recht, mit dem der Staat die Erhebung der Steuer begründet, ebenso seine Gültigkeit. Ändern oberste Gerichte ihre Rechtsprechung, um statt dem vereinbarten Recht Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu folgen, so entziehen sie ihrem Wirken die rechtstaatliche Grundlage auch für die Zukunft. Ruft staatliche Verwaltung Vertrauen ihrer Bürger im Hinblick auf ihr Handeln hervor, das sie gleichwohl missachtet, so schuldet auch der Bürger der Verwaltung gegenüber kein Vertrauen und ist von seinen Zusagen entbunden. Staatliche Gewalt kann sich zwar im Einzelfall stets mit Macht gegen Euch durchsetzen. In der Summe aber ist sie darauf angewiesen, dass ihr ihre Akte achtet und ihr eure Anteile –auch ohne Macht gegen euch auszuüben- freiwillig erbringt. Ethisch entbindet aber ein jeder Rechts- oder Vertrauensbruch euch von der Gefolgschaft.

Seid euch aber auch der Gefahren bewusst, mit der Bürger heute verfolgt werden. Arbeitnehmer können nach neueren Gerichtsurteil zwar auch, wie von den Medien gefordert, ihre Arbeitgeber ohne besondere Folgen bestehlen, solche Schonung wird euch indessen nicht gewährt, wenn es um das geht, zu dem der Staat entschieden hat, das es seines ist. Eine Mutter kann als Umweltaktivistin zwar ihr Kleinkind aus Protest gegen einen Zugtransport straflos an die Schienen ketten, um einen Zug zum Stoppen zu zwingen, euch würde solcher Widerstand unweigerlich bewährungslos ins Gefängnis bringen. Jedem Sozialisten ist zwar erlaubt, zur Herstellung seiner Gerechtigkeit die vollständige Entrechtung des Bürgers zu fordern, bezweifelst aber du seine soziale Selbstgerechtigkeit, findet sich gleich ein politisch korrekter Staatsanwalt, der gegen dich wegen Volksverhetzung ermittelt. Denn Staatsanwälte stehen ebenso wie Richter außerhalb jeder Verantwortung für ihr Tun. Du siehst, alle sind schon lange auf dem Weg, deine bürgerlichen Freiheiten und Rechte aus dem Grundgesetz zu tilgen und die Verfassungsrichter schämen sich ihrer diese Aktivitäten bestätigenden Urteile nicht. Die hohen Worte von der Freiheit und Würde der Person, dem Grundrecht auf informationelle Freiheit und Selbstbestimmung gelten nicht für deine bürgerlichen Aktivitäten, wenn du wirtschaftest, um zu leben. Vergesse nie: als Bürger lebst du mittlerweile im Feindesland! Und doch, Deine Macht kann dir letztlich niemand rauben, denn all die Politiker und die Funktionäre, alle, die von euch nur leben, sind Eunuchen. Sie meinen zwar zu wissen, wie es geht, können es aber nicht selbst machen. Wenn es um das Zeugen geht, dann brauchen sie euch. Seid euch dessen stets bewusst, warnt euch Max Stirner alias Caspar.